Im Prozess vor dem Landgericht Heilbronn um die beiden Angeklagten, von denen einer im Mai vergangenen Jahres in Tamm auf einen Mann geschossen haben soll, wurde an diesem Mittwoch ein Vernehmungsprotokoll verlesen. Die niederländischen Angeklagten hatten vor den Schüssen gemeinsam ein Auto bei einer Autovermietung in Aachen gemietet und waren mit diesem nach Tamm gefahren. Der Vorsitzende Richter verlas nun das Vernehmungsprotokoll des niederländischen Mannes, der den Mietwagen am Tag nach der Tat wieder bei der Firma abgab.
Tamm Ein unwissender Zeuge und eine Festnahme
Der Zeuge, der das gemietete Auto für den Ageklagten zurückbrachte, will von nichts gewusst haben.
Zu Beginn der Vernehmung sagte er, er sei von der Vernehmung überrascht worden, wisse von nichts und frage sich, wie man auf ihn gekommen sei. Der 25-Jährige war zum Zeitpunkt seiner Zeugenaufnahme im März diesen Jahres obdachlos und erhielt Sozialleistungen. Ein Auto gemietet habe er selbst nicht, er sei lediglich vom Angeklagten B. auf der Social-Media-Plattform Snapchat kontaktiert worden. Die beiden Männer kennen sich laut der Zeugenaussage schon länger.
Zeuge bezeichnet sich als unschuldig
B. habe ihn gebeten, das Auto zurückzubringen. Der Angeklagte habe den Zeugen dann mit seinem eigenen Auto abgeholt und ihn zum Standort des gemieteten Autos gefahren, der sich nur noch fünf Minuten von der Autovermietung entfernt befand. Als Begründung habe B. angegeben, niemanden zu haben, der ihn sonst hätte fahren können. Von der Schießerei habe er nichts gewusst, auch die Autovermietung habe er nicht gekannt. Den Angeklagten G., der am 12. Mai 2025 im Alleingang auf den Geschädigten schoss, kenne er ebenfalls nicht. Bezahlt worden sei er vom Angeklagten B. für seine Hilfe nicht. „Ich bin unschuldig“, wollte er seiner Aussage schließlich noch hinzufügen.
Im Gericht wurde des Weiteren der Untersuchungsbericht des Landeskriminalamts verlesen. Das gemietete Auto sowie die Kleidung des Geschädigten wurden auf Schmauchrückstände untersucht. So bezeichnet man Spuren, die durch das Mündungsfeuer einer Schusswaffe entstehen.
Im gemieteten Auto, mit dem der Angeklagte G. den Tatort verließ, fanden sich vereinzelt Schmauchpartikel. An T-Shirt, Unterhose und Hose des Geschädigten wurden großflächig bleihaltige Anhaftungen nachgewiesen. Die Fotografien der Kleidung wurden im Gericht gezeigt: Der Stoff ist an mehreren Stellen, an denen Kugeln auf ihn trafen, zerrissen. Am Ärmel des T-Shirts und an der Hose befinden sich große Blutflecken.
Weitere Festnahme im Fall „Frost“
Der verhandelte Fall ist Teil des Ermittlungskomplexes Frost, der durch die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg geführt wird. Nun kam es zu einer weiteren Festnahme, teilt das Polizeipräsidium Ludwigsburg mit. Ein 29-jähriger Mann war im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg in den Fokus geraten. Er wird verdächtigt, den versuchten Mord vom 26. April 2025 in Ludwigsburg angestiftet zu haben. Damals kam es an der Friedrichstraße, Kreuzung Oststraße, zu Schüssen auf einen 39- und einen 40-Jährigen, die jedoch nicht verletzt wurden. Anfang des Monats Mai 2026 nahmen die türkischen Behörden den Tatverdächtigen in der Türkei fest. Gegen ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor.
Der Mann soll eine der Schlüsselfiguren der von Europol geführten Operational Taskforce Grimm sein und war in diesem Zusammenhang als eine der meistgesuchten Personen Europas Gegenstand öffentlicher Fahndungsmaßnahmen durch Enfast.
Die Ermittlungen im Komplex Frost dauern weiter an. Der Prozess gegen die Angeklagten B. und G. wird am 8. Juni fortgesetzt. Lisa Lorenz
