Einer der angeklagten Sicherheitsleute im Verfahren um Bestechung von Mitarbeitenden der Stuttgarter Staatsanwaltschaft legte monatlich 500 Euro in bar auf den Tisch, um unter falschem Namen ein Pensionszimmer zu nutzen.
Tamm 500 Euro im Monat für Pensionszimmer
Unter falschem Namen mietete sich einer der Angeklagten im Verfahren um Bestechung von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft regelmäßig ein Zimmer.
Das ergab die Observierung des Angeklagten und eine Befragung der Wirtin des Gasthofs, berichtete ein Kriminalbeamter als Zeuge am vierten Prozesstag. Einer seiner Anwälte stellte den Antrag, ihn aus der Haft zu entlassen, er habe schließlich gestanden und es bestehe keine Fluchtgefahr.
Ein 33 Jahre alter Wachtmeister und die 48-jährige Mitarbeiterin einer Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft sowie drei Männer aus der Sicherheitsbranche im Alter von 30, 35 und 36 Jahren stehen wegen Bestechlichkeit und Bestechung sowie der Anstiftung hierzu vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Aus Sicht der Ermittler stehen die zwei älteren Männer in Zusammenhang mit den Rivalitäten der Branche mit Brandanschlägen und Schüssen im vergangenen Jahr in Tamm.
Enger Kontakt
Die Mitarbeiterin soll in „freundschaftlich innigem Austausch“ mit dem 36 Jahre alten Angeklagten gestanden haben, der bei ihr zahlreiche Nachfragen stellte, und die „noch 100 Anfragen“ für ihn tätigen wollte – lediglich für ein gemeinsames Treffen und eine rote Rose. Das unterbreitete die Anwältin des anderen Angeklagten, um zu untermauern, dass ihr Mandant nie selbst angefragt, ja die Angeklagte gar nicht selbst gekannt habe.
Diese These war schnell widerlegt, als die Kammer ein abgehörtes Gespräch vom 10. Juni 2025 im Gerichtssaal abspielte: Darin bat die Mitarbeiterin eben jenen Angeklagten, „alles zu löschen, bei uns ist einer aufgeflogen.“ Der 35-Jährige zeigte großes Verständnis, „eine Hand wasche die andere“, und bot ihr ein kurzes Treffen in zwei Tagen und ein neues Handy an. Daraufhin beantragten Anwälte der Angeklagten erneut Verwertungsverbote der Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung.
Landtagssitzung abgespielt
Für alle Prozessbeteiligten spielte die Kammer auch die Sondersitzung des baden-württembergischen Landtags zum Korruptionsfall in der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom November 2025 ab. Viele Fragen drehten sich dabei um das Informationssystem der Staatsanwaltschaft, das in mehreren Bundesländern genutzt wird.
Bislang konnten Wachtmeister dort unbehelligt nach Namen, Geburtsdatum und vorliegenden Aktenzeichen suchen, ohne dass diese Anfrage protokolliert wurde.
Erst die erweiterte Kompetenz der Geschäftsstellenmitarbeiter erlaubte Abfragen nach hinterlegten Dokumenten wie Strafbefehlen oder Anklageschriften, und diese Anfragen wurden im Hintergrund registriert. Justizministerin Marion Gentges (CDU) kündigte in jener Sondersitzung Änderungen an dieser Praxis bis Mai 2026 an.
Ein zügiges Ende dieses Verfahrens ist nicht in Sicht: Angesichts der Fülle von Anträgen und dem Bedarf, in die Ermittlungen der Sonderkommission tiefer einsteigen zu müssen, hat die Kammer zahlreiche weitere Termine bis Januar 2027 festgelegt.
