Walheim Diskussion über Grundwasser

Von Claudia Mocek
Die EnBW hat ein wasserrechtliche Erlaubnis beim Regierungspräsidium beantragt. Foto: /Martin Kalb

Die EnBW hat für den Kraftwerksstandort Walheim 54 Prozent weniger Wasser beantragt. Walheim und Gemmrigheim wollen die künftige Grundwasserentwicklung stärker in den Blick nehmen.

Für den Kraftwerksstandort Walheim läuft derzeit ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren der Energie Baden-Württemberg (EnBW). Statt wie bisher 549.000 Kubikmeter Brauchwasser werden dort künftig 252.100 Kubikmeter pro Jahr benötigt. Die Gemeinden Walheim und Gemmrigheim begrüßen zwar, dass damit weniger Wasser als bisher benötigt wird. Doch sie betonen, dass die wasserwirtschaftliche Verträglichkeit nicht allein anhand eines Vergleichs absoluter Entnahmemengen beurteilt werden könne: „Entscheidend ist vielmehr, wie viel Grundwasser künftig tatsächlich zur Verfügung steht – vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels, zunehmender Trockenperioden sowie weiterer bestehender und zukünftiger Nutzungsansprüche“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Bürgermeister Christoph Herre und Mario Dittmann regen unter anderem an, die Erlaubnis zeitlich auf wenige Jahre zu befristen. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) möchte vor Abschluss des Verfahrens keine Aussagen zum konkreten Fall treffen, sondern äußert sich nur generell zu solchen Vorgängen.

54 Prozent weniger Wasser

Das Grundwasser wird am Kraftwerksstandort Walheim als Brauchwasser für betriebliche Zwecke des gesamten Standorts sowie für die landwirtschaftliche Nutzung verwendet, erläutert die EnBW auf BZ-Anfrage. Zu den Anlagen am Kraftwerksstandort zählt neben der Klärschlammverbrennungsanlage auch die seit 1981 betriebene Gasturbine D, die für die Versorgungssicherheit der Region essenziell sei. Durch die Stilllegung der zwei Kohleblöcke und den Neubau der Klärschlammverbrennungsanlage gibt es laut EnBW Änderungen an der benötigten Brunnenwasserentnahme und -verwendung.

Die EnBW hat nun eine jährliche Grundwassermenge von 242.100 Kubikmeter als Brauchwasser beantragt, der größte Anteil davon sei für die Gasturbine vorgesehen. „Damit sinkt die Nutzungsmenge deutlich gegenüber der bisherigen Bemessung, bei der eine jährliche Entnahme von bis zu 549.000 Kubikmeter Grundwasser zugelassen war“, heißt es von der EnBW. Zudem werden 10.000 Kubikmeter für die Landwirtschaft beantragt, das entspreche einer Verdopplung der aktuell genehmigten Menge für die Landwirtschaft. Dieses Volumen könne den Landwirten rund um den Kraftwerksstandort für die Bewässerung zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt liege die Reduktion des benötigten Brauchwasser auf 252.100 Kubikmetern bei 54 Prozent pro Jahr.

Walheim und Gemmrigheim loben laut Mitteilung, dass der Landwirtschaft mehr Wasser zur Verfügung gestellt wird. Sie bewerten auch positiv, dass die beantragte Entnahmemenge deutlich sinke. „Trotzdem müssen wir weiterdenken“, schreiben Herre und Dittmann: „Entscheidend ist nicht nur, wie viel Wasser entnommen werden darf, sondern wie sich unser Grundwasserdargebot in den kommenden Jahren tatsächlich entwickelt.“ Sie fordern eine wasserrechtliche Erlaubnis, die auf Veränderungen reagieren könne.

