Todesfahrer von Sachsenheim noch nicht in Haft Urteil wegen Todesfahrt vor dem BGH

Von Martin Hein
Bei dem Unfall am 12. Mai 2019 stirbt ein Mann, drei Personen werden verletzt. Die Personengruppe war zu Fuß unterwegs. Der Fahrer flüchtete zunächst und stellte sich kurz darauf der Polizei.⇥ Foto: www.7aktuell.de/Simon Adomat

Vor einem Jahr wurde ein 44-Jähriger, der im Mai 2019 in eine Fußgängergruppe gefahren ist, wobei ein 21-Jähriger getötet wurde, zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist immer noch nicht rechtskräftig.

Es war ein schrecklicher Unfall, der sich in das kollektive Gedächtnis der Sachsenheimer und weit darüber hinaus, eingebrannt hat. Von einer privaten Geburtstagsfeier im Holderbüschle machte sich in der Nacht zum Sonntag, 12. Mai 2019 eine vierköpfige Gruppe junger Leute im Alter von 21 bis 27 Jahren zu Fuß auf den Weg zu ihrer Übernachtungsmöglichkeit in Großsachenheim.

Die jungen Leute marschierten im Gänsemarsch direkt am Fahrbahnrand entlang der Landesstraße L 1125 in Richtung Großsachsenheim. Damit sie gesehen werden, schwenkte der 27-Jährige der am Ende der Gruppe lief, sein Handy mit eingeschalteter Taschenlampe über dem Kopf, um Autofahrer auf sich aufmerksam zu machen.

In Fußgängergruppe gefahren

Gegen 2.14 Uhr nahm das Unheil seinen Lauf. Die Fußgängergruppe marschierte rund 30 Meter hinter der Tankstelle. Von Bietigheim kommend, näherte sich ein 42-Jähriger mit seinem Pkw. Er sah die Fußgänger nicht und fuhr mit seinem Auto in die Fußgängergruppe. Dabei wurde ein 21-jähriger Mann vom Pkw des 42-Jährigen erfasst, durch die Luft gegen einen Metallzaun geschleudert. Die drei anderen Personen aus der Fußgängergruppe, zwei Frauen und ein Mann wurden leicht verletzt.

Unfallfahrer fährt weiter

Von all dem will der 42-jährige Autofahrer nichts mitbekommen haben und fuhr weiter. Er gibt später an, dass er in diesem Moment seine Zigarette „abgeascht“ habe und dachte, er habe eine Warnbake gestreift. Der 21-Jährige, der gegen den Zaun geschleudert wurde, verstarb noch an der Unfallstelle. Die alarmierten Rettungskräfte kümmerten sich um die Verletzten. Sofort startete die Polizei eine Fahndung nach dem flüchtigen Unfallfahrer. Sogar ein Polizeihubschrauber wurde eingesetzt. Die Spurensicherung fand am Unfallort Fahrzeugteile des Unfallautos, darunter ein abgerissener Außenspiegel. Rasch wurde anhand der Fahrzeugteile klar, um welches Auto es sich handelt: Ein dunkel lackierter Ford-C-Max der Baureihe 2007 bis 2010 der auf der Beifahrerseite beschädigt sein musste. Die Fahndung verlief erfolglos – zunächst.

Am nächsten Tag, so schilderte der Unfallfahrer später die Vorkommnisse, habe er im Internet von dem Unfall gelesen, seinen Anwalt eingeschaltet und sich der Polizei gestellt. Eineinhalb Jahre nach diesem schrecklichen Unfall begann im Oktober 2020 vor dem Heilbronner Landgericht der Prozess gegen den inzwischen 44-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und versuchtem Mord.

Zu vier Jahren Haft verurteilt

Am 4. Januar 2021 verurteilte das Landgericht schließlich den 44-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung, sowie zweifachem versuchtem Mord und dreifacher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis. Bis zum heutigen Tag ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Unfallfahrers hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt.

Nach Auskunft von BGH-Pressesprecherin Inka Klein ging die Revision Ende Juni 2021 beim BGH fristgerecht ein. Dort werde das Urteil rechtlich geprüft. Grundlage für die Überprüfung sei das Urteil der Vorinstanz, in diesem Fall dem Landgericht Heilbronn. Eine Zeitfrist, in der über die Revision entschieden werden muss, gibt es nach Auskunft der BGH-Pressesprecherin nicht. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss der Unfallfahrer seine Haftstrafe antreten.

 
 
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