Walheim „Klärschlamm-Verbrennung in Walheim ist vertretbar“

Von bz
Das Kraftwerksgelände in Walheim Foto: /Martin Kalb

Die Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart stimmt dem Zielabweichungsverfahren zu.  

Das geplante Klärschlammheizkraftwerk ist am vorgesehenen Standort in Walheim raumordnerisch vertretbar und mit den Grundsätzen des Regionalplans vereinbar. Das hat die Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) laut Mitteilung am Freitag bekannt gegeben. Während die Energie Baden-Württemberg (EnBW) die Entscheidung begrüßte, kritisierte die Bürgerinitiative (BI) „Bürger im Neckartal“ die Entscheidung als „einzigartigen Vorgang, dass sich eine Behörde über das Votum der gewählten Volksvertreter hinwegsetzt“.

„Sicherungsfunktion erfüllt“

Laut BI werde ein Unternehmen begünstigt, „das sein Modell der Abfallbeseitigung insbesondere aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchzusetzen versucht – entgegen aller ökologischen Bedenken und mit fragwürdiger Bewertung alternativer Standorte, die sich zudem allein auf EnBW-eigene Flächen beschränken“, so das Fazit der beiden BI-Sprecher Rudi Ringwald und Matthias Appelt. „Umso wichtiger wird nun der Erörterungstermin zu den immissionsschutzrechtlichen Belangen des Genehmigungsantrags, der am 24. Juni in Ludwigsburg stattfinden wird und dort die eingegangenen Einwendungen Thema sind.“ Im Gegenzug sah EnBW-Projektleiter Andreas Pick die Prüfung von Alternativstandorten seitens der Behörde als gewürdigt an. Pick: „Wir sehen in der Entscheidung daher eine Stärkung unseres Vorhabens, das für Baden-Württemberg insgesamt von Bedeutung ist. Dem Fortgang des parallel laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sehen wir zuversichtlich entgegen.“

Zur Prüfung der Alternativstandorte gab das RPS an, dass es vor allem solche Standorte vertieft untersucht habe, auf denen die EnBW Kraftwerke betreibt. Diese hätten den Vorteil, dass sie durch die Nutzung bereits vorgeprägt seien, „sodass bestehende Standortstrukturen weitergenutzt werden können und keine neuen Flächen in Anspruch genommen werden müssen.“ Diese Standorte würden jedoch nicht genügend Platz aufweisen, da die EnBW dort „neue Kraftwerkstypen errichtet, um den gesetzlichen Änderungen (insbesondere Kohleausstieg) Rechnung zu tragen“.

Dem RPS zufolge erfüllt der Standort Walheim „die Vorgaben und ist über Schiene, Straße und Wasser an die Infrastruktur angebunden“. Zudem würden ausreichend Flächenreserven verbleiben, sodass der im Regionalplan als Vorranggebiet festgelegte Standort für regionalbedeutsame Kraftwerksanlagen seine Sicherungsfunktion weiterhin erfüllen könne.

Erörterung im Forum

Diesen positiven Zielabweichungsbescheid werde die höhere Immissionsschutzbehörde beim RPS im laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einbeziehen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Dabei habe sie zu prüfen, ob dem Betrieb der beantragten Anlage keine öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Als nächsten Schritt wird laut RPS die höhere Immissionsschutzbehörde ab Montag, 24. Juni, einen Erörterungstermin im Forum am Schlosspark in Ludwigsburg durchführen, um die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein können.

Die betroffene Gemeinde Walheim war am Freitag für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen.  bz

 
 
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