Streit um Kohlekraftwerk in Walheim EnBW mit Eilantrag gegen Bauverbot

Von Michael Soltys
Wegen der Veränderungssperre auf dem Gelände des Kohlekraftwerks in Walheim darf die EnBW dort aktuell nicht bauen.⇥ Foto: Pangerl Helmut

Der Kraftwerksbetreiber will bestehende Anlagen des Dampfkraftwerks erweitern, darf das ber aktuell nicht wegen der Veränderungssperre. Und wie positioniert sich Walheim?

Nichts geht mehr auf dem Gelände des Kohlekraftwerks in Walheim: Um zu verhindern, dass Betreiber EnBW auf dem Gelände Anlagen für die Verbrennung von Klärschlamm bauen kann, hatte der Gemeinderat im September eine Veränderungssperre erlassen. Weder dürfen neue Anlagen gebaut, noch darf der Altbestand, also das bestehende Kraftwerk, in der Substanz verändert werden. Dagegen hat der Kraftwerksbetreiber bekanntlich eine Normenkontrollklage eingereicht, über die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden muss. Vereinfacht gesagt: Die EnBW behauptet, dass Walheim gar nicht berechtigt ist, eine solche Veränderungssperre zu erlassen.

Jetzt hat EnBW die Normenkontrollklage um einen Eilantrag ergänzt mit  dem Ziel, die Veränderungssperre vorläufig auszusetzen. Das bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs auf Anfrage der BZ. Mit diesem Antrag geht es EnBW vorrangig gar nicht um die Klärschlamm-Verbrennungsanlage. Vielmehr möchte das Energieunternehmen das bestehende Kraftwerk aufrüsten. Konkret sollen Vorratstanks für entsalztes Wasser angelegt werden, die einen längeren und häufigeren Betrieb der Gasturbine am Kraftwerk ermöglichen, erklärte ein Sprecher der EnBW auf Anfrage der BZ.

Gemeinde ist gefragt

Dieses Ansinnen hatte die Walheimer Bürgermeisterin Tatjana Scheerle bereits den Gemeinderäten im Ort bekanntgegeben und wollte es auch bei der Sitzung des Gemeinderats öffentlich machen, wie sie gegenüber der BZ sagte. In der Bürgerfragestunde sprachen dann Vertreter der Bürgerinitiative das Vorhaben an. Die „Bürger im Neckartal“, wie sie sich nennen, sprechen sich strikt gegen den Bau der Verbrennungsanlage aus und fordern stattdessen, das Gelände für den Wohnbau zu nutzen. Dafür haben sie bei einer Online-Petition bereits mehr als 3000 Unterstützer gefunden. Auch aus den Nachbarkommunen, allen voran Gemmrigheim, kommt Widerstand gegen das EnBW-Projekt.

Wie wird sich Walheim in dieser Gemengelage angesichts des EnBW-Eilantrags positionieren? Darauf konnte Bürgermeisterin Scheerle auf BZ-Anfrage noch keine konkrete Antwort geben. Sie ist in Walheim unter Druck geraten, weil sie sich dem strikten „Nein“ gegen die Verbrennungsanlage nicht ohne Weiteres anschließen wollte, sondern zunächst die konkreten Planungen auf dem Tisch haben wollte, wie sie mehrfach erklärte. 

In einer seiner nächsten Sitzungen werde der Gemeinderat sich zu dem aktuellen Vorgang äußern, kündigte Scheerle an. Denn parallel zum Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof hat EnBW laut Scheerle beim Regierungspräsidium (RP) einen Antrag gestellt, um eine Ausnahmegenehmigung für den Bau der Wassertanks zu erhalten. Dieser Antrag werde nach der Bearbeitung im RP und im Landratsamt bei der Gemeinde landen.

Bisher keine Probleme

Das gerichtliche Verfahren liege bei dem Anwalt, den die Gemeinde mit der Antwort auf die Normenkontrollklage beauftragt hat, fuhr Scheerle fort. Unter normalen Umständen dürften die Modernisierungsvorhaben des Kraftwerksbetreibers kaum für Aufregung gesorgt haben. „Mit dem Altbestand gab es bisher keine Probleme“, sagte Scheerle.

Über den Eilantrag wird der Verwaltungsgerichtshof im zweiten Quartal entscheiden, sagte der Gerichtssprecher. Juristisch gesehen strebe EnBW an, die Veränderungssperre vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der Eilantrag hat auch Bedeutung im Hinblick auf die Normenkontrollklage. Im Eilverfahren erfolge eine „summarische, aber nicht endgültige Prüfung“ der Gültigkeit der Normen, die auch im Normenkontrollverfahren juristisch beurteilt werden. Das Eilverfahren könnte damit einen Hinweis liefern, wie gut oder schlecht die Aussichten der Gemeinde Walheim und der EnBW sind.

 
 
- Anzeige -