Totschlag nach Trinkgelage in Bietigheim-Bissingen Zehneinhalb Jahre Haft für Tötung im Schrebergarten

Von Heike Rommel
ARCHIV - 25.02.2019, Hessen, Frankfurt/Main: Die Statue der Justitia ziert den Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Frankfurter Römerberg. (zu dpa: Frankfurter «Justitia» durch Entkalkungsanlage beschädigt) Foto: Arne Dedert/dpa dpa-Bildfunk ⇥ Foto: Arne Dedert

34-Jähriger hat sein 41-jähriges Opfer in Bissingen gequält und mit einer Schaufel erschlagen.

Zehn Jahre und sechs Monate Haft hat das Heilbronner Landgericht über den 34-Jährigen verhängt, der in einem Bissinger Schrebergarten einen Bekannten im Zuge eines Trinkgelages mit der Gartenschaufel zu Tode geprügelt hat. Parallel dazu wurden die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und der Vorwegvollzug angeordnet, soll heißen, der Verurteilte muss erst einmal drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, bevor er in die Anstalt und damit in den Maßregelvollzug kommt. 

Den 41-jährigen Mitangeklagten aus Bietigheim verurteilte die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Roland Kleinschroth wegen unterlassener Hilfeleistung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zu einer Alkoholtherapie. Wie der Hauptangeklagte ließ er den schwer verletzten 41-Jährigen aus Vaihingen in der Nacht vom 14. August letzten Jahres in dem Schrebergarten verbluten, statt die Rettung zu rufen.

Richter Kleinschroth, zwei weitere Berufsrichter und zwei Laienrichter sahen sich „in vielen Momenten dieses Prozesses fassungslos darüber, wozu Menschen fähig sind“. Wie der 34-Jährige sein Opfer gequält und zugerichtet hat, habe selbst Menschen, die Vieles gewohnt sind, erschaudern lassen.

Der Täter habe erzählt, als sei das, was er gemacht hat, etwas völlig Normales. „Es ist nicht normal, einen Menschen zu Tode zu prügeln“, attestierte der Richter dem Totschläger ein falsches Weltbild und warnte: „Auch Menschen, die unter der Brücke leben, sind Menschen und haben das Recht, menschenwürdig behandelt zu werden.“ Dass der Richter dem Verurteilten so etwas erklären musste, sprach für sich.

Das Opfer war ein sogenannter Flaschensammler und lebte in einer Obdachlosenunterkunft. Der Täter ohne festen Wohnsitz habe in seinem Leben keine Sozialkompetenz erlernt. Ihm fehle die Empathie für und der Respekt vor anderen Menschen, nachdem er von frühester Kindheit an Gewalt in der Familie erlebt habe. Er war nicht im Kindergarten, dann auf der Förderschule, hat seine Lehre abgebrochen und nichts gearbeitet. Er ist Vater dreier Kinder von drei verschiedenen Frauen.  Über die frühere Beziehung zum Opfer kam bei der Urteilsbegründung heraus, dass der Verstorbene anhänglich gewesen sei und sich oft allein gelassen gefühlt habe, was den Täter nervte. Auch vor und bei der Tat im Garten, führte der Richter aus, sei der 34-Jährige genervt gewesen und deshalb ausgetickt. 

„Ob er stirbt, war Ihnen gerade egal“, blickte der Richter noch einmal darauf zurück, wie sich das wehrlose Opfer am Boden wälzte, um den Schlägen mit der Schaufel zu entgehen, bis es nicht mehr konnte. Die Urteilsfindung, um den Tod des 41-Jährigen gerecht zu bestrafen, sei eine Gratwanderung gewesen. ⇥

 
 
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