Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) hat am Dienstag laut Mitteilung die baurechtliche Klage der Gemeinde Walheim gegen die Erlaubnis des vorzeitigen Beginns vorbereitender Maßnahmen für die geplante Klärschlammverbrennungsanlage abgewiesen. Mit der Klage hatte die Gemeinde versucht, den vorzeitigen Beginn einzelner Baumaßnahmen für die Errichtung des Klärschlammheizkraftwerks der Energie Baden-Württemberg (EnBW) zu verhindern. „Das Urteil ist ein Rückschlag und ein schwieriges Signal an die Gemeinde, das wir mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, aber das wir respektieren“, sagte Bürgermeister Christoph Herre auf BZ-Anfrage.
Walheim Verwaltungsgericht lehnt Klage ab
Durch vorbereitende Maßnahmen zum Bau der Klärschlammverbrennungsanlage werde die Gemeinde in ihren Rechten nicht verletzt, urteilt das Gericht. Bürgermeister Herre bedauert die Entscheidung.
Genehmigung steht noch aus
Die Gemeinde hatte gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) vom 30. Oktober geklagt, mit dem vorbereitender Maßnahmen und Tiefbauarbeiten zugelassen worden waren – vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Klärschlammheizkraftwerks. Eine Entscheidung des RPS über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung steht noch aus, das verwaltungsrechtliche Verfahren ist laut VGH noch nicht abgeschlossen.
Einen in der gleichen Sache gestellten Eilantrag der Gemeinde hatte der 10. Senat des VGH am 2. April als unzulässig abgelehnt. Grund dafür sei die fehlende Antragsbefugnis der Gemeinde. Eine mögliche Verletzung der Gemeinde in eigenen Rechten sei durch die Zulassung des vorzeitigen Beginns oder die zugelassenen Maßnahmen als solche nicht ersichtlich. Die Planungshoheit der Gemeinde werde von der Zulassung des vorzeitigen Beginns nicht berührt, da sie keine Bindungswirkung entfalte. Die spätere Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung des Vorhabens sei laut Gericht hiervon unabhängig.
Auch in der mündlichen Verhandlung am Dienstag habe der Senat nur zur Zulässigkeit der Klage verhandelt und zu erkennen gegeben, dass eine rechtliche Prüfung des Vorhabens (Errichtung und Betrieb des Klärschlammheizkraftwerks) erst im Rahmen der Entscheidung über die beantragte Genehmigung erfolgen könne.
Urteil kam am Nachmittag
Über das Urteil des VGH war die Gemeinde erst nach der Verhandlung am Nachmittag schriftlich informiert worden. Die Urteilsbegründung erfolgt laut VGH in den nächsten Wochen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Kommune könne binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung hatte laut Gemeinde die Frage gestanden, ob es sich bei der betroffenen Fläche um einen unbeplanten Innen- oder einen Außenbereich handelt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte im Rahmen der Genehmigung zum vorzeitigen Beginn zunächst Zweifel geäußert, war letztlich aber von einem Innenbereich ausgegangen. Die Gemeinde Walheim hingegen ist überzeugt, dass es sich klar um eine Einordnung in den Außenbereich handelt. Aus Sicht der Gemeinde bleiben erhebliche Zweifel an der rechtlichen Argumentation der Gegenseite bestehen.
Trotz des gerichtlichen Rückschlags betont Bürgermeister Herre die Wichtigkeit des Dialogs: „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist es mir wichtig, das Gespräch mit der Genehmigungsbehörde und der Antragstellerin fortzusetzen. Die Gemeinde Walheim bleibt entschieden gegen die geplante Anlage – dennoch setzen wir vor Ort auf einen konstruktiven Dialog.“
RPS prüft das Vorhaben weiter
Mit der Abweisung der Klage sieht das Regierungspräsidium Stuttgart seine Entscheidung laut Pressesprecherin Stefanie Paprotka bestätigt. Das Verfahren zur Entscheidung über die beantragte erste Teilgenehmigung dauere noch an. „Wir prüfen das Vorhaben der EnBW weiter sorgfältig“, sagte die Sprecherin.
„Wir begrüßen das Urteil. Auch die nächsten nun anstehenden Schritte werden wir im Dialog mit der Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürgern gehen“, sagte die EnBW-Pressesprecherin Anja Leipold.
„Durch die Klageabweisung können die begonnenen vorbereitenden Baumaßnahmen der EnBW so weiter fortgesetzt werden“, bedauert die Initiative Bürger im Neckartal (BI) das VGH-Urteil. Sie werde sich nun dafür einsetzen, dass die Gemeinde Walheim nach Eingang des Genehmigungsbescheids für den Bau der Verbrennungsanlage „erneut dagegen Klage erhebt“. Bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 8. Mai, plant die BI ab 18.15 Uhr eine Mahnwache.