Vaihingen Erste Gespräche zu Krankenhausgelände

Von Claudia Mocek
Was passiert mit dem Gelände Altes Krankenhaus in Vaihingen? Foto: /Stadt Vaihingen Enz/Mario Brunner

Zwischen der Stadt und den RKH Kliniken hat es ein erstes vertrauliches Gespräch über das Gelände Altes Krankenhaus gegeben.

Um das Gelände Altes Krankenhaus in Vaihingen ist ein Streit entbrannt. Auf der einen Seite: Die hoch verschuldete Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH, für die es perspektivisch um viel Geld geht. Auf der anderen Seite Vaihingens Oberbürgermeister Uwe Skrzypek, der die ärztliche Versorgung der Stadt mit rund 28.800 Einwohnern in Gefahr sieht. In der allgemeinmedizinischen Grundversorgung belegt die Kommune mit einem Versorgungsgrad von 63 Prozent den letzten Platz in der landesweiten Liste der Kassenärztlichen Vereinigung. Jetzt haben erste Gespräche zwischen den RKH-Kliniken und der Stadt stattgefunden. „Die Signale sind richtig gut“, sagt Sprecherin Astrid Kniep.

Persönlicher Austausch

Die Ausgangslage: Das rund zwei Hektar große Klinikgelände in Vaihingen belastet die RKH-Kliniken mit rund 1,5 Millionen Euro jährlich. Der Grund: Nach der Schließung des Krankenhauses und der Tagesklinik gibt es Leerstände. Die Kliniken wollen das Gelände Mitte 2026 verkaufen. Ein Ansinnen, das auch Oberbürgermeister Uwe Skrzypek verstehen kann. Doch er befürchtete, dass das Grundstück an den Meistbietenden verkauft wird und die Ärzteversorgung in der Stadt noch mehr darunter leiden würde. Daher möchte die Stadt das Gelände lieber selbst kaufen und dort die Gesundheitsversorgung der Kommune bündeln – mit dem bestehenden Ärztehaus Vaisana. Auch das Dialysezentrum mit seinen 33 Dauerpatienten könnte dort untergebracht werden, das seinen Standort in der Innenstadt aufgrund eines Neubaus spätestens 2027 räumen muss und seit zwei Jahren keine bezahlbare Alternative gefunden hat. Betrieben werden könnte das Areal von der kommunalen Gebäudewirtschaft Stadtbau GmbH. Auch seniorengerechtes Wohnen sei vorstellbar, das von der Stadt städteplanerisch entwickelt und über einen Bauträger vermarktet wird.

Nachdem der OB die Kommunikation seitens der Kliniken unter anderem auf Social Media kritisiert hatte, scheint nun Bewegung in die Angelegenheit gekommen zu sein. Am 23. Oktober gab es einen ersten persönlichen Austausch im Rathaus und man habe sich darauf verständigt, das Ertragswertverfahren, bei dem der Wert des Geländes ermittelt wird, gemeinsam einzuleiten.

In einer nicht-öffentlichen Sitzung sei das Konzept der Verwaltung einhellig auf Zustimmung gestoßen, sagte Kniep: „Alle Fraktionen haben den Erhalt des Ärztehauses Vaisana als dringenden Bedarf gefordert.“ Die Ärzte verhandeln seit 2024 mit den Kliniken über die Weiterführung der Mietverträge. Über die Gespräche sei Vertraulichkeit vereinbart worden, sagte Dr. Christoph Klinger von der Vaisana Ärztehaus GmbH auf BZ-Anfrage. Um Verlässlichkeit zu gewährleisten, schlägt die Stadt Interims-Mietverträge für das Ärztehaus vor.

Die Kommune hofft, dass eine ähnlich gute Zusammenarbeit zustande kommt wie mit dem Landkreis bei der Kita „Blumenwiese“, die derzeit entsteht: Die Stadt habe die Liegenschaft vom Kreis erworben, man habe gemeinsam einen Gutachter beauftragt, um den Restwert zu bestimmen. Bei den Sanierungsdefiziten habe es eine „All-in-Kalkulation gegeben“. Und sollte die Stadt in den nächsten zehn Jahren einen höheren Wertzuwachs beim Grundstück erzielen als geplant, werde der Landkreis daran partizipieren.

„Kommune hat Planungshoheit“

„Die Kommune hat die Planungshoheit“, sagt der Jurist Professor Dr. Arne Pautsch von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Dies sei „ein starkes Recht der Gemeinde“. Der Gemeinderat könne die Gebietsart festlegen – zum Beispiel, ob es sich um ein Wohn- oder ein Gewerbegebiet handelt –, einen Bebauungsplan aufstellen oder einen bestehenden Plan ändern. Zivilrechtlich könne ein Investor „keinen Anspruch herleiten, die Stadt möge zum Beispiel einen bestimmten Bebauungsplan aufstellen“, sagt Pautsch. Dieser könne einen solchen Plan auch nicht einklagen, gegen den planerischen Willen der Gemeinde gehe es grundsätzlich nicht. „Sinnvoller Weise setzt man sich an einen Tisch“, sagt Pautsch.

In der Praxis suche ein Investor in der Regel das Gespräch mit dem OB und der Kommune. Die Parteien könnten sich auf freiwilliger Basis auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit städtebaulichem Durchführungsvertrag verständigen. Darin könnte zum Beispiel geregelt werden, dass der Investor die Planungs- und Erschließungskosten für das Gebiet übernimmt. Die Situation in Vaihingen sei politisch hoch aufgeladen. „Das Schicksal liegt wegen der Planungshoheit am Ende aber in den Händen des Gemeinderats, ein Ergebnis kann mit Druck nicht herbeigeführt werden“, sagt der Jurist.

Am 13. November soll es laut Stadtverwaltung eine öffentliche Sondersitzung zum Thema im Gemeinderat geben. Dann soll auch ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung anwesend sein.

 
 
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