Verfahren gegen früheren Vorstand der Volksbank Ludwigsburg geht wider Erwarten weiter Vergleich mit Unger vorerst geplatzt

Von Frank Ruppert
Die Zentrale der Volksbank Ludwigsburg.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Bei der Klage der Volksbank Ludwigsburg gegen ihren früheren Vorstand steht nun ein Verhandlungstermin an.

Der Streit zwischen der Volksbank Ludwigsburg und ihrem ehemaligen Vorstand Karlheinz Unger scheint kein Ende zu finden. Der Vergleich zwischen Unger und der Bank kommt wohl nicht zu Stande. Eigentlich sollte der Rechtsstreit damit beendet werden. Unter anderem sollte Unger etwa 70 000 Euro zahlen. Wie das Landgericht Stuttgart nun aber bestätigt, ist für 24. Juni eine mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme vorgesehen. Laut Elena Gihr, Sprecherin des Gerichts, sind dazu auch vier Zeugen geladen.

Logen-Nutzung im Fokus

Zur Erinnerung: Die Bank wirft Unger vor, gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens verstoßen zu haben, in dem er die Loge der Voba in der MHP Arena nicht nur zur Kundenpflege oder -akquise nutzte, sondern dort auch unter anderem Aufsichtsräte und andere Dritte einlud. Um die genauen Ausmaße der Verstöße zu ermitteln, hatte die neue Leitung der Voba um Unger-Nachfolger Thomas Palus eine Großkanzlei beauftragt.

Vor dem Landgericht Stuttgart hat die Bank nach Auswertung der Logen-Nutzung mehrerer Jahre Unger deshalb auf Schadensersatz in Höhe mehrerer Hunderttausend Euro verklagt. Dann sollte ein Vergleich über etwa zehn Prozent der Klagesumme (68 000 Euro) den Streit befrieden. Die Voba hat sich für den Vergleich eigens das Plazet ihrer Vertreter eingeholt.

Entlastung nicht gewährt

Laut Dr. Alexander Deicke, Anwalt von Unger, kam der Vergleich nicht zustande, weil die Voba keine Entlastung Ungers zusicherte und dies auch gar nicht bei den Vertretern abfragte. Deicke zeigt sich indes siegesgewiss, vor allem die durch die Großkanzlei entstandenen Kosten seien in der Höhe nicht gerechtfertigt, sagt er. Das sehe man auch schon an der Höhe des gerichtlich vorgeschlagenen Vergleichsbetrags.

Die Volksbank lässt über ihren Sprecher Bernd Weisheit verlauten: „Gemäß Beschlussfassung der letzten Vertreterversammlung vom 27. November 2020 hatten wir dem Gericht unsere Zustimmung zum vorgeschlagenen Vergleich übermittelt. Da dieser Vergleichsvorschlag des Richters nach unserem Kenntnisstand von der Gegenseite jedoch nicht angenommen wurde, müssen wir die weitere Entwicklung abwarten.“ Laut Voba prüfe das Gericht nun, wie mit der Sache weiter verfahren werde.

 
 
- Anzeige -