Tierärzte Notdienstgebühr greift seit Februar

Von Bettina Nowakowski
Bislang konnten Tierärzte im Notdienst nicht kostendeckend arbeiten. Das soll durch die neue Regelung besser werden. ⇥ Foto: dpa

Seit Mitte Februar müssen Tierhalter im tierärztlichen Notdienst eine Notdienstgebühr zahlen. Damit sollen Tierarztpraxen kostendeckender arbeiten können – auch im Kreis.

Die Misere im tierärztlichen Notdienst war schon lange bekannt: Immer mehr Tierarztpraxen haben ihren Notdienst eingestellt, da weder das Personal bezahlt werden konnte noch ein kostendeckendes Arbeiten für niedergelassene Tierärzte möglich war.

Die Folgen davon sind überfüllte Tierkliniken, die ebenfalls an der personellen und wirtschaftlichen Obergrenze arbeiten. Auf Grund dessen werden bundesweit immer mehr Tierkliniken geschlossen und immer weniger Tierarztpraxen sind für einen Notdienst bereit. Seit dem 14. Februar ist eine neue Notdienst-Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft.

Wer tiermedizinische Notdienstleistungen in Anspruch nimmt, muss eine Notdienstgebühr von 50 Euro (netto) zahlen. Das gilt für Hamster wie Schäferhund gleichermaßen. Dazu können Tierärzte ihre Leistungen jetzt mindestens zum zweifachen Satz der Gebührenordnung berechnen, maximal bis zum vierfachen Satz. „Das ist ein guter Anfang, löst aber noch nicht alle unsere Probleme“, so Andrea Buller, Klinikmanagerin für Personal und Organisation der Tierklinik Oßweil in Ludwigsburg. „Die Regelung kommt uns sehr entgegen, denn bisher konnten wir auf Grund des personellen Aufwandes nicht kostendeckend arbeiten.“

Zwar wäre laut Buller ein fünffacher Satz erst wirklich wirtschaftlich rentabel, trotzdem ist man froh, dass die neue Regelung endlich in Kraft ist. Die meisten Tierhalter, die bereits die Notdienstgebühr zahlen mussten, seien verständnisvoll. „Generell wird das gut aufgenommen.“ Wer einen regulären Termin in der Tierklinik in den Abendsprechstunden von 18 bis 20 Uhr oder in der Frühsprechstunde von 7 bis 8 Uhr hat, muss keine Notdienstgebühr zahlen. In den Tierarztpraxen greift die Notdienstgebühr im täglichen Nachtnotdienst von 18 Uhr abends bis 8 Uhr früh, am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Montags sowie von 0 bis 24 Uhr eines gesetzlichen Feiertags. Wenn eine Tierarztpraxis eine reguläre Sprechstunde bis 19 oder 20 Uhr beziehungsweise am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst. Prinzipiell soll die Notdienstgebühr dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, sich den Notdienst leisten zu können.

Bislang nicht kostendeckend

Bisher konnten die Kosten im Notdienst im erlaubten Gebührenabrechnungsrahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen auch nicht kostendeckend. Für Dr. Karen Huber von der Tierarztpraxis Neckarmühle in Ingersheim ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt: „Das war seit mindestens 20 Jahren überfällig“, so die Tierärztin. Nach ihren Erfahrungen sind die Tierhalter durchaus bereit, die Notdienstgebühr zu zahlen. Huber hofft auch auf ein Umdenken bei den Tierhaltern, was wirklich ein Notfall ist und was nicht. Ein Problem, das alle Tierarztpraxen wie auch in der Humanmedizin – in zunehmendem Maße haben. „Ein Notdienst ist grundsätzlich dafür da, lebensbedrohliche Zustände in einen nicht lebensbedrohlichen Zustand umzuwandeln“, sagt Huber.

Der Notdienst sei nicht die Alternative für eine komplette Diagnostik oder Behandlung, dafür wären die regulären Sprechstunden da. Die Bundestierärztekammer hat den Flyer „Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co.“ online zum Download bereitgestellt, um Tierbesitzer über den tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere zu informieren.

Info Im Landkreis Ludwigsburg ist der Kleintiernotdienst außerhalb der Sprechzeiten der Tierarztpraxen unter Telefon (07141) 29 01 01 erreichbar. Das Ansageband gibt den Namen und die Telefonnummer des jeweils notdienstbereiten Tierarztes bekannt.

www.bundestieraerztekammer.de/presse/tipps-tierhalter/

 
 
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