„Beschissen“, antwortete der Geschädigte auf die Frage des Richters, wie es ihm gehe. Am 12. Mai hatte der Angeklagte G. mehrmals auf den Geschädigten, einen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, geschossen. Der Angeklagte B. war beim ersten Schussversuch am 11. Mai 2025 anwesend, am Tag der Tat jedoch nicht. Nun sagte der Geschädigte vor dem Landgericht Heilbronn als Zeuge aus.
Tamm „Die Waffe zielte auf meinen Kopf“
Der Nebenkläger und Geschädigte sagte als Zeuge aus. Psychisch und physisch geht es ihm ein Jahr nach der Tat schlecht.
Seine rechte Hand funktioniere nicht mehr, vom Ellenbogen an sei alles taub, die Finger kalt, nur den Zeigefinger kann er noch minimal bewegen, wie er im Gericht demonstrierte. Im Ellenbogen befanden sich zersplitterte Projektilteile, berichtete später die Unfallchirurgin, die den Geschädigten operiert hatte. Für die dadurch zerstörten Nerven wurden Nerven aus dem rechten Fuß entnommen, geklappt habe das aber nicht richtig, so der Geschädigte, weshalb die Hand noch immer taub ist, und dazu der Fuß, aus dem die Nerven stammen. Von einer Verbesserung der Hand geht die Chirurgin nach einem Jahr nun nicht mehr aus. Am linken Bein musste kurz nach der Schießerei der Unterschenkel amputiert werden. Der Geschädigte hat eine Prothese, könne damit aber nur wenige hundert Meter laufen, bevor er Schmerzen bekomme. Neben Schmerzmitteln nehme er auch Beruhigungsmittel und Antidepressiva. Eine posttraumatische Belastungsstörung wurde diagnostiziert, ebenso eine Depression. Oft rufe er nachts aus Angst die Polizei an. „Ich traue mich nicht mehr, rauszugehen“, sagte er.
Misstrauen gegenüber Polizei
Der Polizei vertraue er mittlerweile nicht mehr: Nach dem 11. Mai 2025, bei dem G. bereits versuchte, auf den Geschädigten zu schießen, habe ihm die Polizei versichert, dass er und seine Familie ihre Unterkunft nicht verlassen bräuchten, es sei zu jeder Zeit eine Streife oder Zivilstreife vor Ort. Ihre Telefonnummern sowie Stichpunkte zur Situation seien außerdem in der Notfallzentrale hinterlegt, sodass man dort bei einem Anruf direkt wisse, worum es gehe. Tatsächlich sei aber keines von beidem der Fall gewesen. Kurz vor der Tat sei er mit dem Hund rausgegangen – seine Frau habe ihn noch gebeten, nicht abends rauszugehen, und er habe geantwortet, dass nichts passiere, die Polizei sei ja da.
Auch den Tathergang beschrieb der Geschädigte aus seiner Sicht. Während dem Abendspaziergang, bei dem er von einem Nachbarn begleitet wurde, tauchte plötzlich der Schütze auf und begann, auf den Geschädigten zu schießen. Dieser ergriff die Flucht, stürzte dabei mehrmals und rannte weiter, bevor er schließlich durch Schussverletzungen im Bein nicht mehr aufstehen konnte und in einer Einfahrt liegen blieb. Hier sei der Schütze G. auf ihn zugekommen, „die Waffe zielte auf meinen Kopf“. Er habe abgedrückt, doch es wurde kein Schuss ausgelöst, auch Nachladen brachte nichts. Also habe der Angeklagte dem Geschädigten stattdessen mit den Worten „Schöne Grüße von E.“ einen Tritt gegen den Kopf gegeben. „Ich dachte, ich bin tot“, berichtete der Geschädigte.
Geschädigter wollte „auspacken“
Fragen warf der Geschädigte später dadurch auf, dass er sich im August bei der Polizei gemeldet haben soll, um anzubieten, „auszupacken“. Dazu kam es jedoch nicht, und auch während seiner Aussage vor Gericht weigerte er sich, auf Fragen zu anderen Aufträgen der zwei in Streit geratenen Sicherheitsfirmen, zu antworten.
Weitere Zeugin war die Frau des Geschädigten, die mit anderen die Erstversorgung übernahm, von der sie unter Tränen erzählte. Seit seinem Krankenhausaufenthalt aufgrund der Schussverletzungen pflege sie ihren Mann: Er brauche Hilfe beim Essen zubereiten, Duschen, Anziehen und Treppenlaufen. Mit dem gemeinsamen Sohn könne er nicht mehr allein bleiben, weil er nichts tun könne, wenn etwas passiere.
Lisa Lorenz
