Im Prozess vor dem Landgericht Heilbronn machten die beiden Angeklagten G. und B. an diesem Freitag Angaben zu ihrem Lebenslauf. G., der am 12. Mai 2025 in Tamm die Schüsse auf den Geschädigten abfeuerte, sagte, er sei mit Bruder, Mutter und Vater in den Niederlanden aufgewachsen. Er besuchte acht Jahre die Grundschule, vier Jahre die Sekundarschule und ließ sich danach auf einer Berufsschule vier Jahre lang in den Bereichen IT und sozialgesellschaftliche Arbeit ausbilden. In seinen gelernten Berufen habe er jedoch nicht gearbeitet, stattdessen habe er „eigentlich das ganze Leben“ als Kurier gearbeitet, sowohl angestellt als auch selbstständig.
Tamm Geschädigter reist ab, statt auszusagen
Der Geschädigte und Nebenkläger verschwand kurz vor seiner Aussage. Die Angeklagten berichteten von ihrem bisherigen Leben.
Wegen Verkehrsdelikten habe er Schulden von 20.000 Euro. Vor seiner aktuellen Verhaftung war er bereits fünf Monate wegen einer Schlägerei in Haft, nach der Freilassung dann drei Monate arbeitslos, bevor er erneut verhaftet wurde.
Ohne Schulabschluss selbstständig mit Gartenbau
Der Angeklagte B. sagte, er sei mit Mutter, Vater und drei Schwestern ebenfalls in den Niederlanden aufgewachsen. Sein Vater sei jedoch mittlerweile verstorben, seine Mutter lebe in der Türkei. Er besuchte ebenfalls die Grundschule und Sekundarschule, schloss Letztere jedoch nicht ab, da er während seiner Schulzeit „nur mit Fußball beschäftigt“ gewesen sei. Er ist geschieden und sei vor seiner Verhaftung selbstständig mit einer eigenen Gartenbaufirma gewesen, auch eine Eigentumswohnung habe er besessen. Wie auch G. gab B. an, nur bei Festen Alkohol zu trinken.
Marihuana habe er hingegen täglich konsumiert, süchtig sei er nicht gewesen. Dass er seit seiner Verhaftung nicht mehr kifft, tue ihm aber gut, räumte er auf Nachfrage des psychologischen Gutachters ein. Der Geschädigte sollte an diesem Verhandlungstag ebenfalls aussagen, nachdem er beim vorigen Termin am vergangenen Montag einige Fragen nicht beantworten wollte (die BZ berichtete). Er war in den ersten Stunden des Verhandlungstages auch anwesend, verschwand dann aber. Als sein Nebenklägervertreter ihn kontaktierte, befand er sich bereits in Ulm. An diesem Tag erschien er nicht erneut zum Prozess.
„Das ist mir noch nie passiert“, sagte der Vorsitzende Richter. Er müsse davon ausgehen, dass er von seiner Ladung gewusst habe und sich ihr entzogen habe. Denn der Geschädigte und sein Vertreter gaben an, die Ladung habe sie nicht rechtzeitig erreicht. Im Laufe des Vormittages, als der Geschädigte noch anwesend war, kam jedoch seine geplante Aussage mehrmals zur Sprache, und auch die Staatsanwältin fügte hinzu, er müsse das mitbekommen haben.
Vorwürfe des Geschädigten zurückgewiesen
Ein Sachbearbeiter des Ermittlungskomplexes Frost, zu dem der Fall gehört, sagte als Zeuge aus. Er berichtete von zwei Handys des Geschädigten, die ausgewertet wurden, und von der Problematik, dass dasjenige Handy, das der Geschädigte während der Tatzeit benutzte, nie aufgetaucht sei.
Außerdem habe der Geschädigte ihn kontaktiert, um im Gegenzug von Schutz für seine Familie „auszupacken“. Dazu sei es aber nicht gekommen, denn zu einem vereinbarten Termin mit dem Landeskriminalamt sei er nicht erschienen. Auch zuvor unterschriebene Sicherheitsvorgaben seien von ihm und seiner Familie nicht eingehalten worden. Die Vorwürfe des Geschädigten, er werde nicht geschützt, wies der Ermittler zurück: „Man hat alle Hebel in Bewegung gesetzt.“
