Unfall mit tödlichen Folgen vor einem Jahr in Sachsenheim Die Anklagepunkte stehen fest

Von Mathias Schmid
Am Tag nach dem Unfall wurden Kerzen an der Unglücksstelle aufgestellt: ⇥ Foto: Andreas Rosar

Ein heute 43-Jähriger Autofahrer muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Die Anklage wiegt schwer: Ein 43-Jähriger aus dem Landkreis Ludwigsburg wird sich vor dem Schwurgericht in Heilbronn wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und versuchtem Mord durch Unterlassen sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verantworten müssen. Er hatte im Mai 2019 in Sachsenheim eine Fußgängergruppe erfasst, einer der vier Personen starb. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn Anklage erhoben. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. Das teilt die Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Bettina Jörg, auf BZ-Nachfrage mit.

Das war damals passiert: In der Nacht zum Sonntag, 12 Mai 2019, gegen 2.10 Uhr hatte ein Fahrzeug auf der Landesstraße 1125 auf Höhe des Industriegebiets „Holderbüschle“ am östlichen Ortsrand von Großsachsenheim eine vierköpfige Fußgängergruppe erfasst. Ein 21-Jähriger wurde dabei getötet. Zwei Frauen und ein Mann im Alter von 26, 22 und 27 Jahren wurden schwer verletzt. Sie mussten ins Krankenhaus gebracht werden.

Spuren am Tatort

Ersten Ermittlungen der Polizei zufolge waren die vier Fußgänger vermutlich von einer nahegelegenen Tankstelle kommend am Fahrbahnrand der Landesstraße auf dem Weg nach Sachsenheim und dabei von dem aus Richtung Bietigheim heranfahrenden Autofahrer von hinten erfasst worden. Der 21-Jährige wurde durch die Luft geschleudert und prallte gegen einen angrenzenden Metallzaun. Dabei zog er sich die tödlichen Verletzungen zu.

Fahndungsmaßnahmen inklusive Polizeihubschrauber blieben in der Nacht ohne Erfolg. An der Unfallstelle stellte die Polizei mehrere Fahrzeugteile sicher, die einem metallic-schwarzen Ford C-Max der Baureihe 2007 bis 2010 zugeordnet werden konnten, zum Beispiel der komplett abgerissene rechte Außenspiegel.

Der sogleich erfolgte Fahndungsaufruf der Polizei an die Bevölkerung erübrigte sich bald. Denn der Verursacher stellt sich laut Staatsanwältin Jörg am Folgetag in Begleitung seines Anwalts. Aus diesem Grund sah man auch davon ab, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen. Ein Hinweis auf Alkohol- oder Drogeneinfluss habe sich bisher laut Staatsanwaltschaft nicht ergeben. 

 
 
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