Unfall bei Sachsenheim im Mai 2019 Gerichtsurteil gegen Todesfahrer rechtskräftig

Von Martin Hein
Bei dem Unfall am 12. Mai 2019 starb ein 21-jähriger Mann. Vier Personen waren zu Fuß vom Holderbüschle nach Großsachsenheim unterwegs, als ein 42-Jähriger mit seinem Auto in die Gruppe fuhr. Der Fahrer stellte sich erst am nächsten Tag der Polizei. Foto: /7aktuell./Simon Adomat

Im Mai 2019 fuhr ein 44-Jähriger in eine Fußgängergruppe. Ein junger Mann wurde dabei getötet. Der Fahrer wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Das BGH hat das Urteil jetzt bestätigt.

Ein schrecklicher Unfall forderte im Mai 2019 bei Großsachsenheim ein Menschenleben. Nachdem der zunächst flüchtige Fahrer sich erst am nächsten Tag der Polizei stellte und im Januar 2021 zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, ging die Verteidigung in Revision (die BZ berichtete). Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass das Urteil des Heilbronner Landgerichts rechtskräftig ist.

Der Unfall

In der Nacht zum Sonntag, 12. Mai 2019, marschierte eine Gruppe junger Leute nach einer Geburtstagsfeier im Holderbüschle entlang der Landesstraße L 1125 in Richtung Großsachsenheim. Gegen 2.14 Uhr, die Fußgängergruppe war rund 30 Meter von der Jet-Tankstelle entfernt, fuhr ein 42-Jähriger mit seinem Pkw in Richtung Sachsenheim. Er übersah die Fußgängergruppe am Fahrbahnrand und fuhr mit seinem Auto in die Gruppe. Ein 21-jähriger Mann wurde vom Pkw erfasst und gegen einen Metallzaun geschleudert. Die drei anderen Personen, zwei Frauen und ein Mann, wurden leicht verletzt. Der 21-Jährige, der gegen den Zaun geschleudert wurde, verstarb noch an der Unfallstelle.

Der 42-jährige Autofahrer kümmerte sich jedoch nicht um die Unfallopfer. Er fuhr unbeirrt weiter. Von all dem, habe er nichts mitbekommen, gab der 42-Jährige später vor Gericht an. Er habe in diesem Moment seine Zigarette „abgeascht“ und dachte, so die Ausführungen des Unfallfahrers weiter, dass er eine Warnbake gestreift hatte. Sofort eingeleitete, umfangreiche Fahndungsmaßnahmen der Polizei, brachten zunächst keinen Erfolg. An der Unfallstelle stellte die Polizei lediglich Fahrzeugteile eines Ford C-Max der Baureihe 2007 bis 2010 sicher. Die Beamten konnten einen komplett abgerissenen rechten Außenspiegel eindeutig diesem Fahrzeugtyp zuordnen. Ein Fahndungsaufruf an die Bevölkerung nach dem flüchtigen Fahrer, blieb zunächst ohne Ergebnis.

Erst am nächsten Tag, hat der 42-Jährige, nach eigener Aussage, im Internet von dem Unfall gelesen, seinen Anwalt eingeschaltet und sich dann der Polizei gestellt.

Das Gerichtsurteil und Revision

Im Oktober 2020 begann vor dem Heilbronner Landgericht der Prozess gegen den Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung und versuchtem Mord. Am 4. Januar 2021 verurteilte das Landgericht den inzwischen 44-Jährigen Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung sowie zweifachen versuchten Mordes und dreifacher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis. Die Verteidigung des Angeklagten hat Ende Juni 2021 beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Dort wurde das Urteil inzwischen rechtlich überprüft.

Das BGH kam jetzt zu dem Schluss, dass es bei der vierjährigen Haftstrafe gegen den damals 42-jährigen Mann bleibt. Das Urteil sei rechtskräftig, bestätigte der Bundesgerichtshof am Montag. Im Urteil des Heilbronner Landgerichts habe es keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben, heißt es im Beschluss des Karlsruher Strafsenats.

Für den Vorwurf der versuchten Tötung sei entscheidend gewesen, dass der Fahrer den Eintritt eines Rettungserfolgs durch den Notarzt für möglich gehalten habe (AZ: 4 StR 200/21), heißt es im BGH-Beschluss. Er habe „den Todeseintritt billigend in Kauf“ genommen formulierte der Senat auch in einem zuvor bereits ergangenen weiteren Beschluss in dieser Sache.

Der Unfallfahrer muss nun seine Haftstrafe antreten.

 
 
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