Es könnte noch Ungemach drohen bei der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage mit einer Größe von rund einem Hektar und einem Ertrag von jährlich 1,5 Millionen Kilowattstunden Strom.
Sersheim Rechtsanwalt eingeschaltet
Das Planverfahren für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Landestraße L 1125 in Sersheim wird dennoch fortgeführt.
Gegen das Bebauungsplanverfahren haben sich Anwohner den Beistand eines Rechtsanwalts geholt. „Es könnte nun zu einer Überprüfung des gesamten Vorhabens kommen. Was dies nach sich zieht, können wir derzeit nicht einschätzen, wobei eine vorgezogene Baugenehmigung möglich sein soll“, erklärte Bürgermeister Jürgen Scholz im Gemeinderat. Der Rechtsanwalt der Gemeinde hat empfohlen, das Bauverfahren so fortzuführen, wie es bisher umgesetzt worden ist. Daher haben sich die Ratsmitglieder mit den eingegangenen Anregungen bei der Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „PV-Freiflächenanlage Vaihinger Straße“ befasst.
Wertminderung befürchtet
Trotz eines 2,5 Meter breiten Pflanzgebots und eines Wegs, der ein angrenzendes Wohnhaus von der vorgesehenen Anlage trennt, haben Anwohner moniert, dass sich die Anlage nicht in die Landschaft einpasse und eine Wertminderung für deren eigenen Besitz darstelle. Auch die Nähe des Areals zum Landschaftsschutzgebiet „Geiselspiel“ wurde moniert. Zudem gab es Einwände gegen den Verbrauch von nutzbarem Ackerland für eine Photovoltaikanlage, denn dafür stünden ungenutzte Dachflächen in Sersheim zur Verfügung. Die Vertreter der Gemeinde verwiesen darauf, dass bei der angrenzenden auch gewerblichen Bebauung der Eingriff ins Landschaftsbild sehr gering sei. Weiterhin sei die Fläche in Privatbesitz, denn der angrenzende Eigentümer eines Aussiedlerhofs an der L 1125 nach Vaihingen will dort die Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten, die nur einseitig aufgrund der Aufständerung der Module die maximale Höhe von vier Metern erreiche. Außerdem wird die Fläche unter den Modulen weiterhin als Grünareal für die Ziegenhaltung genutzt. Das Plangebiet wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche für eine Photovoltaikanlage“ geändert.
Regionaler Grünzug nicht tangiert
Von der Landesstraße muss ein Abstand von 20 Metern eingehalten werden. Die Vertreter des Regierungspräsidiums sahen den regionalen Grünzug durch die Anlage nicht tangiert. Ein Umweltbericht mit Grünordnungsplan, eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sowie ein Artenschutzgutachten müssen erstellt werden. Innerhalb der Baugenehmigung muss nachgewiesen werden, dass die Blendfreiheit für den Verkehr und die Nachbarbebauung auch künftig gegeben ist.
Dagegen hatten die Anwohner ebenfalls votiert. Nach der Kenntnisnahme der Anregungen und Einwände zum Entwurf des Bebauungsplans haben die Gemeinderäte einhellig die Satzung beschlossen. Ob diese auf dem offiziellen Rechtsweg angefochten werden wird, muss die Zukunft zeigen. Mit der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage, deren erzeugter Strom ins Netz eingespeist werden soll, können rund 600 Haushalte bei einem Jahresverbrauch von 2500 Kilowattstunden versorgt werden.