Im Prozess um die Angeklagten zu den Schüssen in Tamm sprach am Freitag der Sachverständige für Schusswaffen und -spuren vor dem Landgericht Heilbronn. Zur Erinnerung: Am 12. Mai war es in der Silcherstraße in Tamm zu mehreren Schüssen gekommen. Wie der letzte Verhandlungstag zeigte, war nur einer der beiden Angeklagten, G., zur Tatzeit vor Ort. Dem Geschädigten musste aufgrund seiner Schussverletzungen später ein Unterschenkel amputiert werden.
Tamm „Atypischer“ Tatort wird hinterlassen
Es wurden am Tatort vier Hülsen und fünf nicht verfeuerte Patronen gefunden. Wie es dazu gekommen sein könnte, erörterte ein Sachverständiger vor Gericht.
Tatort digital rekonstruiert
Der Sachverständige berichtete von einer 3-D-Tatortvermessung, bei der der gesamte Tatort gescannt und anschließend digital dargestellt wurde. Aufgefallen sei dabei, dass es sich um einen weit gefassten Tatort handelte. Es wurden vier verfeuerte Hülsen und fünf nicht verfeuerte Patronen gefunden, was ebenfalls „atypisch für so einen Tatort ist“. Zu den nicht verfeuerten Patronen kam es vermutlich durch eine technische Störung der Waffe, beispielsweise eine Ladehemmung. Bei dieser wird, entweder beim ersten Laden der Waffe, oder nach einem Verfeuern, die oberste Patrone im Magazin nicht richtig zugeführt oder sie verklemmt sich. Dadurch kann die Waffe nicht schussfertig gemacht werden und der Schuss wird blockiert.
Geübte Schützen hätten dafür standardmäßige Prozeduren, um die Waffe wieder schussfertig zu machen, ungeübte Schützen hingegen müssten erst nach dem Problem suchen. Je intensiver man das Schießen trainiert habe, desto schneller könne man eine Ladehemmung beheben. Einen Schluss auf den Grad der Geübtheit des Angeklagten G. könne der Sachverständige daraus jedoch nicht ziehen.
Der Verteidiger des Angeklagten G. fragte weiter, „ob der Angeklagte auch zu blöd zum Schießen ist, wenn er zu blöd zum ‚Hose anziehen’ ist“ – an einem vorherigen Prozesstag hatte ein Zeuge ausgesagt, der Angeklagte G. habe sich, während er dem Geschädigten hinterhergerannt und geschossen habe, mit einer Hand die Hose festgehalten, die gerutscht sei. Der Sachverständige entgegnete, das System, zu dem die gefundenen Geschosse gehören, sei einhändig gut zu bedienen.
Getroffen hat der Schütze jedenfalls mehrmals: Dem Geschädigten wurden aus dem Ellenbogen, aus der rechten Flanke und aus dem Oberschenkel Geschosse operativ entfernt. Die vier Hülsen wurden alle aus einer Waffe abgefeuert, die fünf Patronen stammen aus demselben Lauf. Ob Hülsen und Patronen jedoch aus derselben Waffe stammen, könne nur festgestellt werden, wenn eine solche Waffe vorliege – was nicht der Fall ist. Eine zerstörte Waffe, die an einer Autobahn gefunden wurde, konnte als Tatwaffe ausgeschlossen werden. Auch mit der Waffe, mit der wenige Wochen vor der Tat in Ludwigsburg Schüsse fielen, gebe es keine Übereinstimmung.
DNA des Täters nachgewiesen
Auch die DNA-Sachverständige trug ihre Ergebnisse vor. An den Patronen sowie an mehreren Stellen des Autos, das die Angeklagten gemietet hatten (die BZ berichtete), darunter am Lenkrad, konnte DNA des Angeklagten G. nachgewiesen werden. Spuren des Angeklagten B. fand man nicht.
Der Mitarbeiter der Autovermietung, bei der die Angeklagten das Auto gemietet hatten, war bereits zum letzten Termin geladen, und ist nicht erschien. Auch zu seiner zweiten Ladung erschien er nicht. Die Staatsanwältin sprach sich für eine Vorführung aus, der Zeuge wird dann von der Polizei zum Gerichtstermin eskortiert. Der Prozess geht am Mittwoch, 6. Mai, weiter.
