Weil die Kitas zu bleiben Kurzarbeit auch in der Kinderbetreuung

Von Carolin Domke und Mathias Schmid
Auch Kitas dürfen nicht früher öffnen – so steht es im offiziellen Schreiben der Stadt. Deshalb müssen unter anderem in Bietigheim-Bissingen nun auch Erzieher in Kurzarbeit.⇥ Foto: Martin Kalb

Wegen der Fortführung des Lockdowns wird auch beim Erziehungspersonal gekürzt, ebenso in der Grundschulbetreuung.

Seit Donnerstag ist klar: Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen werde in Baden-Württemberg nicht früher geöffnet.  Deshalb greifen immer mehr Kommunen auch bei den Erzieherinnen und Erziehern auf Kurzarbeit zurück.

Auch in Bietigheim-Bissingen ist ein Teil des Personals, das nicht zur Notbetreuung benötigt wird, seit Freitag in Kurzarbeit. Dies war im ersten Lockdown des vergangenen Jahres noch nicht der Fall, wie die Sprecherin der Stadt Bietgheim-Bissingen Anette Hochmuth mitteilt. 2020 hätte der Übergang mit anderen Arbeiten, Resturlaub und dem Abbau von Überstunden überbrückt werden können. Wie viel Personal tatsächlich in Kurzarbeit gehe, werden die nächsten Tage zeigen. Der Personaleinsatz beträgt aktuell 40 Prozent, Hochmuth rechnet damit, dass dieser etwa auf 50 Prozent steigt.

„Flut von Anträgen“

Denn nachdem nun klar ist, dass die Einrichtungen bis Ende Januar geschlossen bleiben und nur eine Notbetreuung ermöglicht wird, rechnet die Stadt mit einer „Flut von Anträgen“, so Hochmuth. Aktuell seien schon ein Drittel der Kinder zur Notbetreuung angemeldet, sagt Hochmuth. Von insgesamt 1300 Kindern betreffe dies über 300 Kinder mit steigender Tendenz.

Auch in Sachsenheim war bisher darauf verzichtet worden, die Erzieher in Kurzarbeit zu schicken, sagt Sprecherin Nicole Raichle. Nun sei aber ebenfalls Kurzarbeit ab dem 20. Januar angekündigt. Die Kurzarbeit soll für die Dauer des Lockdowns gelten. Wie viele Personen in Kurzarbeit gehen werden, hängt auch hier vom Betreuungsaufwand ab. „Wir erwarten, dass es mit längerem Lockdown auch mehr Kinder in der Betreuung geben wird“, sagt auch Raichle. Aktuell sind die städtischen Einrichtungen in Großsachsenheim zwischen 20 und 50 Prozent ausgelastet.

Zur Begründung der Kurzarbeit sagt sie: „Der dadurch bedingte Arbeitsausfall kann intern nicht mehr kompensiert werden und erfordert eine entsprechende vorübergehende Anpassung der Personal- beziehungsweise Arbeitskapazitäten. Um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, soll auf der Grundlage des Tarifvertrags Covid vorübergehend Kurzarbeit eingeführt werden.“ Ähnlich sei es bei der Grundschulbetreuung.

Die Stadt Ludwigsburg hat bereits im ersten Lockdown mit Kurzarbeit beim Betreuungspersonal reagiert, sagt Sprecherin Karin Brühl. Aktuell sind bereits seit 1. Januar wieder pädagogische Kräfte in den Kindertageseinrichtungen, der Schulkindbetreuung und der Stadtbibliothek in Kurzarbeit gegangen. Dies betrifft 437 von 557 Mitarbeitende in unterschiedlichen Umfängen von 20 bis 100 Prozent.

Zur Begründung nennt Brühl auch monetäre Gründe. „Die Finanzeinbrüche im Steueraufkommen und bei den Elternbeiträgen machen ein kostenbewusstes Handeln notwendig. Dabei trägt die Stadt Ludwigsburg immer Sorge dafür, dass entsprechend der Anzahl von Kindern ausreichend Mitarbeitende in den Einrichtungen sind.“

 
 
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