Verwaltung Führerscheinstelle kämpft mit Antragsflut

Von Frank Ruppert
An der Kfz-Zulassungsstelle in Ludwigsburg muss man nicht nur Geduld für die Wartezeit mitbringen, derzeit dauert es auch Monate bis ein Führerscheinantrag bearbeitet wurde. Grund ist die gesetzliche Umtauschpflicht, die derzeit zu mehr Anträgen führt.⇥ Foto: Martin Kalb

Weil viele derzeit hren Führerschein umtauschen wollen, steigen die Bearbeitungszeiten in Ludwigsburg. Schließtage und das Internet sollen helfen.

Wer seinen Führerschein in eine neuere Version umtauschen will oder einen Führerschein beantragt, muss derzeit mit monatelangen Bearbeitungszeiten in der Führerscheinstelle in Ludwigsburg rechnen. Der Grund: Die 23 Mitarbeiter dort schaffen wegen gestiegener Antragszahlen keine schnellere Bearbeitung. Anfang des Jahres teilte das Landratsamt auf seiner Facebook-Seite mit, dass „wegen anhaltend hoher Antragszahlen und des anstehenden Zwangsumtauschs der Führerscheine die Fahrerlaubnisstelle des Landratsamts bis zum 29. Februar weiterhin dienstags und freitags für den Kundenverkehr geschlossen bleibt“.

Die BZ hat sich beim Pressesprecher des Landratsamts, Dr. Andreas Fritz, nach den Ursachen erkundigt.

Was ist unter dem Begriff Zwangsumtausch des Führerscheins zu verstehen?

Andreas Fritz: Bund und Länder haben ein bis 2033 währendes Stufenmodell beschlossen. Demnach müssen Führerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19. Januar 2025 umgetauscht sein. Der Stufenplan ist nach dem Alter der Führerscheininhaber gestaffelt - beginnend mit den Jahrgängen 1953 bis 1958, für die eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2022 gilt. Für die Inhaber ab 1999 ausgestellter Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.

Wie hoch sind die Antragszahlen derzeit?

Im Vergleich der letzten drei Jahre hatten wir im Durchschnitt etwa 26 000 Anträge. Aufgrund der noch vorliegenden Rückstände und der bisherigen Antragszahlen gehen wir in diesem Jahr von ungefähr 29 000 Anträgen aus.

Wie lange sind die Bearbeitungszeiten derzeit?

Derzeit liegen die Bearbeitungszeiten noch bei etwa acht bis zehn Wochen.

Was ist das Ziel bei der Bearbeitungszeit? Was waren die längsten Bearbeitungszeiten und wie helfen die Schließtage?

Ziel sind maximal vier bis sechs Wochen. Vor Einführung der Schließtage waren es zirka 16 Wochen. An den Schließtagen können die angefallen Rückstände ohne Publikumsverkehr aufgearbeitet und die neuen Mitarbeiter besser eingearbeitet werden.

Die Kreisverwaltung hat angekündigt, ab März Terminvereinbarungen für Dienstage über die Homepage des Landkreises anzubieten. Warum erst ab März?

Die Terminvereinbarung wird angeboten, um den Bürgern die Möglichkeit zu bieten, zu einem gewünschten Zeitpunkt ohne Wartezeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich vorsprechen zu können. Da die Software erst getestet werden muss, werden die Schließtage noch zur Abarbeitung der Rückstände bis Ende Februar genutzt.

Wie sieht es bei den Außenstellen in Besigheim und Vaihingen aus. Kann man auch dort seinen Führerschein umtauschen und wie ist die Lage dort?

Ja, in den Außenstellen kann der deutsche Führerschein umgetauscht werden. Schließtage gibt es dort nicht und derzeit wird geprüft, ob auch dort eine Terminvergabe online angeboten werden soll.

 

Neuer Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig

Der Bundesrat hat 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser gestaffelte Umtausch sei zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Danach sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Nach Ablauf der Frist wird der alte Führerschein ungültig. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Dann muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung soll  der Aktualisierung von Namen und Bild dienen.

 
 
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