Steht die „Brandmauer“ gegen den Bau der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Gelände der EnBW am Neckar noch? Gemeinderat und Verwaltung sagen ja, obwohl sie in der jüngsten Sitzung die verhängten Veränderungssperren für das Kraftwerksgelände mehrheitlich aufgehoben haben. Vielmehr konzentriere man sich auf die aussichtsreichere gemeinsame Klage mit den Nachbarkommunen.
Walheim Veränderungssperren für das Kraftwerksgebiet werden aufgehoben
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag für das Kraftwerksgebiet zu. Das Risiko, dass es zu einer Entscheidung gegen die Kommune komme, wachse laut Bürgermeister Christoph Herre jeden Tag.
Sperren sollen rechtswidrig sein
Das Problem der Gemeinde Walheim ist schon seit September letzten Jahres bekannt. Damals entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) aufgrund einer Klage der EnBW in einem Vorbescheid, dass die Veränderungssperren wohl rechtswidrig seien. Er stufte sie unter anderem als „unzulässige Verhinderungsplanung“ ein. Denn das Ziel dort, eine „Reservierung für Kraftwerksanlagen, deren Hauptzweck in der Erzeugung elektrischer Energie liegt“, sei nur vorgeschoben, um die Klärschlammverbrennung zu verhindern.
Zu diesem Schluss komme der VGH, da sich die Gemeinde aus seiner Sicht nie ernsthaft mit Möglichkeiten der Energieerzeugung im Planungsgebiet befasst habe. Die Verwaltung schlug daher vor, die Veränderungssperren aufzuheben, da „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ damit zu rechnen sei, dass der VGH auch im Hauptsacheverfahren nicht von seiner Rechtsansicht abrücken werde.
Parallel dazu solle der Gemeinderat die Verwaltung beauftragen, eine Aufhebungssatzung für die Veränderungssperren vorzubereiten und einer „Erledigung des Verfahrens“ zuzustimmen, um die Kosten für den Rechtsstreit zu sparen. Nicht allen Gemeinderäten schmeckte dieser Vorschlag. Bernd Moritz (Offene Liste) sah die Aufgabe, eine Alternativplanung zu erarbeiten, beim Vorhabensträger.
Außerdem kritisierte er, dass eine Klärschlammverbrennung nur marginal Wärme abgebe und damit nicht im Einklang mit dem Flächennutzungsplan stehe. Bürgermeister Christoph Herre wies darauf hin, dass Veränderungssperren baurechtliche Instrumente seien, die mit einem klaren Ziel verbunden sein müssten. Gemeinderat Wilhelm Weiss (Freie Wählervereinigung Walheim) sagte, dass die Gemeinde sich juristisch beraten lassen habe.
Herre versicherte, dass er in engem Austausch mit der Rechtsberatung sei. Ob die Gemeinde unter Zeitdruck bei dieser Entscheidung stehe, wollte Moritz Wolf (Freie Wählervereinigung Walheim) wissen. „Wir sollten ein Signal senden“, sagte Herre, denn das Risiko, dass es zu einer Entscheidung gegen die Gemeinde komme und damit Kosten fällig werden, wachse jeden Tag.
Unterstützung durch Nachbarn
Mit einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss schwäche der Rat ja nicht seine Position, befand Herre auf Anfrage von Jens Alber (Offene Liste). Denn die Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn, die auch auf dem Streit um die Einordnung als Außen- oder Innenbereich basiert, laufe und werde von den Nachbarkommunen Besigheim, Gemmrigheim und Kirchheim unterstützt.
Die Entscheidung des Gemeinderats für den Verwaltungsvorschlag fiel mit acht Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen.