Vaihingen 90 Arbeiter eingeschleust

Von Ralph Küppers
Der Prozess vor dem Landgericht Heilbronn zog sich über mehr als drei Jahre, nachdem  er vom Schöffengericht Vaihingen ans Landgericht übergeben wurde. Foto: Lisa Lorenz

Das Landgericht Heilbronn verhängt Bewährungsstrafen gegen zwei Kroaten, die ungelernte Arbeiter aus Serbien nach Deutschland geschleust und ausgebeutet haben. 

Zwei Männer aus Kroatien sind am Montag zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie etwa 90 serbische Staatsangehörige nach Deutschland eingeschleust und ihnen zumindest dabei geholfen haben, in Vaihingen und Knittlingen zu wohnen und in Sachsenheim zu arbeiten – wobei alle Beteiligten gewusst haben müssen, dass es sich um ein illegales Treiben handelt. Weil zwischen Tat, Anklage und Urteil aber mehrere Jahre liegen, fallen die Strafen mild aus.

Vier Fälle von Menschenhandel

Der 53-jährige Hauptangeklagte bekommt von der Achten Großen Strafkammer am Landgericht Heilbronn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, sein 75-jähriger Helfer ein Jahr und drei Monate, jeweils auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der angeklagte Vorwurf des Menschenhandels wird nur noch in vier Punkten bejaht. Einschleusen und Sozialbetrug lauten die Hauptvorwürfe.

Vorsitzender Richter Frank Haberzettl drängt zur Eile, nachdem sich der Prozess schon jahrelang hingezogen hat. Die Anklageschrift ist mehr als drei Jahre alt und wurde zunächst nur teilweise zugelassen, das Schöffengericht in Vaihingen sollte den Fall bearbeiten. Es gab umgehend Protest, die Verhandlung wurde ans Landgericht Heilbronn verwiesen. Das war aber über Jahre hinweg ausgelastet, weil oberste Priorität auf Verhandlungen liegt, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft auf ihr Urteil warten. Die beiden Kroaten waren aber nach fünf Monaten wieder auf freien Fuß gesetzt worden und mussten seitdem auf ihren Prozess warten.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist viele Seiten lang, schon die Verlesung der wichtigsten Punkte zieht sich. Aufgelistet werden 20 Fälle der illegalen Einschleusung von Ausländern, teils in Verbindung mit Menschenhandel, wenn die Betroffenen unter 21 Jahre alt waren. Dazu kommt fortgesetzter Betrug – die Menschen müssen zu einem Hungerlohn arbeiten und obendrein wird ihnen jegliche soziale Absicherung vorenthalten. Allein für das Jahr 2022 listet die Anklage einen Schaden der Sozialversicherungen von etwa 600.000 Euro auf, wenn man als Lohn den jeweils gültigen Mindestlohn zwischen 9,60 und zwölf Euro zugrundgelegt. Den bekamen die serbischen Arbeiter aber bei weitem nicht, sondern oft nur 5,20 bis 5,80 Euro pro Stunde – ohne Lohnfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit. Die Kosten für Unterkunft und Anreise gingen ebenfalls noch ab. Vor allem der jüngere Angeklagte soll sich die Taschen gefüllt haben.

Unterkünfte mit Ungeziefer

In Horrheim, Sulzfeld, vor allem aber Knittlingen waren die Unterkünfte für Menschen, die keine großen Ansprüche haben durften. Rund 200 Euro im Monat wurden ihnen vom Lohn einbehalten für ein Bett, Gemeinschaftsduschen, Gemeinschaftsküche. Ungeziefer war offenbar ständiger Begleiter. Dutzende Menschen wurden in Kleinbussen in die Region gekarrt, um als Leergutsortierer in Sachsenheim zu arbeiten.

Heiß diskutiert wird vor Gericht, ob die Angeklagten eine Notsituation von mehr oder weniger hilflosen Menschen ausnutzten – oder ob es sich nicht um eine Symbiose dutzender Straftäter handelte, die lediglich in unterschiedlicher Weise gegen die Gesetze verstießen. Denn auch den illegalen Arbeitern, die zur Verhandlung gar nicht erst geladen wurden, schreibt der Vorsitzende Richter ins Stammbuch: „Wir haben 90 Straftäter, die bewusst illegal nach Deutschland eingereist sind.“ Ihr Ziel sei es gewesen, als ungelernte Arbeiter in kurzer Zeit ein Mehrfaches von dem zu verdienen, was sie in ihrer Heimat bekommen hätten.

Doch keine Bewährungsstrafen?

Als es um die rechtliche Würdigung geht, sind Staatsanwaltschaft und Verteidigung völlig unterschiedlicher Auffassung. Nachdem die Kammer am ersten Verhandlungstag bereits Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt hatte, fordert der Vertreter der Anklagebehörde jetzt doch Haftstrafen von drei Jahren und von zwei Jahren und acht Monaten, bezeichnet die verschwägerten Angeklagten zudem als „familiären Clan“. Die Verteidiger fühlen sich hintergangen, weil Geständnisse – beide hatten sämtliche Vorwürfe eingeräumt – die Folge eines Gesprächs zu Prozessbeginn waren, als es um Bewährungsstrafen ging. „Die Staatsanwaltschaft hat es tatsächlich fertiggebracht, die Beteiligten zu täuschen“, sagt der eine Anwalt, der andere poltert: „Die Nummer hier ist mir schon lange nicht mehr begegnet.“

Der Vorsitzende hält dagegen, es habe sich bei jener Besprechung ganz bewusst nicht um ein bindendes Verständigungsgespräch nach der Strafprozessordnung, sondern um ein Rechtsgespräch gehandelt. In ihrem Urteil bleibt die Kammer bei den angedachten Bewährungsstrafen. Weil alles lange her ist, weil praktisch kein Schaden entstanden ist „und weil der Rechtsstaat partiell versagt hat“, wie Haberzettl sagt. Damit meint er die Personalnot, die zu der Verfahrensverzögerung geführt hat. Bei den Angeklagten wurden große Vermögenswerte teils eingezogen, teils eingefroren, sodass sich der Versicherungsschaden davon begleichen lässt. 

 
 
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