Wegen Taten in Bietigheim und Vaihingen Bierkrug-Schlägerin landet in Psychiatrie

Von Bernd Winckler
Das Landgericht Heilbronn hat ein Urteil gesprochen. Foto: Helmut Pangerl

Von der 32-jährigen Angeklagten geht laut dem Gerichtssachverständigen eine hohe Gefahr für weitere Straftaten aus.

Im Falle der 32-jährigen Messerstecherin und Bierkrug-Schlägerin aus Vaihingen/Enz hat das Landgericht Heilbronn am Mittwoch das Urteil gesprochen. Es sieht vor, dass die Frau in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird. Das Gericht stellte eine Schuldunfähigkeit in Folge einer krankhaften paranoid schizophrenen Psychose fest.

Die Einweisung der Frau stellt keine Strafe dar, sondern dient ausschließlich zur Sicherung der Allgemeinheit, denn die wegen der verschiedenen Delikte Angeklagte gilt nach Feststellung der Heilbronner Richter im rechtlichen und medizinischen Sinne als nicht ausschließbar schuldunfähig. Sie hatte ihre jeweiligen Ausraster im krankhaft paranoid schizophrenen Zustand begangen, konnte nach Meinung eines Gerichtssachverständigen das Unrechte ihres Tuns weder einsehen noch danach handeln.

Krankhafter Zustand

Die Unterbringung in eine geschlossene Klinik war laut dem jetzt verkündeten Urteil aber auch deshalb nötig, weil die 32-Jährige gerade in ihrem krankhaften Zustand eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, und die Allgemeinheit vor ihr zu schützen ist. Denn gerade in ihrem medizinischen Zustand bestehe eine hohe Gefahr weiterer Straftaten, sagte der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten.

Mit dieser Entscheidung, die auch der Staatsanwalt beantragt hatte, beendete die 3. Große Strafkammer in Heilbronn den Prozess gegen die Frau, die durch ihre Handlungsweise in der Zeit zwischen Sommer 2021 und Mai letzten Jahres als Bewohnerin einer Vaihinger Unterkunft mehrfach aufgefallen war: So hatte sie sich am Bietigheimer Bahnhof anlässlich einer Kontrolle mit Polizeibeamten geschlagen, vier Wochen danach einen Passanten durch einen Kopfschlag verletzt und im November 2021 erneut in Bietigheim durch Schläge und Tritte zwei Polizeibeamte verletzt.

Fußtritte gegen Polizisten

Im Dezember 2021 war sie dann nach einer Feuermeldung in der Vaihinger Obdachlosen-Unterkunft mit einem Brotmesser gegen jene Mitbewohnerin vorgegangen, die das Feuer gelöscht hatte, und verletzte sie dabei leicht. Bei weiteren Körperverletzungen gegen Polizisten im Vaihinger Revier versetzte sie den Beamten erneut Fußtritte und brachte schließlich am 22. Mai 2021 einem Mann in Vaihingen durch Schläge mit einem Bierkrug und einer halbvollen Wodkaflasche schwere Gesichtsverletzungen bei. Obendrein stand sie auch unter der Anklage, einen zehnjährigen Jungen zu berauben versucht zu haben, wobei auch das Kind leicht verletzt wurde.

Der Auslöser ihrer plötzlichen paranoiden psychischen Schübe war nach den richterlichen Feststellungen zum einen die Alkoholabhängigkeit und zum andern der permanente schädliche Konsum von Cannabis. Der Fachmann wies in erster Linie auf die Alkoholabhängigkeit der 32-Jährigen hin. Und sie habe auch fremde Stimmen wahrgenommen. So war sie zum Beispiel am 29. April letzten Jahres wieder einmal erheblich betrunken, als sie die Schläge mit der Wodkaflasche gegen den Mann verübte.

Alkohol und Cannabis

Auch bei den anderen Taten, darunter der Messerstich gegen eine Mitbewohnerin und Aggressionen gegen die Polizei, spielte der Alkohol als Enthemmungsfaktor jeweils eine Rolle, sodass der Sachverständige dem Gericht die Empfehlung erteilte, die Frau in einer geschlossenen Einrichtung gegen die Sucht zu behandeln. Wie lange diese Behandlung dauert, ist ungewiss. Nach Meinung von psychiatrischen Gutachtern kann eine paranoide Psychose nur durch Medikamente gedämpft werden.  Bernd Winckler

 
 
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