Tamm Angeklagte schweigen zu Schüssen

Von Lisa Lorenz
Am Abend des 12. Mai 2025 kam es zu einer Schießerei in der Silcherstraße in Tamm. Polizei und Spurensicherung sicherten noch am Abend den Tatort. Ein 23-Jähriger wurde schwer verletzt. Foto: /Martin Kalb

„Gemeinschaftlich versuchter Mord“ lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Männer, die in Tamm versucht haben sollen, einen anderen Mann zu töten.

Zwei Männer sollen beauftragt worden sein, einen anderen Mann zu töten. So lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn. Gegen 19.20 Uhr war es am 12. Mai des vergangenen Jahres zu Schüssen in der Silcherstraße in Tamm gekommen. Ein 23-jähriger Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma erlitt vier lebensbedrohliche Schussverletzungen, später musste sein Unterschenkel amputiert werden. Erst im Oktober konnten die Verdächtigen ausfindig gemacht und in Untersuchungshaft genommen werden. Die beiden niederländischen Staatsbürger sollen im Auftrag gehandelt haben.

Es soll sich um einen Konkurrenzkampf zwischen zwei Sicherheitsdiensten handeln, der ursächlich für die Eskalation (sowie weitere Schüsse in Ludwigsburg kurz vor der Tat und ein abgebranntes Auto in Bietigheim-Bissingen) sein soll. Während der Ermittlungen kam der Verdacht auf, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart könnten interne Daten an Dritte weitergegeben haben. Gegen sie wird nun wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt.

Empörung unter den Zuschauern

An diesem ersten Prozesstag wollten die beiden Angeklagten noch keine Aussagen machen – einer der beiden ließ jedoch von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen: Er habe niemals vorgehabt, den Geschädigten töten zu wollen, begann dieser, und wurde prompt von empörten Stimmen und ungläubigem Gelächter aus dem Zuschauerbereich unterbrochen. Nach einer Ermahnung des Vorsitzenden Richters fuhr er fort: Der Angeklagte habe das Opfer lediglich einschüchtern und in die Beine schießen wollen. Sein Komplize, der laut Staatsanwaltschaft beim ersten, fehlgeschlagenen Versuch das Auto gefahren haben und bei der Tat nicht dabei gewesen sein soll, habe von der Waffe nichts gewusst, sondern nur von dem Vorhaben der Einschüchterung. Er sei nach dem ersten Versuch wieder in die Niederlande gefahren, weil er nichts weiter damit zu tun gehabt haben wolle.

Die Zeugen, die im Anschluss befragt wurden, waren sich über den Tathergang einigermaßen uneins. Am klarsten konnte das Geschehen vom dritten Zeugen beschrieben werden. Er sei mit dem Opfer und dessen Hund gerade spazieren gewesen, als der Schütze auf diesen zugerannt gekommen sei und geschossen habe. Das Opfer sei daraufhin weggerannt, hingefallen, habe sich aber aufrichten und weiter fliehen können. Danach fiel der Mann abermals hin, er soll sich dann mehr auf allen Vieren als aufrecht gehend in eine Garageneinfahrt geschleppt haben. Der Angeklagte habe ihn erst verfolgt und mehrere Schüsse abgefeuert, habe dann jedoch seine Waffe auf den Zeugen gerichtet, der im Begriff war, die Polizei zu rufen. „Keine Polizei“, habe der Täter zum Zeugen gesagt, während die Pistole in einem Abstand von circa einem halben Meter auf ihn gerichtet war. Daraufhin sei der Angeklagte zu seinem geparkten Auto gelaufen und weggefahren. Der Zeuge leistete Ersthilfe beim Angeschossenen und beschrieb seinen Zustand so: „Er hat schwer geatmet und gezittert. Er hatte Wunden am Oberkörper, Bauch, an der Elle und an den Beinen. Er war nur teilweise bei Bewusstsein, hat geblutet und gewimmert.“

Zeugen widersprechen ihren eigenen Aussagen

Die Aussagen zweier anderer Zeugen, einem Ehepaar, das zur Tatzeit gerade mit dem Auto in die Straße einbog, waren derweil weniger aussagekräftig. Beide hatten der Polizei gegenüber deutlich detailliertere Aussagen gemacht als nun gegenüber dem Gericht – sie könnten sich an vieles nicht mehr erinnern, es sei nun auch schon beinahe ein Jahr her. So sagte der Zeuge, als der Geschädigte gefallen sei, habe der Abstand des Schützen zu ihm nur einen halben Meter betragen. Auf die Rückfrage des Richters, ob er denn hingefallen sei, antwortete er, daran könne er sich nicht erinnern.

Die Frau des Zeugen, die ebenfalls befragt wurde, war im Gegensatz zu ihrem Mann, der kurz ausgestiegen sei, im Auto sitzen geblieben und wählte den Notruf. Was genau ihr Mann alles gesehen habe, habe sie ihn im Nachhinein nicht gefragt, und auch sonst hätten beide nicht mehr über den Vorfall gesprochen. „Das tägliche Geschäft geht auch bei uns weiter“, sagte die Zeugin, und erntete den ein oder anderen unverständigen Blick.

 
 
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