Vorkaufsrecht in Bönnigheim Bürgermeister beraumt kurzfristig Sitzung ein

Von Birgit Riecker
Die Scheune rechts gehört der Stadt bereits. Hier soll vielleicht die Stadtbücherei untergebracht werden. Das Haus mit dem Vordach daneben hat nun für Diskussionen im Gemeinderat gesorgt.⇥ Foto: MARTIN KALB

Bürgermeister Albrecht Dautel hat für Montag, 3. Februar, 18 Uhr, eine Gemeinderatssitzung einberaumt. Einziger Tagesordnungspunkt: Entscheidung über die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts für das Grundstück Schmale Gasse 7.

Eine überschaubare Tagesordnung, ein entspanntes Gremium – alles deutete zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung auf eine kurze, unspektakuläre halbe Stunde hin. Doch es kam anders. Am Vorschlag der Verwaltung, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts beim Gebäude Schmale Gasse 7 zu verzichten, entzündete sich ein Disput.

Gemeinderat Jürgen Carstens (Grüne) wies zunächst darauf hin, dass die angrenzende Scheune in der Schmalen Gasse 9 bereits der Stadt gehöre. „Da haben wir doch mal überlegt, eventuell die Bücherei unterzubringen“, erinnerte er das Gremium an die Vorgespräche. „Also ist der Erwerb des Nachbargebäudes doch sinnvoll, um Erweiterungsmöglichkeiten zu haben“, so seine Argumentation. Kämmerer German Thüry hatte zuvor bereits darauf hingewiesen, dass das Gebäude Schmale Gasse 7 im Sanierungsgebiet Ortskern V liege und inzwischen keine Mängel mehr aufweise. Daher sei das Privatinteresse der Käufer höher einzuschätzen als ein allgemeines öffentliches Interesse.

Bürgermeister Albrecht Dautel verdeutlichte, dass es den Sanierungszielen widerspräche, ein saniertes Gebäude über das Vorkaufsrecht in den Besitz der Stadt zu bekommen. „Das entspricht nicht den Sanierungszielen“, betonte er. Und diese seien ja Grundlage für das Vorkaufsrecht. „Wenn das Gebäude abgängig wäre, dann könnten wir einsteigen“, sagte er.

Atinojenis Papadopoulos (UWG) war mit dieser Auskunft nicht zufrieden. „Der Gedanke ist doch gar nicht so daneben“, sagte er. „Wir sollten alle Möglichkeiten zu Planungen haben.“ Dautel stimmte ihm „entwicklungstechnisch“ zu. Aber beim Vorkaufsrecht gelten gewisse Spielregeln. Im öffentlichen Interesse läge demnach die Sanierungsentwicklung. „Es wäre geschickt, wenn es hier anders wäre“, räumte er ein und verglich die Aufkäufe der Stadt am Kirchberg. „Hier hat die Stadt ihr Sanierungsziel schon vor 20 Jahren definiert und kann dementsprechend handeln.“

Michael Gerdes (UWG) verlangte nun gar, „energisch zu versuchen, in das Eigentum zu kommen“. Man müsse den angrenzenden Meiereihof und die Schmale Gasse 9 als Ensemble sehen. „Entweder wir machen das auf rechtlichem Wege oder auch ohne. Notfalls sollte die Verwaltung noch einmal mit den beteiligten Parteien reden“, forderte er.

Dautel verwies erneut darauf, dass das Gebäude ein „Paradebeispiel“ für eine erfolgreiche Sanierung sei und dass der notarielle Kaufvertrag vorliege. Für Dorothea Bechtle-Rüster (SPD) ist die Schmale Gasse 7 ein „städtebaulich wichtiges Gebäude“. Daher müsse auch geprüft werden, ob dafür wirklich noch ein denkmalrechtlicher Schutz bestehe. „Ich find`s schad, denn darin sehe ich Entwicklungsmöglichkeiten für das ganze Areal“, sagte sie. Dautel sagte, spontan könne er baurechtlich nicht beurteilen, was da möglich sei.

German Thüry gab erneut zu bedenken, dass der Ausübung des Vorkaufsrechts der „sachliche Grund“ fehle. Frank Sartorius (FWV/CDU) erklärte den bereits erteilten Prüfantrag an die Verwaltung als möglichen Bücherei-Standort kurzerhand zum „öffentlichen Grund“. Die Scheune in der Schmalen Gasse 9 sei möglicherweise einfach zu klein.

Rathauschef Dautel machte erneut deutlich, dass Überlegungen für die Nutzung städtischer Gebäude keine Definition als sanierungsrechtliche Ziele beinhalte und damit keine rechtliche Handhabe für die Ausübung des Vorkaufsrechts bestehe.

Information kam zu spät

Sartorius Fraktionskollegin Karin Schwittay bedauerte, dass die Information über den Verkauf zu spät beim Gemeinderat angekommen sei. „Da hing lang ein Zettel am Gebäude, dass es verkauft wird“, sagte sie und forderte die Verwaltung auf, besser den Grundstücksmarkt zu beobachten. Frank Müller und Tilo Rommler (FWV/CDU) schlugen in dieselbe Kerbe. Und Hans-Martin Jäger (UWG) wollte das grundsätzlich sehen: „Wir hecheln bei der Grundstückspolitik immer hintendrein.“ Wenn im Ort nebenan etwas frei werde, müsse man Interesse zeigen, forderte er. Dass die Durchsetzung eines Vorkaufsrechts schwierig sei, war ihm klar. Doch man solle es probieren.

„Es liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats, wir müssen also darüber abstimmen“, befand schließlich Bürgermeister Albrecht Dautel. Das Ergebnis war deutlich: Neben ihm stimmten lediglich Renate Opiolla (SPD) und Jochen Türk (Grüne) für den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.

Die große Mehrheit votierte für die Ausübung des Vorkaufsrechts (zwölf Stimmen) bei zwei Enthaltungen. Daraufhin kündigte Albrecht Dautel an, dass er dem Beschluss des Gemeinderats aus formalen Gründen widersprechen müsse. So sieht es die Gemeindeordnung vor, wenn es sich um einen rechtswidrigen Beschluss handelt. Die Folge ist eine erneute Beschlussfassung innerhalb von drei Wochen.

Update: Bürgermeister Albrecht Dautel und mehrere Gemeinderäte waren in der jüngsten Sitzung unterschiedlicher Auffassung bezüglich des städtischen Vorkaufsrechts für das Gebäude Schmale Gasse 7 (die BZ berichtete). Dautel hat nun reagiert und für Montag, 3. Februar, 18 Uhr, eine Gemeinderatssitzung einberaumt. Einziger Tagesordnungspunkt: Entscheidung über die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts für das Grundstück Schmale Gasse 7.

 
 
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