Am vierten Tag im Prozess gegen eine ehemalige Auszubildende zur Notfallsanitäterin, die versucht haben soll, Kollegen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu vergiften, hat eines der Opfer anschaulich von den dramatischen Folgen erzählt. Der 30-jährige Notfallsanitäter, der erst wenige Tage zuvor von der Wache in Bietigheim-Bissingen auf die Wache in Vaihingen gewechselt war, berichtete, dass er Anfang März vergangenen Jahres nach einem Einsatz den Rest Wasser aus einem Glas getrunken habe, das er vor dem Einsatz gefüllt und nach wenigen Schlucken dann offen stehen gelassen habe. „Es schmeckte und roch nach Chemie pur“, schilderte der Mann im Zeugenstand.
Vaihingen Opfer hat noch psychische Probleme
Im Prozess um versuchten Mord auf der Rettungswache Vaihingen am Landgericht Heilbronn haben Zeugen von Problemen mit der Angeklagten berichtet.
Erster Verdacht: Reinigungsmittel
Er habe die Wache nach Spülmaschinen-Tabs abgesucht, da seine nahe liegende Vermutung gewesen sei, dass die Reste eines Reinigungsmittels am Glas haften geblieben seien. Er habe dann massive Bauchschmerzen bekommen und sei nach Hause gegangen, nach einer schlechten Nacht sei er aber wieder arbeitsfähig gewesen. Später habe er von einem Kollegen auf der Wache erfahren, dass die Angeklagte geweint und ihn gefragt habe, ob er ein Problem mit ihr habe. Er sei grundsätzlich gut mit ihr ausgekommen, es sei jedoch schwierig gewesen, einen Draht zu ihr zu bekommen. Auffällig sei gewesen, dass ihr praktisches Wissen nicht dem Stand ihrer Ausbildung entsprochen habe. „Wenn sie bei einem Patienten eine Anamnese durchführen sollte, brach sie das Gespräch immer wieder einfach ab und starrte nur noch in die Luft“, beschrieb der Notfallsanitäter.
Dem zweiten Vorfall Mitte April vergangenen Jahres sei am Tag zuvor ein kleiner Disput vorausgegangen. Die Angeklagte habe nicht hinten, sondern auf dem Beifahrersitz des Rettungswagens sitzen wollen. Das habe er jedoch abgelehnt, da dort schon der Kollege gesessen sei und sie noch nicht das übliche Niveau einer angehenden Rettungssanitäterin gehabt habe. Er sei am Tag darauf gegen Mittag zum Dienst erschienen und habe sich wie immer einen Kaffee gemacht. Während dieser durch seine Maschine gelaufen sei, habe er sich in einem anderen Raum umgezogen. Anschließend habe er die Tasse Kaffee getrunken.
Etwa 30 bis 60 Minuten später habe er gemerkt, dass Mund und Hals trocken wurden, sein Herzschlag sei deutlich erhöht gewesen. Er habe dann das Bedürfnis gehabt, auf die Toilette zu gehen, habe jedoch kein Wasser lassen können. Als er sich im Spiegel angeschaut habe, seien ihm seine erweiterten Pupillen aufgefallen. Er habe dann beschlossen, noch einen anstehenden Einsatz zu machen und sich dann krank zu melden. Als sie wenige Minuten später am Einsatzort eingetroffen waren, habe er nicht mehr selbstständig aussteigen können.
Posttraumatische Belastungsstörung
Der Kollege habe ihn zunächst zur Wache zurückgefahren, wo er nur noch getorkelt sei und anschließend mit Blaulicht ins Krankenhaus nach Mühlacker. Dort sei er auf zwei Kollegen gestützt gewesen und dann „im Türrahmen kollabiert“. „An die folgende Zeit habe ich nur noch bruchstückhafte Erinnerungen. Als ich aufwachte, lag ich auf der Intensivstation“, berichtete der 30-Jährige.
Seit einem Jahr sei er wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in psychotherapeutischer Behandlung. Er habe Probleme beim Einschlafen, misstraue seinen Kollegen und müsse Getränke wegschütten, wenn er sie nur wenige Sekunden nicht im Auge gehabt habe. Er habe erst bei der Vernehmung durch die Kriminalpolizei von einem Beamten erfahren, dass in seinem Kaffee eine tödliche Dosis Atopin gewesen sei. Mittlerweile arbeite er auf einer anderen Wache.
Ein anderer Notfallsanitäter von der DRK-Wache Enzweihingen, wo die Angeklagte ein Praktikum absolviert und ihre Ausbildung begonnen hatte, beschrieb die junge Frau als sehr schüchtern und zurückhaltend. Einmal habe er eine Panikattacke bei ihr erlebt. „Sie saß zusammengekauert auf einem Stuhl, war total verängstigt und in Tränen ausgebrochen“, berichtete der Teamleiter. Sie habe Angst gehabt, durch ihr eigenes Essen vergiftet zu werden. Nach 15 Minuten habe sie sich aber wieder beruhigt und ihr Essen auch verzehrt.
Im Oktober 2023 habe er ein Mitarbeitergespräch mit ihr geführt, da Kollegen berichtet hatten, sie sei auf der Wache völlig neben sich gestanden und habe einfachste Aufgaben nicht erledigen können. Zudem sei in dieser Zeit ein auffällig hoher Medikamentenverbrauch festgestellt worden. Bei dem Gespräch sei die Angeklagte unsicher und nervös gewesen und habe eine lallende Aussprache gehabt. Er habe ihr dann nahe gelegt, sie solle nach Hause gehen und sich bei Bedarf krankschreiben lassen.
Der Prozess wird am 8. Oktober fortgesetzt, das Urteil soll am 29. Oktober verkündet werden.
