Der Spatenstich für die Erschließungsarbeiten des Neubaugebiets „Bonlanden“ im Zentrum der Mettertalgemeinde könnte sich noch einige Zeit hinziehen. Nachdem die Eigentümer einer an das Neubaugebiet angrenzenden Metallgießerei schon während des Bebauungsplanverfahrens Einwände erhoben hatten, weil sie künftige Einschränkungen in ihrem Betrieb oder bei einer möglichen Betriebserweiterung befürchteten, und der Bebauungsplan deswegen mehrfach geändert worden war, haben die Eigentümer jetzt beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan eingeleitet.
Sersheim Baggerbiss erst im Frühjahr 2027
Noch ist der Ausgang des Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan „Bonlanden“ ungewiss.
Ausschreibungsergebnisse für Erschließung liegen vor
„In den nächsten zwei bis drei Monaten werden wir wissen, ob unser Bebauungsplan vor Gericht standhält oder nicht. Die Ausschreibungsergebnisse für die Erschließungsarbeiten liegen alle vor. Eigentlich wollten wir im Oktober den Spatenstich vollziehen“, machte Sersheims Bürgermeister Jürgen Scholz in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich. Jetzt plant er den Spatenstich nach der Winterpause für März 2027.
Vergaberichtlinien für die 13 Grundstücke bereits festgelegt
Für die 13 Grundstücke der Gemeinde im Neubaugebiet „Bonlanden“ haben die Gemeinderäte schon in einer Klausurtagung die Vergaberichtlinien festgelegt, die in der Ratssitzung offiziell einstimmig beschlossen wurden, wobei diese für die Grundstücke für eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern im östlichen Bereich des Plangebiets entscheidend sind. Für die Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze an Privatpersonen zur Eigennutzung ist der Nachweis der Finanzierung des Bauvorhabens entscheidend. Zudem gibt es eine Punkteskala für den Familienstand, mögliche Kinder, das Vorliegen sozialer und persönlicher Härtefälle, Wohnort und Arbeitsplatz, der Dauer der Bewerbung um ein Baugrundstück und möglichem ehrenamtlichen Engagement der künftigen Bauherren.
Bei Punktgleichheit der Bewerber um ein Baugrundstück soll das Losverfahren entscheiden. Nachdem die Gemeinderäte der Vergabe eines Bauplatzes zugestimmt haben, muss innerhalb einer Frist von acht Wochen der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Die Verantwortlichen der Gemeinde können die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wenn der Erwerber nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bauplatzvergabe eine rechtskräftige Baugenehmigung vorzeigen kann und nicht innerhalb von fünf Jahre nach der Vergabe ein Wohngebäude im Rohbauzustand errichtet hat, das den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
Drei Flächen für Geschosswohnungsbau
Die acht Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser der Gemeinde verfügen zwischen 391 und 469 Quadratmetern. Zudem besitzt die Gemeinde im Neubaugebiet „Bonlanden“ ein Grundstück für Geschosswohnungsbau oder Reihenhäuser mit 940 Quadratmetern sowie drei Grundstücke zwischen 1128 und 1154 Quadratmetern für Geschosswohnungsbauten.
Es wird wohl noch einige Zeit andauern, bis die ersten Bagger ins Neubaugebiet „Bonlanden“ rollen, auch wenn die privaten Grundstückseigentümer ebenso wie die Gemeinde dringend auf den Baustart warten. In der Einwohnerfragestunde fragte ein Bürger an, ob für das Jahr 2027 auch noch einmal die Grundsteuer für die betroffenen Grundstücke fällig werde. Bürgermeister Scholz versprach, nach einer entsprechend kulanten Lösung für alle Beteiligten suchen zu wollen. Michaela Glemser
