Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs selbstverständlich zur Kenntnis und werden uns intensiv mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen, sobald diese vorliegt“, sagt Walheims Bürgermeister Christoph Herre und zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung. Das Gericht hat am Donnerstag die Klage der Gemeinde abgewiesen und die Genehmigung des Regierungspräsidiums bestätigt.
Walheim Verwaltungsgerichtshof weist Walheims Klage ab
Am Donnerstag wurde bekannt gegeben, dass die Genehmigung für die EnBW durch das RPS rechtens ist. Urteilsbegründung steht noch aus.
RPS sieht sich bestätigt
Die stellvertretende Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS), Laura Hartmann, betonte auf Nachfrage der BZ die nun bestätige Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung (erste Teilgenehmigung und Vorbescheid) ihrer Behörde für die Klärschlammverbrennungsanlage der EnBW AG in Walheim: „Dem Regierungspräsidium ist bewusst, dass sich die Gemeinde Walheim als Klägerin und teils auch Bürgerinnen und Bürger vor Ort eine andere Entscheidung gewünscht haben“, so Hartmann und ergänzte: „Wir möchten den weiteren Genehmigungsweg – wie bisher auch – transparent und im Austausch mit den Kommunen vor Ort gestalten.“
Deutliche Kritik von MdL Vogt
Tobias Vogt, Kirchheimer Landtagsabgeordneter, bedauert ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: „Die kommunalen Vertreter aus Walheim, Gemmrigheim, Kirchheim und Besigheim sowie die Bürgerinitiative haben immer wieder deutlich ihre Ablehnung und ihre gewichtigen Gegenargumente durch Beschlüsse und Stellungnahmen deutlich gemacht. Das Regierungspräsidium hat dennoch anders entschieden und der Verwaltungsgerichtshof dies nun bestätigt.“
Für den CDU-Politiker ist die Folge klar: Es drohe ein erheblicher Mehrverkehr für das gesamte mittlere Neckartal bis hin zum vollständigen verkehrlichen Kollaps an der sogenannten „Marktkauf-Kreuzung“ in Kirchheim und an der Neckarbrücke zwischen Kirchheim und Gemmrigheim.
Der Standort Walheim ist für ihn aus verkehrstechnischer und bauplanungsrechtlicher Sicht der falsche und „das Konzept einer riesigen Klärschlammverbrennungsanlage mit der Brüdenwasser-Entsorgung mit Lkws völlig überholt“.
„Der planungsrechtlich festgelegte Standort zur Energiegewinnung ist mit dieser Entscheidung auf mehrere Jahrzehnte hin blockiert“, sagt Vogt.
Bürgermeister Herre betont in seiner Stellungnahme, das sich der Verwaltungsgerichtshof in der mündlichen Verhandlung und beim anschließenden Ortstermin (die BZ berichtete) mit den aufgeworfenen Fragen beschäftigt habe.
Urteilsbegründung abwarten
„Der Senat hat sich sehr ausführlich mit den rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen auseinandergesetzt. Viele Punkte, die in den vergangenen Monaten auch öffentlich diskutiert wurden, wurden im Rahmen der Verhandlung nochmals detailliert betrachtet“, so Herre. Dabei seien auch Aspekte aufgegriffen worden, die bereits früh im Verfahren von Bürgerinnen und Bürgern sowie von der Bürgerinitiative thematisiert worden waren.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werde sich die Gemeinde weiterhin für die Interessen der Bevölkerung einsetzen. „Die Menschen im Neckartal haben bereits heute eine hohe Verkehrsbelastung zu tragen. Diese Realität darf bei zukünftigen Entscheidungen nicht ausgeblendet werden.“
Die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs steht derzeit noch aus. „Sobald diese vorliegt, wird die Gemeinde Walheim gemeinsam mit dem Gemeinderat das Urteil eingehend prüfen und über das weitere Vorgehen beraten“, betont der Walheimer Bürgermeister.
„Bürger im Neckartal“ enttäuscht
Die Abweisung der Klage der Gemeinde Walheim beim VGH Mannheim markiere wohl den Endpunkt der juristischen Auseinandersetzung rund um den Bau der Klärschlamm-Verbrennungsanlage (KVA) in Walheim, erklärten die Sprecher der Initiative „Bürger im Neckartal“ (BI), Matthias Appelt und Rudi Ringwald. Mit der Klageabweisung sieht die BI keine juristische Einflussmöglichkeit mehr auf den Bau der Klärschlammverbrennungslage. Der Blick richte sich nun auf den noch ausstehenden Genehmigungsbescheid des späteren laufenden Betriebs. Die BI will dann verstärkt auf das Monitoring der Lärm- und Schadstoffbelastung der EnBW-Anlage und auf die wasserrechtliche Genehmigung setzen.
Appelt und Ringwald betonen: „Die BI dankt den Bürgermeistern und Gemeinderäten der Anliegergemeinden für ihre Beharrlichkeit, den Bau der KVA doch noch zu verhindern und dazu auch die möglichen rechtlichen Mittel genutzt zu haben.“