Eine Befristung ist üblich

Eine Befristung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Aus dem RPS heißt es dazu, dass wasserrechtliche Erlaubnisse in aller Regel widerruflich erteilt werden. Somit könne auch auf eintretende Veränderungen reagiert werden. Beim genehmigenden Referat sei es zudem üblich, wasserrechtliche Erlaubnisse für die Entnahme von Grundwasser befristet zu erteilen. Bei der Dauer der Befristungszeiträume würden sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, auch aktuelle Entwicklungen oder die Vorhersehbarkeit bestimmter Entwicklungen würde in die Abwägung mit einfließen.

Die beiden Gemeinden befürchten Prognoseunsicherheiten im Hinblick auf die längerfristige Entwicklung des verfügbaren Grundwassers, da die den Antragsunterlagen der EnBW zugrunde liegenden Daten zur Grundwasserneubildung überwiegend auf langjährigen Mittelwerten beruhten . „Die Auswirkungen zunehmender Trockenjahre, längerer Niedrigwasserperioden und sich verändernder klimatischer Rahmenbedingungen lassen sich dagegen nur begrenzt vorhersagen“, heißt es in der Mitteilung. Die Gemeinden sprechen sich dafür aus, die neue wasserrechtliche Erlaubnis zunächst auf drei Jahre zu befristen.

„Eine derart kurze Befristung halten wir für ungerechtfertigt“, heißt es von der EnBW. Sie würde zu höheren zeitlichen und finanziellen Aufwänden führen, da frühzeitig eine neue Erlaubnis beantragt werden müsste. Dies sei auch unüblich und brächte für den Grundwasserschutz keinen Mehrwert.

Die beantragte Entnahmemenge basiert laut EnBW auf den beantragten beziehungsweise genehmigten Betriebsstunden der Anlagen am Kraftwerksstandort Walheim. „Diese stellt eine Maximalbetrachtung dar, in der Regel ist mit einer geringeren Entnahmemenge zu rechnen“, so ein Sprecher. Die Summe aller Grundwasserentnahmen innerhalb des betreffenden Grundwasserkörpers mache lediglich acht Prozent der jährlichen Grundwasserneubildung aus. Dabei sei auf Daten der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) Bezug genommen, die auch vergangene Hitze- und Trockensommer (wie 2015, 2018 und 2022) einschlössen und die beobachteten Folgen des Klimawandels abbildeten.

Würde eine geringere Wassermenge bewilligt, wäre laut EnBW ein gleichzeitiger genehmigungskonformer Betrieb der Klärschlammverbrennungsanlage und der Gasturbine D nicht in allen auftretenden Betriebszuständen sichergestellt. Die Gasturbine könnte ohne ausreichend Wasser nicht innerhalb der bestehenden Emissionsgrenzwerte betrieben werden, sodass sie in der Folge nicht verfügbar wäre. „Das hätte absehbar nachteilige Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Strom“, so der EnBW-Sprecher.

Messdaten veröffentlichen

Sollte eine dreijährige Befristung nicht umgesetzt werden, fordern die Gemeinden „eine vertiefte Überprüfung der Genehmigung und der zugelassenen Entnahmemengen in einem festen Drei-Jahres-Rhythmus“. Zudem fordern sie eine dauerhaft betriebenen Grundwassermessstelle mit öffentlich zugänglichen Messdaten, um Transparenz zu schaffen. „Das ist nicht nur fachlich wichtig, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Verfahren und in den späteren Betrieb“, heißt es in der Mitteilung.

Das RPS weist darauf hin, dass in vergleichbaren Fällen die Entnahmemenge des Grundwassers in aller Regel aufgezeichnet und kontrolliert werde. Hierzu werden üblicherweise Auflagen und Nebenbestimmungen in der Entscheidung festgesetzt. Die Grundwasserkörper selbst werden mittels Bewirtschaftungsplänen überwacht. Im Übrigen sei Voraussetzung für jede wasserrechtliche Erlaubnis, dass es durch die Entnahme zu keiner schädlichen Gewässerveränderung im Grundwasser kommt. Ob eine öffentliche Messstelle eingerichtet werden kann, beziehungsweise in welcher Weise die Entnahmemengen dokumentiert werden, werde im weiteren Verfahren geprüft und festgelegt.

 
 
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