Schanzacker Region erteilt LEA eine Abfuhr

Von bz
Blick auf den Schanzacker auf Tammer Gemarkung. Foto: /Werner Kuhnle

Der Bau einer Landeserstaufnahmestelle bedürfte eines Zielabweichungsverfahrens, argumentierte der Verband Region Stuttgart. Unmöglich ist jedoch nicht, dass doch noch eine LEA kommt. 

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart mit dem Schanzacker in Tamm befasst. Das Land lässt derzeit prüfen, ob hier eine Landeserstaufnahmestelle (LEA) errichtet werden könnte (die BZ berichtete mehrfach). Der Regionalplan weist im betroffenen Gebiet des Tammerfelds einen Regionalen Grünzug aus, in dem eine Bebauung unzulässig ist.

Ausnahmeregelung greift nicht

Regionale Grünzüge dienen der Erhaltung und Verbesserung des Freiraumes, der Sicherung des großräumigen Freiraumzusammenhangs und der Sicherung des Bodens, Wassers, Klimas, Arten- und Biotopschutzes, heißt es in einer Mitteilung des Regionalverbands. Daher dürften sie keiner weiteren Belastung ausgesetzt werden. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich. Diese Ausnahmeregelungen greifen jedoch nicht im Fall des Tammerfelds. Eine Änderung des Schanzackers in eine Grünzäsur, mit der man siedlungsgliedernde Freiräume erhalten kann, würde keinen besseren Schutz der Fläche bieten.

Eine Abweichung von den verbindlichen Vorgaben könnte allerdings im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens zugelassen werden. Dem Antrag auf Zielabweichung dürfe nur stattgegeben werden, wenn das Vorhaben nicht die Grundzüge der Planung berührt, so die Region. Dies gestaltete sich bei großräumigen Vorhaben bisher schwierig. Die Entscheidung darüber obliegt dem Regierungspräsidium unter Einbeziehung des Verbands, der allerdings kein Vetorecht hat.

Bis Ende 2024 erleichtert das Baugesetzbuch eine auf drei Jahre befristete Errichtung mobiler Unterkünfte im Außenbereich. Die geplante Landeserstaufnahmestelle erfülle die Bedingungen hierfür nicht, so die Mitteilung.

Stimmen der Fraktionen

Laut Roland Schmid (CDU/ÖDP) ist „die Diskussion nicht mit regionalplanerischen Maßnahmen zu lösen.“ Der Schutz der Grünzüge sei wichtig und eine gute Grundlage für die Arbeit des Planungsausschusses. Da die Schutzwirkung bei Grünzügen und Grünzäsuren identisch sei, bedürfe es laut Schmid keiner aufwendigen Änderung. „Sollte ein Zielabweichungsverfahren kommen, dann kann man sich regionalplanerisch wieder damit befassen“, so Schmid. Dass es so komme, bezweifle er allerdings.

„Die Debatte im Landkreis Ludwigsburg macht es nötig, sich hiermit zu beschäftigen“, so Leo Buchholz von den Grünen. Es sei aber relativ klar, dass der Regionalplan einer Bebauung im Schanzacker entgegenstehe. Wenn der Schanzacker für eine LEA ausscheide, müsse man offen für andere Standorte in der Region sein. Buchholz ist jedoch der Meinung, dass diese integriert sein müssten. „Es ist nicht Aufgabe der Regionalplanung, Standorte für LEAs zu suchen“, so Karl-Heinz Balzer (Freie Wähler). Er bedauert, dass Argumente vorgeschoben würden, weil man die wahren Gründe gegen eine LEA nicht benennen möchte. Regionalplanung sei objektiv, nicht emotional.

„Es geht um Landschaftsschutz

Regina Traub (SPD) bedauert, dass Grünzüge für politische und ideologische Diskussionen missbraucht würden: „Hier wird Verhinderungspolitik auf dem Rücken der Regionalplanung gemacht. Das tragen wir nicht mit.“

Kai Buschmann (FDP) hofft, dass die Regionalversammlung im Fall eines Zielabweichungsverfahrens zu ihrem Beschluss und dem Regionalen Grünzug steht. Wichtig sei jedoch festzuhalten: „Es geht um Landschaftsschutz“.

Christoph Ozasek (Die Linken/Pirat) und seine Fraktion sind der Meinung, dass regionale Grünzüge geschützt bleiben müssen. „Unterbringung von Geflüchteten ist eine humanitäre Aufgabe und muss in bestehenden Ortsstrukturen erfolgen.“  bz

 
 
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