Im Ortschaftsrat Hohenhaslach wurde am Montagabend ein neuer Standort für die Feuerwehr im Kirbachtal präsentiert. Die Verwaltung schlägt nun vor, das neue Feuerwehrhaus, das nach der Zusammenlegung der Abteilungen Hohenhaslach, Ochsenbach und Spielberg notwendig wird, gegenüber dem Schülke-Hof zu errichten, nur wenige Meter entfernt vom ursprünglich vorgesehenen Standort, bei dem sich Eigentümer und Pächter querstellten.
Sachsenheimer Verwaltung schlägt neue Fläche vor Neuer Anlauf für Kirbachtalwehr
Nachdem es mit dem ursprünglich geplanten Standort nicht klappte, soll nun auf einer benachbarte Fläche das Feuerwehrhaus für Hohenhaslach, Ochsenbach und Spielberg entstehen.
Wie kam es dazu?
Der Gemeinderat hatte im Juli 2019 bereits einen Beschluss für den neuen Feuerwehrstandort Kirbachtal gefasst. Entscheidungsgrundlage war dabei ein Grundsatzbeschluss zur Zusammenlegung der drei Abteilungen Hohenhaslach, Ochsenbach und Spielberg sowie eine Machbarkeitsstudie des Büros Feigenbutz. Damals wurde festgelegt, dass von den bis dato drei untersuchten Standorten der Standort 3 (gegenüber dem Geflügelhof Kurz) hinsichtlich baurechtlicher Schritte und zur Sicherung der Grundstücksverfügbarkeit weiter verfolgt werden soll.
Warum klappte es mit dem ursprünglich vorgesehenen Standort nicht?
In zahlreichen Gesprächen mit dem Eigentümer des Grundstücks (Land Baden-Württemberg) und dem Pächter (Geflügelhof Kurz) hat sich laut Beschlussvorlage gezeigt, dass der damals favorisierte Standort keine Zustimmung findet und insbesondere auch ein Grunderwerb nicht möglich sein wird. „Da somit die Grundstücksverfügbarkeit für den Standort 3 nicht gesichert war, galt es, sich mit der Standortauswahl wiederholt auseinanderzusetzen“, schreibt die Verwaltung nun. Die ursprüngliche Machbarkeitsstudie wurde um zwei zusätzliche Standortprüfungen erweitert und bezüglich der Untersuchungstiefe insgesamt deutlich ausgeweitet.
Welches Ergebnis hat die neue Standortprüfung?
Die besten Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Feuerwehr weisen laut Gutachten die Standortalternativen 2 (beim Schülke-Hof) und 3 (beim Kurz-Hof) auf. Standort 3 biete eine verkehrsgünstige, von allen Stadtteilen gut erreichbare Lage, eine geeignete Topografie und verträgliche Eingriffe in den Naturhaushalt. Alternative 2 biete vergleichbare Voraussetzungen, sei jedoch topografisch etwas stärker ausgeprägt. Außerdem müsse bei Anfahrt und Ausrücken ein Radweg berücksichtigt werden. In der Beschlussvorlage wird das dann so zusammengefasst: „Der Standort 3 ist weiterhin der geeignetste, doch Standort 2 ist ebenfalls geeignet, die anderen drei Standorte sind aus mehreren Gründen nicht geeignet.“
Was sagen Stadt und Land?
Nicole Raichle, Pressesprecherin der Stadt Sachsenheim, wollte sich am Montag unter Hinweis auf eine Mitteilung an diesem Dienstag und die notwendige Abstimmung mit dem Land nicht zum Vorgang äußern. Es scheint also, als habe man sich mit dem Land geeinigt, oder ist zumindest auf dem Weg dorthin.
Wie reagiert der aktuelle Pächter der Fläche auf die Pläne?
Patrick Schülke, der den Hof gegenüber dem neuen Standort betreibt, weiß bereits über die Planung bescheid: „Das muss aber nun erst mal durch die Gremien“, gibt er sich gelassen. Letztlich könne er bei der Entscheidung nicht eingreifen. Obwohl er Ackerflächen auf dem Grund des neuen Standorts habe, gehöre die Fläche eben dem Land. Ausgleichsflächen seien mit Sicherheit drin, meint er. Was allerdings auf alle Fälle geklärt werden müsse, sei die „Lärmbelästigung“ durch das Martinshorn. „Wir haben Pensionspferde, das sind Fluchttiere. Da müssen wir schauen, wie das klappt, weil das Feuerwehrhaus ja nah an die Straße gebaut werden soll.“ Noch sei im Übrigen niemand von offizieller Seite auf ihn zugekommen. Im Laufe des Verfahrens will er aber die aus seiner Sicht erforderlichen Dinge ansprechen. Eine grundsätzliche Ablehnung wie der Geflügelhof Kurz seinerzeit scheint Schülke jedoch nicht zu planen.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem neuen Standortbeschluss im Sachsenheimer Gemeinderat Anfang Dezember sollen die ersten planungsrechtlichen Schritte gegangen werden. Zunächst muss der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden. Darin ist der Standort als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Die Änderung sieht eine Neuausweisung einer Gemeinbedarfsfläche vor. Parallel zum Verfahren der Änderung des FNP soll auch ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Darüber hinaus wird möglicherweise auch ein Zielabweichungsverfahren erforderlich, schreibt die Stadtverwaltung. Zwar liege die geplante Fläche für den Feuerwehrstandort deutlich unter der hierfür maßgeblichen Größe von 10 000 Quadratmetern. Dennoch sei ein regionaler Grünzug durch das Vorhaben tangiert. „Ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Verband Region Stuttgart wurde bereits geführt“, heißt es in der Vorlage. Auch eine Änderung der Abgrenzung des Landschaftsgebiets sei erforderlich. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nach Einschätzung des Gutachters hingegen nicht erforderlich.