Am Vormittag des vergangenen Donnerstags, an dem der neue Walheimer Bürgermeister Christoph Herre am Abend seinen Amtseid ablegte, flatterte ihm – wie auch allen Walheimer Bürgern – ein Schreiben der EnBW auf den Tisch. „Das war erwartbar, ist dennoch nicht erfreulich und auch nicht endgültig“, sagte Herre zu der Ankündigung der EnBW, dass Ende Januar die Pfahlgründungsarbeiten für das geplante Klärschlammheizkraftwerk beginnen. Offiziell sei er nicht informiert worden.
Vorzeitiger Baubeginn der EnBW „Erwartbar, aber nicht endgültig“
Die EnBW informiert die Bürger über den Beginn der Pfahlgründungsarbeiten Ende Januar. Bürgermeister Christoph Herre betont aber, dass die endgültige Baugenehmigung noch nicht erteilt ist.
Pfahlbauarbeiten dauern drei Monate
Wie ein Paukenschlag veröffentlichte das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) am 30. Oktober vergangenen Jahres eine Mitteilung, dass es dem Antrag der EnBW auf Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns vorbereitender Maßnahmen für ein Klärschlammheizkraftwerk auf ihrem Gelände auf Walheimer Gemarkung stattgegeben hat (die BZ berichtete mehrmals).
Das bedeutet: EnBW kann bestimmte Maßnahmen ab diesem Zeitpunkt einleiten und durchführen, wie eben Pfahlbauarbeiten für eine Bodenplatte. Die Entscheidung ist allerdings noch keine rechtskräftige Genehmigung für das Bauvorhaben eines Klärschlammheizkraftwerks, sondern eben nur für „vorbereitende Maßnahmen“, wie das RP schrieb und auch Bürgermeister Herre betont. „Wir haben den vorzeitigen Baubeginn erwartet, aber das ist noch nicht endgültig“, so Herre.
Gegen den vorzeitigen Baubeginn reichte mittlerweile die Gemeinde Walheim, finanziell unterstützt von den Nachbargemeinden Besigheim, Gemmrigheim und Kirchheim, Klage ein. Der vorzeitige Baubeginns und die Klage stünden in keiner aufschiebbaren, zeitlichen Abfolge, so Herre. „Geht die Klage durch, ist es das Risiko der EnBW, da das RP eine Rückbauverpflichtung für diesen Fall ausgesprochen hat“, sagt der neue Walheimer Bürgermeister.
In dem Schreiben an die Anwohner und Anwohnerinnen in Walheim teilt ihnen die EnBW mit, dass sie mit den Pfahlgründungsarbeiten beginne. Bohrpfähle seien, so heißt es in dem Schreiben, das der BZ vorliegt, notwendig, um eine ausreichende Standfestigkeit der künftigen Gebäude abzusichern. Die Löcher für die Pfähle, die dann mit Stahlbeton ausgefüllt werden, würden mit zwei Bohrgeräten ausgeführt, „um die Bauzeit kurz zu halten“, so die EnBW. Auf diese Pfähle werde dann später die Bodenplatte gestützt. Dennoch geht die EnBW von Bauarbeiten von mindestens drei Monaten aus, in denen werktags zwischen 6 und 22 Uhr gearbeitet wird.
Arbeiten gehen werktags von 6 bis 22 Uhr
Bei den Bohrarbeiten, heißt es weiter, kämen „grundsätzlich geräuscharme Bauverfahren und Baumaschinen zum Einsatz“, Baulärm sei jedoch dennoch wahrnehmbar. „Wir stellen jedoch sicher, dass gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen sind“. Im Moment könne man nicht anders, als diese Entscheidung der EnBW hinzunehmen, sagt Herre. Der Sprecher der Bürgerinitiative Bürger im Neckartal, Matthias Appelt, sagt, derzeit könne man nur abwarten, wie die Klage entschieden werde, da mit der Entscheidung des RP vom Oktober die Bürgerbeteiligung abgeschlossen sei und die EnBW keinen Grund mehr habe, auf Bürgerbegehren zu reagieren. Die Bürgerinitiative hatte sich gegründet, um gegen die geplante Anlage der EnBW zu protestieren.
Derzeit erstellt die Bürgerinitiative eine Petition an das Land Baden-Württemberg, in der sie darauf hinweisen will, dass noch keine Bodenuntersuchung des Landratsamts Ludwigsburg und auch nicht durch das RP gemacht wurde und dass sie diese einfordert. Appelt verweist darauf, dass die Bodenplatte für das Klärschlammheißkraftwerk auf das ehemalige Kohlelager gebaut werde. „Es wurde nie untersucht, welche gesundheitsgefährdenden Bestandteile der Kohle wie Quecksilber, Kadmium oder andere Altlasten durch den durchlässigen Boden in das Grundwasser oder den Neckar gelangt sind“, so Appelt.
Seiner Aussage nach gibt es einen Walheimer Bürger, der sogar eine Anzeige gegen das Landratsamt wegen Verstoß gegen das Umweltgesetz erwäge. „Wenn die Bodenplatte mal drauf ist, ist die Sache erledigt“, so Appelt.