Tierquäler in Affalterbach Waschbär in Falle qualvoll verendet – Peta setzt Belohnung aus

Von Matthias Kapaun
Der Waschbär war in eine Schlagfalle geraten. Ein Tierarzt musste ihn schließlich einschläfern. Foto: Peta

Mitte September wird ein Waschbär in Affalterbach gefunden, der in eine Schlagfalle geraten ist und die Falle wohl schon mehrere Tage mit sich rumschleppte. Das Tier muss eingeschläfert werden, Peta setzt eine Belohnung für die Ergreifung der Tierquäler aus.

Affalterbach - Bislang unbekannte Tierquäler haben in den vergangenen Wochen eine illegale Schlagfalle im Bereich Affalterbach (Kreis Ludwigsburg) ausgelegt. Ein Waschbär war in die Falle geraten und schleppte diese offenbar mehrere Tage mit sich herum, bis er entdeckt wurde und befreit werden konnte. Doch zu diesem Zeitpunkt war es schon zu spät. Das Tier musste letzten Endes eingeschläfert werden. Die Tierrechtsorganisation Peta hat eine Belohnung für die Ergreifung der Täter ausgesetzt.

Wie Peta in einer Pressemitteilung schreibt, wurde der Waschbär am 13. September im Affalterbacher Ortsteil Wolfsölden entdeckt. Die linke Vorderpfote steckte in einer illegalen Schlagfalle. Da das Bein bereits entzündet und dick angeschwollen war, vermuten die Tierschützer, dass der Waschbär die Falle bereits seit mehreren Tagen mit sich herumgeschleppt hatte. Als die Schlagfalle geöffnet wurde, wurde das Bein schließlich vollständig abgetrennt. Ein Tierarzt schläferte den Waschbären wegen seines schlechten Gesundheitszustandes ein.

In Baden-Württemberg ist das Aufstellen von Totschlagfallen verboten, sie dürfen nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden und durch ihre Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten.

Peta setzt 1000 Euro Belohnung aus

Für Hinweise zu den Fallenstellern hat Peta nun eine Belohnung in Höhe von rund 1000 Euro ausgesetzt. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0711/8605910 oder per Mail (whistleblower@peta.de) bei der Tierrechtsorganisation zu melden.

Peta hat zudem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen Unbekannt erstattet. Außerdem fordert die Tierrechtsorganisation ein Verkaufsverbot solcher Fallen.

„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden. Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft stunden- oder tagelang schwer verletzt fest und leidet entsetzliche Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Dem Fallenaufstellenden muss bewusst sein, dass Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. In Baden-Württemberg ist das Aufstellen solch grausamer Fallen zwar verboten, der Verkauf jedoch nicht. Daher fordern wir ein Verkaufs- und Anwendungsverbot von Schlagfallen in ganz Deutschland“, sagt Peta-Mitarbeiter Peter Höffken.

 
 
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