Die Erklärung, die der Angeklagte G. im Prozess um gemeinschaftlich versuchten Mord vor dem Landgericht Heilbronn am vergangenen Montag hatte verlesen lassen, konnte am zweiten Verhandlungstag bestätigt werden. Im letzten Mai war es zu Schüssen auf einen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma gekommen. Der Mann erlitt mehrere Schussverletzungen und verlor einen Unterschenkel.
Tamm Blitzer zeigt: Schüsse waren Alleingang
Überwachungskameras und Blitzerfotos konnten bestätigten, dass nur einer der beiden Angeklagten bei den Schüssen in Tamm vor Ort war.
Dem Gericht ging es nun um das „Drumherum“ der Tat, denn die beiden Angeklagten hatten für diese ein Auto einer Autovermietungsfirma in Aachen ausgeliehen. Mehreren Zeugen war ein schwarzer Kleinwagen am Tatort aufgefallen, einige beobachteten auch, wie der Schütze G. nach seiner Tat in diesen eingestiegen und weggefahren sei. Ein Kriminaloberkommissar aus Ludwigsburg hatte die Aufnahmen der Überwachungskameras auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Autovermietung ausgewertet. Im Gericht wurde die digitale Mappe dazu mit zahlreichen Bildern gezeigt.
Kameras zeigen Autovermietung
Am 11. Mai tauchen die beiden Angeklagten darauf erstmals auf. In einem Auto, das auf den Angeklagten B. zurückgeführt werden kann, fuhren sie auf den Hof der Autovermietung. Mit einem Mitarbeiter besprachen sie sich und mieteten einen schwarzen VW Polo an. Hinterlegt werden sollte ursprünglich der Angeklagte B., er hatte jedoch keinen Personalausweis dabei, wodurch der Angeklagte G. das übernehmen musste, was ihm zu missfallen schien.
Auch die hohe Kaution von 1500 Euro sorgte bei den Angeklagten nicht für Freude, beschrieb der Kriminaloberkommissar weiter. Während der Angeklagte B. noch im Innenraum war, zeigt die Außenkamera den Angeklagten G., der sich auf Türkisch am Telefon unterhalten habe und einer unbekannten Person gesagt haben soll: „Das Auto ist angemietet. Ich werde das jetzt machen, ich erledige das für dich.“
Handydaten ausgewertet
Die Standortdaten der Handynummer, die G. bei der Autovermietung angegeben hatte, wurden ebenfalls ausgewertet und zeigen die Fahrtbewegung am 11. Mai von der Autovermietung in Aachen zum Tatort Tamm. Noch am gleichen Tag, vermutlich nach dem missglückten ersten Schussversuch, habe sich das Handy wieder zurück über Heilbronn und Alzei bewegt. Der Geschädigte sei an diesem Abend bereits mit einer Waffe bedroht worden, konnte aber fliehen, so der Polizeioberkommissar aus Bietigheim-Bissingen, der den Geschädigten am 11. Mai vernahm.
Am Morgen des 12. Mai befanden sich der Standort des Handys und somit vermutlich das gemietete Auto wieder in Tamm, jedoch nur noch mit dem Angeklagten G. im Auto, denn: Die Überwachungskamera der Autovermietung zeigt B., der am 12. Mai sein Auto, das er am Vortag dort stehen gelassen hatte, abholt. Zeittechnisch sei es ihm nicht möglich gewesen, zur Tatzeit bereits wieder in Tamm zu sein, so der Kriminaloberkommissar.
Dies bestätigen auch zwei Blitzerfotos des Angeklagten G. im gemieteten Auto – eines aus der Nacht des 11. Mai und eines vom Morgen des 12. Mai, bei denen er augenscheinlich allein im Auto war. Vier Zeugen berichteten von der rasanten Fahrweise und diversen Überholmanövern des gemieteten Autos, die ihnen kurz nach der Tatzeit aufgefallen seien.
Der Mitarbeiter der Autovermietung war ebenfalls geladen, erschien aber nicht. Ihn erwarten nun ein Bußgeld von 300 Euro oder drei Tage Ordnungshaft und eine erneute Ladung. Die Verhandlung wird am 24. April fortgesetzt.
