Urteil zur räuberischen Erpressung in Bietigheim-Bissingen Angeklagter bedankt sich beim Gericht

Von Petra Häussermann
Am Heilbronner Landgericht wurde nun das Urteil wegen der räuberischen Erpressung in Bietigheim-Bissingen gesprochen.⇥ Foto: Rena Weiss

Für seine Taten muss er nicht zwei Jahre und neun Monate im Gefängnis büßen. Stattdessen wird der 23-Jährige in einer Klinik untergebracht.

Glück im Unglück hat ein junger Angeklagter jetzt vor dem Landgericht Heilbronn gehabt: Für seine Taten muss er nicht zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sondern der 23-Jährige wird in einer Klinik untergebracht, um eine Therapie gegen seine Alkoholabhängigkeit zu bekommen. Mit diesem Urteil folgte das Heilbronner Landgericht am Donnerstag der Empfehlung des psychiatrischen Gutachters sowie den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte bedankte sich in seinem Schlusswort für die Hilfe des Gerichts.

„Sie haben intellektuell einiges auf der Pfanne, haben das Problem erkannt und müssten es nach unserer Überzeugung schaffen“, sagte der Vorsitzende Richter Erich Thiel in der Urteilsbegründung. Da die Prozessbeteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig und der 23-Jährige kann, sobald es einen freien Platz gibt, vom Gefängnis in die Entziehung wechseln. Vom ursprünglich angeklagten Vorwurf der räuberischen Erpressung rückte die Kammer nach der Beweisaufnahme ab und verringerte damit bereits das zu erwartende Strafmaß. Die Anklagebehörde war ursprünglich davon ausgegangen, dass der junge Mann seinem Opfer das Handy raubte, um Geld zu erpressen (die BZ berichtete).

Die mehrtägige Beweisaufnahme hat dem Gericht zufolge bestätigt, dass der Angeklagte im Sommer vergangenen Jahres stark alkoholisiert in einer Bahnhofsgaststätte in Bietigheim-Bissingen einem anderen Gast das Handy abnahm und auf einer nahe gelegenen Wiese deponierte, wo die Polizei es später fand.

Die Nacht zuvor hatte der junge Mann, der seit März 2018 in einer Unterkunft in Besigheim lebt, bereits mit Freunden in Stuttgart gefeiert und eine Ecstasy-Pille eingeworfen. In den frühen Morgenstunden des 10. August strandete er in der Gaststätte am Bahnhof und traf dort auf den gutmütigen Gast, der ihm mehrere Biere spendierte, als er bemerkte, dass der Angeklagte nicht über ausreichend Geld verfügt. Irgendwann kippte die Stimmung, der Angeklagte nervte den Gast mit Geldforderungen, die der jedoch rundheraus ablehnte. Als der 49-Jährige vor dem Aufbruch noch auf die Toilette ging, folgte ihm der Angeklagte, nahm ihm das 400 Euro teure Handy aus der Brusttasche und verschwand nach draußen.

Unkontrolliertes Geschehen

Als der aufgebrachte Gast sein Telefon zurückverlangte, kam es zu Handgreiflichkeiten, bei denen der Angeklagte mit seinem knapp 500 Gramm schweren Bierkrug mehrmals auf den Kopf des Opfers schlug. Als dieser zerbrach, schlug er ein weiteres Mal zu und verletzte den 46-Jährigen an der Schläfe und Augenbraue. „Das unkontrollierte Geschehen hätte zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können, wenn etwa eine Schlagader getroffen worden wäre“, mahnte der Richter.

„Trotz Ihres jungen Alters haben Sie schon ein bewegtes Leben hinter sich“, räumte der Richter ein. Nach dem Tod seines Vaters kam der Achtjährige zu einer Tante in Südafrika. Als sie 2012 bei einem Autounfall starb, ging er mit deren Sohn nach Angola. Seine Mutter lebte da bereits mit den anderen drei Geschwistern in den USA. 2015 kehrte er nach Somalia zurück, wo ihn ein Kontaktmann der islamistischem al-Shabaab Miliz rekrutieren wollte. Daraufhin floh er außer Landes und machte sich per Boot von Libyen aus in Richtung Europa auf.

Gleichwohl rechtfertigt dies keineswegs die „äußerst unschöne Tat, bei der Täter wie Opfer noch mal glimpflich davongekommen sind“, betonte Thiel weiter. Die Kammer sei überzeugt davon, dass der Angeklagte diese Taten nicht begangen hätte, wäre er nüchtern gewesen. Dem Gutachter zufolge hatte der 23-Jährige zur Tatzeit fast drei Promille Alkohol im Blut und gilt somit als vermindert schuldfähig. Ohne eine Therapie deute alles darauf hin, dass er wieder zum Alkohol greife und erhebliche Straftaten zu erwarten seien.

 
 
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