Keine Petitessen, im Gegenteil: Die Angeklagten im Bestechungsfall bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft haben massiv wichtige öffentliche Interessen gefährdet. Die Kammer verhängte deshalb für die drei Haupttäter Haftstrafen von über vier Jahren.
Tamm Haftstrafen im Bestechungsfall
Im Bestechungsfall rund um einen versuchten Mord in Tamm wurden Haftstrafen von über vier Jahren für die drei Haupttäter verhängt.
„Sie haben die Funktionsfähigkeit und das Ansehen der Staatsanwaltschaft gefährdet und auch einen Beitrag zur Korruption geleistet“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen in der Urteilsbegründung. „Auf den ersten Blick wirkt es harmlos, es gab keine Gewalt, man kennt sich, nur ein paar kurze Telefonate. Tatsächlich waren die Abfragen aber vielschichtig und erbrachten relevante Erkenntnisse über laufende Ermittlungen gegen sie und andere.“
Platzverweise im Gerichtssaal
Die 8. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den ehemaligen Wachtmeister wegen Geheimnisverrats, Verwahrbruch, Bestechlichkeit und versuchter Strafvereitelung zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis. Die ehemalige Justizangestellte, die den beiden Männern ebenfalls umfangreich Auskunft erteilt hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Ihr rechnete das Gericht besonders ihre eigenständige Beendigung der Taten, bevor die Sache aufflog, an. Ein weiterer Angeklagter aus der Branche, der einmal als Geldkurier tätig gewesen war, erhielt eine Geldstrafe von 1800 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte in allen fünf Fällen deutlich höhere Strafen beantragt, was die meisten der insgesamt zwölf Verteidiger empört zurückgewiesen und allenfalls Geldstrafen für angebracht gehalten hatten. Sie kündigten bereits an, „dieses Urteil so nicht stehen lassen zu können“.
Auch im Publikum machten die Anhänger der beiden Männer ihrem Ärger lauthals Luft, bis es Platzverweise gab. Vor Jahren hatten sich die beiden Männer und der gleichaltrige Wachtmeister bei einem Job auf einer Messe in Stuttgart kennengelernt. Für eine Belohnung in unbekannter Höhe ließ er nach Überzeugung des Gerichts eine Ermittlungsakte aus Köln verschwinden, eine andere der Staatsanwaltschaft Rottweil zog er ebenfalls aus dem Verkehr, indem er sie bei sich zuhause deponierte.
Mehrfach Auskunft gegeben
In der Folgezeit gab er immer wieder bereitwillig Auskunft, wenn die beiden Männer den Stand von Ermittlungen über sich oder auch über andere nachfragten. Darunter waren auch Abfragen zu ehemaligen Mitgliedern der inzwischen verbotenen rockerähnlichen und kurdisch geprägten Gang ‚Red Legion‘, der auch einer der Angeklagten damals angehörte.
Das Interesse der beiden Mittdreißiger war auch deshalb so groß, weil gegen sie im Rahmen von Auseinandersetzungen in der Sicherheitsbranche ermittelt wurde. Es gab den Verdacht, dass sie einen Berufsmörder beauftragt hatten, den Mitarbeiter eines anderen Dienstleisters zu eliminieren. Der junge Mann verlor bei der Tat in Tamm ein Bein, aber überlebte.
„Anstatt empört zu sein, welch‘ ungeheuerliche Vorwürfe da gegen sie erhoben wurden, sprach man sich ab, noch vorsichtiger zu sein, und versuchte, sich der Festnahme durch den Umzug in ein Hotel zu entziehen“, führte der Richter weiter aus. Für die Kammer gab es auch etliche Hinweise aus abgehörten Telefonaten und Nachrichten, dass die beiden Männer stets zusammenwirkten und Geld als Belohnung freigaben. Sie nutzten die Vertrauensstellung der beiden Bediensteten aus, weil sie sich deren Informationsquelle, die zentrale Arbeitsplattform der Staatsanwaltschaft web.sta, warmhalten wollten.
