Verhandlung zum Tammerfeld Darf Breuninger erweitern?

Von Claudia Mocek und Frank Ruppert
Die Luftaufnahme zeigt das Tammerfeld mit dem Breuningerland. Das Einkaufszentrum will wachsen, die Nachbargemeinden haben aber etwas dagegen. Am Mittwoch kommt der Konflikt in Stuttgart vors Gericht.⇥ Foto: Werner Kuhnle

Das Breuningerland soll wachsen, dagegen gehen Tamm und Bietigheim-Bissingen vor. Man hat Angst um den Einzelhandel vor Ort. Am Mittwoch kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Bietigheim-Bissingen und Tamm haben die Stadt Ludwigsburg wegen der Erweiterung des Breuningerlands Ludwigsburg verklagt (die BZ berichtete). Am Mittwoch, 21. Oktober, wird die Klage vor der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts in Stuttgart verhandelt.

Bisher umfasst die Verkaufsfläche des Einkaufszentrums im Tammerfeld rund 42 000 Quadratmeter und 3000 Stellplätze. Der Bebauungsplan sieht keine Beschränkungen der Verkaufsfläche vor. Breuninger will im südlichen Bereich einen Anbau errichten und die Bruttogeschossfläche um 7610 Quadratmeter erweitern. Auf dieser Fläche sollen Gastronomie, Dienstleistungen, Shops und Nebenflächen angesiedelt werden. Zusätzliche Verkaufsfläche soll laut Mitteilung des Gerichts dadurch nicht geschaffen werden. Außedem soll das Parkhaus West um zwei auf fünf Ebenen aufgestockt werden und die Anzahl der Stellplätze um rund 130 erhöht werden.

Negative Folgen befürchtet

Am 26. Oktober 2017 hatte die Stadt Ludwigsburg den angefochtenen Bauvorbescheid erlassen, mit dem die bebauungsrechtliche Zulässigkeit des Erweiterungsvorhabens festgestellt worden war. Die Gesamtverkaufsfläche des Einkaufszentrums beträgt demnach 42 000 Quadratmeter, die gesamten Gastronomieflächen 4800 Quadratmeter, die gesamten Dienstleistungsflächen 1700 Quadratmeter und die Zahl der Stellplätze 3100, die nicht überschritten werden dürfen. Die neuen Flächen sollen dabei laut Begründung entfallende Flächen ersetzen. Hiergegen haben Tamm und Bietigheim-Bissingen am 25. Oktober 2018 geklagt. In ihrer Klage greifen beide die Gültigkeit des Bebauungsplans „Tammerfeld Sondergebiet“ an. Zudem rügen sie die Widersprüchlichkeit und Unvollständigkeit der Bauvorlagen sowie das Fehlen einer ausreichenden Untersuchung und Prüfung der verkehrlichen und städtebaulichen Auswirkungen der Erweiterung auf ihre Gemarkungen.

Nur kleine Erweiterung

Die Haltung der Ludwigsburger Stadtverwaltung fasst Pressesprecher Peter Spear auf BZ-Anfrage zusammen: „Die Stadt hat in einem mehrjährigen Entwicklungsprozess mit dem Breuningerland eine Kompromisslösung für eine kleine Erweiterung erarbeitet, die die Interessen des Unternehmens, der Stadt Ludwigsburg und der Nachbarkommunen berücksichtigt.“ Dieser Kompromiss habe zudem die regionalplanerische Zustimmung des Verbands Region Stuttgart erhalten. „Die ursprünglich geplante große Erweiterung wurde dadurch verhindert“, sagt Spear. „Vor diesem Hintergrund geht die Stadt Ludwigsburg davon aus, dass die kleine Erweiterung auch vor Gericht Bestand hat.“

Das Centermanagement des Breuningerlands möchte sich nicht zum laufenden Verfahren äußern, teilt Senior Asset Manager Katharina Martin mit.

Die Gemeinde Tamm macht in ihrer Klage geltend, das Einkaufszentrum habe schon heute insbesondere durch Kaufkraftabfluss und Zu- und Abfahrtsverkehr schädliche städtebauliche Auswirkungen auf ihre Gemarkung. Das Vorhaben verstoße gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot – was die städtebaulichen und die verkehrlichen Auswirkungen angeht. Die geplante Erweiterung gehe vor allem zu Lasten der neuen Mitte Tamm. Zudem verwies sie auf ihre raumordnerische Funktion als Gemeinde mit verstärkter Siedlungstätigkeit.

Auch Bietigheim-Bissingen warnt vor negativen städtebaulichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche wie die Nahversorgung, den Städtebau, die Funktionalität der Innenstadt und den Wettbewerb der Gastronomieangebote.

Sorge um die Altstadt

Zur Erfüllung ihrer raumordnerischen Funktion als Mittelzentrum müsse der Stadt auch weiterhin die Gewährleistung der Nahversorgungsfunktion für ihr Stadtgebiet möglich bleiben.

„Die Stadt erwartet, dass das Gericht erkennt, dass die Erweiterung des Bebauungsplans das interkommunale Abstimmungsgebot im Grundsatz verletzt“, erklärt Ina Klein, Sprecherin der Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen. „Der Einzelhandel in der Stadt, vor allem auch in der Altstadt, würde, insofern die Verhandlung nachteilig für die Stadt Bietigheim-Bissingen ausgeht, leiden“, so Klein weiter.

 
 
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