Alles auf Neustart - weil einer der beiden Schöffen unvorhergesehen verstorben war, musste der Prozess gegen Anna W., der versuchter Mord in fünf Fällen vorgeworfen wird, am gestrigen Freitag vor dem Landgericht Heilbronn neu aufgerollt werden.
Vaihingen „Ich hätte mir das nie verziehen“
Anna W., die versucht haben soll, Kollegen zu vergiften, richtet sich beim Prozessauftakt mit einer Entschuldigung an einen der Geschädigten.
Zur Erinnerung: der heute 25-Jährigen wird zur Last gelegt, drei ihrer Kollegen in fünf Fällen durch eine überdosierte Gabe an verschreibungspflichtigen Medikamenten wissentlich geschädigt und deren möglicher Tod „vorhersehend und folgend billigend“ in Kauf genommen zu haben (die BZ berichtete).
Als Beweggründe waren unter anderem Unzufriedenheit in ihrer Ausbildung als Notfallsanitäterin sowie Probleme mit den Vorgesetzten angeführt worden, außerdem standen Mobbingvorwürfe durch diese im Raum.
Neustart war notwendig
Eigentlich hätte der Prozess bereits Ende November mit den Plädoyers und der sich anschließenden Urteilsverkündung beendet werden sollen, doch war das Gericht des Todes einer der beiden Schöffen wegen de jure handlungsunfähig geworden. Daher musste die Verhandlung neu aufgerollt werden. Vorsitzender Richter Martin Liebisch kündigte die Verlesung der Anklageschrift an, doch Anna W.s Verteidiger Jan Smollich stellte einen Antrag dagegen, weil seiner Ansicht nach diese den Eindruck erwecke, dass das ganze Untersuchungsergebnis bereits vorliege, was definitiv nicht der Fall sei. Zudem sei die Anklage mangelhaft und verstoße gegen das Strafgesetzbuch, da eine erneute Verlesung die Unvoreingenommenheit der (beiden neuen) Schöffen beeinflussen könne. Nach kurzer Beratung gab Liebisch dem Antrag nicht statt, so dass Staatsanwalt Michael Maser die fünf Punkte umfassende Anklageschrift verlas.
Aussage zur Person und zur Sache
Im Anschluss daran ging Smollich nochmals auf die Person Anna W. ein und anschließend auf den Sachverhalt ein und stellte darüber hinaus einen Antrag, um seine Gegenvorstellung zur aktuell nach wie vor gültigen Haftfortdauer, jene er schon hinsichtlich der Dauer von fast einem Jahr als mittlerweile obsolet betrachte, zu untermauern. Der Verteidiger konzedierte, seine Mandantin sei zum Tatzeitraum psychisch und physisch stark angeschlagen gewesen und sei es bis heute noch. Da aber, wie er betonte, eine Fluchtgefahr seiner Mandantin nicht im Geringsten gegeben sei, fordere er, den Haftvollzug außer Kraft und Anna W. auf freien Fuß zu setzen, „durch Zahlung einer noch festzusetzenden Kaution und der Auflage, dass sie sich zwei Mal pro Woche bei der Polizei ihres Wohnortes zu melden hat.“ Der Antrag wurde seitens des Gerichts abgelehnt.
Teilgeständnis der Angeklagten
In einem erneut verlesenen Teilgeständnis gab Anna W. zu, starke Medikamente wie Esketamin, Atropin und Midazolam für den Eigengebrauch genommen zu haben, um zu erfahren wie es bei den Patienten wirke. Letzteres, ein Sedativum, habe sie konsumiert, „um runterzukommen“. Weiter gab die heute 25-Jährige zu, mit ihrer Ausbildung zur Notfallsanitäterin ihres schüchternen Naturells wegen oftmals überfordert gewesen zu sein, und durch einige Konflikte mit Kollegen und den Vorgesetzten habe sie sich rächen wollen, aber „nie vorgehabt, jemandem schaden oder gar umbringen zu wollen.“ Beim Prozessauftakt wurde einer der ehemaligen Kollegen (erneut) als Zeuge vernommen. Als Kai F. sich nochmals zur Sachlage geäußert hatte – er und ein weiterer Geschädigter hatten bereits die ihnen zugesagten Schadenersatzsummen erhalten samt persönlichem Entschuldigungsschreiben von Anna W. – wandte sich die Angeklagte nochmals direkt an ihn: „Wenn durch mein Tun noch Schlimmeres passiert wäre, hätte ich mir das nie verziehen.“ Der dritte Angeklagte allerdings, so Liebisch, habe allerdings das Schadenersatzangebot abgelehnt, er behalte sich vor, gegen Anna W. einen strafrechtlichen Prozess anzustrengen. Der nächste Termin des wiederaufgerollten Verfahrens ist für Donnerstag, 8. Januar, 13 Uhr, vorgesehen.
