Stadt bewirbt sich um Sanierungsgebiet. Nächsten Anlauf für Sanierungsgebiet

Von Jürgen Kunz
Ein zentrales Projekt des geplanten Sanierungsgebiets "Innenstadt V" ist die Überarbeitung des Burgplatzes (Bildmitte).⇥ Foto: Werner Kuhnle

Die Stadt konnte in den vergangenen Jahrzehnten eigentlich immer auf Zuschüsse aus einem Städtebauförderprogramm zugreifen. So soll es auch ab 2021 mit „Innenstadt V“ weitergehen.

Geht es nach Bürgermeister Albrecht Dautel und dem Gemeinderat, dann soll Bönnigheim nach Auslauf des bisherigen Sanierungsgebiets „Innenstadt IV“ möglichst übergangslos die Aufnahme ein neues Sanierungsgebiet bearbeitet werden: „Innenstadt V“.

Im Oktober 2019 wurde bereits ein Neuantrag für das Sanierungsgebiet „Innenstadt V“ zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt. Dieser Antrag wurde aufgrund der großen Antragsfülle vom Land nicht bewilligt, wie Marion Bürkle von der STEG am Freitagabend in der Gemeinderatssitzung in der Turn- und Festhalle erklärte. Aufgrund der Nichtberücksichtigung des Neuantrags wurde die Zeit genutzt, weitere Kosten beim Land im Rahmen des Sanierungsgebiets IV anzumelden. Nachdem nunmehr die Abrechnung der Abbruchkosten der Scheune Michaelsbergstraße 25/5 vorliege, könne nunmehr im Juli oder August das Sanierungsgebiet IV abgerechnet werden, heißt es in den Erläuterungen der Stadtverwaltung. Dies ist Voraussetzung für den jetzigen Antrag für die „Altstadt V“. Nach Vorliegen des Abrechnungsbescheides soll dann noch vor Jahresende die Sanierungssatzung Innenstadt IV aufgehoben werden. Für den Wiederholungsantrag für das Programmjahr 2021, den Gemeinderat am Freitag einstimmig befürwortete, machte Bürkle durchaus Hoffnung macht: Mit Blick auf die Landtagswahl am 14. März 2021 sagte sie: „Wahljahre sind gute Antragsjahre.“ Wenn jetzt der Antrag gestellt wird, werden sicherlich im Februar 2021 die Aufnahmeentscheidungen getroffen. Würden diese positiv für Bönnigheim ausfallen, dann sei es möglich bis Herbst 2021 die notwendige Sanierungssatzung zu beschließen.

Im Sanierungsgebiet wurden von der STEG sogenannte städtebauliche Missstände aufgelistet, wie Burgplatz und Kelter, Gebäude mit deutlichem Sanierungsbedarf in der Bausubstanz und in der energetischen Effizienz sowie Leerstände, die wieder eine sinnvolle Nutzung erhalten sollen. Sanierungsschwerpunkte seien, so Bürkle, Verbesserungen in privaten Gebäuden für mehr Wohnqualität oder die Neuordnung des Burgplatzes. Dabei sollen auch die Frage „Wohin geht die Mobilität“, mit den Stichworten E-Mobilität, Autoverkehr, Fußgänger, sowie ein Nutzungskonzept für den Kavaliersbau überprüft werden. Im Kirchbergareal steht die Neuordnung der Gerbergasse im Fokus.

Bürkle merkte abschließend an: „Wenn ein Drittel der Gesamtkosten genehmigt würden, wäre dies sehr gut.“

 
 
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