Straßen in Löchgau Kein flächendeckender akuter Handlungsbedarf

Von Kunz, Jürgen
Die Sanierung der Hauptstraße mit einer Umgestaltung der Oberfläche steht auf der Sanierungsliste ganz oben. Foto: /Martin Kalb

Die Gemeindeverwaltung hat eine Prioritätenliste für Straßen- und Kanalsanierungen ausgearbeitet.  

Die Einschätzung von Kämmerer Marc Löffler in der jüngsten Gemeinderatssitzung zum Zustand der Löchgauer Straßen war eindeutig:  „Im Ergebnis ist grundsätzlich festzustellen, dass im gesamten Gemeindegebiet kein flächendeckender akuter Handlungsbedarf im Tiefbaubereich erkennbar ist, was auf das gute und umsichtige Sanierungsverhalten in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten zurückgeführt werden kann.“

Bereits in der Januarsitzung des Gemeinderates wurde eine Prioritätenliste vorgestellt. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Aktualisierung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) wurde auch die Prioritätenliste für künftige Straßen- und Kanalsanierungen von der Verwaltung überarbeitet. Ebenfalls wurde die Prioritätenliste in Abstimmung mit der Landwirtschaft (Feldwegekommission) um die zur Sanierung vorgeschlagenen Feldwege ergänzt. Die Liste liegt dem Entwurf bei.

Für die Erstellung der Prioritätenliste wurden nebst den Erkenntnissen aus der EKVO die Straßenzustände in Zusammenarbeit mit dem Bauhof in Augenschein genommen. Zudem wurde der Zustand der Wasserleitungen in Anbetracht des Baujahres und Materialbeschaffenheit sowie der zuletzt vorhandenen Rohrbruchhäufigkeit bewertet.

Wie Löffler erklärte, sollten weiterhin regelmäßig Tiefbausanierungen vorgenommen werden, um auch zukünftig keinen Sanierungsstau entstehen zu lassen.

Mittelfristig sollten daher nach der Umgestaltung der Hauptstraße sowie der Fertigstellung der Mehrfamilienhäuser in der Löfflerstraße die beiden vorgeschlagenen Sanierungen der Löffler- und Schubertstraße im Vollausbau (Straße/Kanal/Wasserleitung) ins Auge gefasst werden. Daneben sollte eine Oberflächensanierung der Friedhofstraße mit erfolgen.

Eine weitere zeitliche Einstufung der übrigen noch aufgeführten Straßen sollte aus Sicht der Verwaltung erst im Anschluss der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen aufgrund einer möglichen Änderung des jetzigen Zustandes erfolgen. Der Entwurf des Haushaltsplans 2023 sieht neben der Umgestaltung der Hauptstraße noch keine ausreichenden Mittel für die Straßensanierungen vor.

 
 
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