Straftaten in Vaihingen und Bietigheim Entzugsklinik oder Haftstrafe?

Von Bernd Winckler
Am Landgericht Heilbronn wird gegen eine 32-jährige Frau verhandelt. Foto: /Helmut Pangerl

Die 32-Jährige, die in einer Vaihinger Obdachloseneinrichtung Mitbewohner mit dem Messer bedroht hat, ist alkoholkrank. Ob ihr das eine Freiheitsstrafe erspart?

Wieder wurde am Mittwoch, dem vorletzten Prozesstag, im Heilbronner Landgericht die offensichtlich als gefährlich eingestufte 32-jährige Angeklagte in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Zwei Zeugen zu den angeklagten Vorgängen vom Juli und vom Dezember 2021 in der Obdachlosenunterkunft in der Auricher Straße in Vaihingen wurden noch vernommen. Einer der Zeugen hatte beobachtet, wie die Angeklagte – bereits reichlich angetrunken – eine Mitbewohnerin mit einem Messer bedroht und die Frau dabei auch leicht an der Hand verletzt hatte.

Das Opfer hatte damals durch den Rauchmelder im Haus mitbekommen, dass in einem Zimmer Feuer ausgebrochen war. Tatsächlich brannte dort ein Adventskranz, den die Frau gelöscht hatte. Daraufhin hatte laut der Aussage des Zeugen die Angeklagte aus der Küche der Unterkunft ein Brotmesser geholt und war damit in drohender Haltung gegen auf Frau zugegangen. Ein zufällig anwesender 66-jähriger Bewohner konnte ihr aber das Messer aus der Hand schlagen. Dennoch erlitt die Frau eine Schnittwunde an der Hand.

Schläge mit der Flasche

Auch Schläge mit einer Flasche gegen Bewohner wurden von Zeugen beobachtet und jetzt im Heilbronner Gerichtssaal wiedergegeben. Mit einen Mann soll die Angeklagte damals plötzlich in Streit geraten sein, sie habe von ihm eine Flasche Wodka erpresst – und dann den Inhalt ausgeschüttet und die Flasche auf den Kopf des Mannes geschlagen. Auch mit einem Bierkrug habe die 32-Jährige gegen Bewohner eingeschlagen. Ebenfalls im betrunkenen Zustand.

Zeugen berichteten auch von dem Vorfall am 23. April 2022 in Bietigheim-Bissingen, bei dem die Beschuldigte versuchte, Geld von einem zehn Jahre alten Jungen zu rauben. Ebenso die Tritte gegen Bietigheimer Polizeibeamten, die am 8. Mai 2021 am Eingang des dortigen Bahnhofs bei der Angeklagten eine Kontrolle durchführen wollten.

Schon neun Mal verurteilt

Am vorletzten Prozesstag wurden auch die strafrechtlichen Voreintragungen der 32-Jährigen verlesen: Insgesamt neun Mal wurde sie wegen Körperverletzungen, Beleidigungen und Widerstandshandlungen teils zu Geldstrafen, zuletzt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die sie zur Zeit verbüßt.

Der vom Gericht zur Frage der Alkoholbeeinflussung bei den Straftaten beauftragte Sachverständige hatte beim Prozesstag am Mittwoch die Sucht der Angeklagten in den Vordergrund gestellt und die Empfehlung ausgesprochen, sie deshalb dringend zu behandeln. Ihre Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit sei aufgrund des jeweiligen Alkoholgenusses – teilweise bis zu zwei Promille Blutalkoholkonzentration – bei den angeklagten Taten erheblich eingeschränkt gewesen.

Das Gericht will nun am nächsten Mittwoch, 29. März, entscheiden, ob die 32-Jährige in eine Entzugsklinik eingewiesen wird, und gleichzeitig eine Haftstrafe verhängt werden muss, oder ob nur eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird.

 
 
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