Walheim Im Mai kann es losgehen

Von Roland Willeke
Das neue Baugebiet nördlich von Walheim an der Bundesstraße 27.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Der Bebauungsplan Mozartweg/Hölderlinweg in Walheim wurde vom Gemeinderat rechtskräftig beschlossen. Mit schneller Umlegung wird gerechnet.

Im Norden der Gemeinde Walheim soll in den nächsten Monaten, direkt anschließend an die Bebauung im Hölderlinweg, Mozartweg und Beethovenweg – im Dreieck zwischen Weinbergen im Westen und der Bundesstraße 27 im Osten – ein neues Baugebiet erschlossen werden.

Lange ist um das Baugebiet diskutiert worden. Die zur Bebauung vorgesehene Fläche erstreckt sich über 1,3 Hektar und sollte ursprünglich als Standort für einen Netto-Markt dienen. Das Regierungspräsidium war damals aber mit der geplanten Anbindung an die B 27 nicht einverstanden, wie in der BZ berichtet.

Jetzt soll das Areal mit 16 Einfamilienhäusern, sechs Reihenhäusern und drei Mehrfamilienhäusern, mit je sechs Wohnungen, bebaut werden. Rechnet man mit 2,2 Personen pro Wohneinheit, bietet das kleine Baugebiet, mit einer Nettobaufläche von einem Hektar, Platz für 67 Einwohner.

Vereinfachtes Verfahren

Das Baugebiet wurde nach dem vereinfachten Verfahren gemäß des vorübergehend ins Baugesetzbuch aufgenommenen Paragrafen 13b entwickelt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans von Anfang November 2019 bis Anfang Dezember 2019 gingen keine Stellungnahmen von privater Seite ein, berichtete Planer Uwe Müller vom Ludwigsburger Planungsbüro KMB im Gemeinderat.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde unter anderem vorgetragen, im betreffenden Gebiet sei mit archäologischen Funden zu rechnen. Dies führte im Gemeinderat zu der Frage, warum es bisher keine Untersuchungen in dieser Richtung gegeben habe, um unnötige Verzögerungen bei der Erschließung zu vermeiden. Uwe Müller erwiderte, die Grundstücke stünden erst nach rechtskräftiger Umlegung für solche Untersuchungen zur Verfügung.

Das Regierungspräsidium Stuttgart wies darauf hin, die östliche Grenze des künftigen Wohngebiets befinde sich 370 Meter vom Ammoniaklager des Kraftwerks Walheim entfernt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verlange aber einen Mindestabstand von 398 Metern zu Anlagen, in denen mit Ammoniak umgegangen werde. Die Behörde empfahl, von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, ob auch ein geringerer Sicherheitsabstand genüge. In seiner Stellungnahme sagte das Planungsbüro zu, einen Sachverständigen einzuschalten.

Die Handwerkskammer wandte sich gegen das im Bebauungsplan ausgesprochene Verbot von „nicht störenden Handwerksbetrieben“, zu denen auch eine Bäckerei zählen würde. Planer Uwe Müller hielt das Baugebiet hierfür zu klein und blieb bei seinem Plan. Für eine Bäckerei gebe es Standorte in der Dorfmitte.

Da die Grundstückseigentümer alle mit der Umlegung einverstanden sind, rechnet Müller mit einem schnellen Umlegungsverfahren. Er nannte im Gemeinderat eine Dauer von acht bis zehn Wochen. Frühestens im Mai könne man mit den Erschließungsarbeiten beginnen. Der Gemeinderat verabschiedete den Bebauungsplan einstimmig.

 
 
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