Weitere archäologische Grabungen am Kirchberg Kostspielige Vergangenheit

Von Jürgen Kunz
Ein Archäologe bereitet die Fläche auf Grundstück Schlosstraße 20 für die fotografische Dokumentation vor. Unter ihm die Mauer eines Vorgängerbaues. Davor ein modernes Abwasserrohr und weiter vorne ein historischer Abwasserkanal.⇥ Foto: Kurt Sartorius

Funde des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit wurden nach den Abbrucharbeiten auf dem Kirchberg-Areal entdeckt. Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens ist die Stadt nun verpflichtet archäologische Rettungsgrabungen zu beauftragen.

Der Bericht des Landesamts für Denkmalpflege zur archäologischen Sondierung des „Mittelalterliches Dorf und spätmittelalterliche Stadt Bönnigheim“ auf dem 735 Quadratmeter großen Kirchbergareal, von denen etwas mehr als 250 Quadratmeter voruntersucht wurden, hat 109 Seiten. Entdeckt wurden zwischen 3. und 20. Dezember 2019 gut erhaltene sogenannte Siedlungsbefunde wie drei Keller, ein möglicher Ofen, Gruben und Kulturschichten. Dabei wurden mehrere Nachgeburtstöpfe, Knochen, Schlacken, Glas und eine Münze freilegt.

Diese Voruntersuchungen kosteten nicht nur knapp 17 500 Euro, sie ergaben auch, dass weiterhin mit umfangreichen archäologischen Funden zu rechnen ist, die nach dem Denkmalschutzgesetz eine Erhaltungspflicht enthalten. Die Stadt muss also weitere Gelder einplanen, denn im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird nun im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch die untere Denkmalbehörde im Landratsamt Ludwigsburg gehört, die dann wiederum eine sogenannte archäologische Rettungsgrabung auferlegen muss, wie es in der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) am kommenden Donnerstag heißt.

Private Grabungsfirma

Solche Grabungen sind nach dem Veranlasserprinzip durchzuführen, das heißt in diesem Fall, dass die Kosten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der Stadt bezahlt werden müssen. Aus Kapazitätsgründen werden solche Arbeiten nicht vom Landesamt für Denkmalpflege direkt ausgeführt, sondern es wird eine private Grabungsfirma beauftragt. „Um die Attraktivität und die Vermarktbarkeit des Kirchbergareals aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Kosten für einen möglichen Investor nicht negativ zu beeinflussen wird vorgeschlagen, dass die Stadt Bönnigheim vorab die Grabungsarbeiten durchführen lässt“, empfiehlt die Stadtverwaltung dem TA für die Vorberatung und für den Beschluss des Gemeinderats am 29. Mai.

Nach Auskunft des städtischen Fachgebiets „Bauen und Planen“ könne das Landesamt für Denkmalschutz trotz der Ergebnisse der Voruntersuchungen keine Aussage über die zu erwartenden Gesamtkosten machen. Um eine Orientierung über die zu erwartende Größenordnung der Kosten zu bekommen, sollen private Grabungsfirmen anhand der Ergebnisse der Voruntersuchung und der Besichtigung der Örtlichkeit Kosten abschätzen. Dasselbe Vorgehen wurde von einer anderen Stadt im Kreisgebiet im letzten Jahr bei ähnlichen innerstädtischen archäologischen Grabungen praktiziert. Dort wurde zunächst ein Betrag von 110 000 Euro angesetzt, die festgestellten Kosten betrugen dann rund 170 000 Euro.

Darauf sollte die Stadt vorbereitet sei, empfiehlt die Verwaltung und veranschlagt die Kosten für die archäologischen Untersuchungen, die für die zweite Jahreshälfte geplant sind, auf 150 000 Euro. Da im aktuellen Haushalt keine Gelder vorgesehen sind, soll die Finanzierung durch außerplanmäßige Ausgaben ermöglicht werden. Als Deckungsmittel sollen die unter „Sanierungsgebiet V“ vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen in Höhe von 185 000 Euro herangezogen werden, so der Verwaltungsvorschlag.

Denkmalamt hat das Sagen

Obwohl die Grabungen von einer privaten Firma durchgeführt werden müssen, sind diese eine hoheitliche Aufgabe des Denkmalamts: Die „wissenschaftliche Bauleitung“ hat das Landesamt für Denkmalpflege und es bestimmt während den Grabungen nach Rücksprache mit dem Fachbereich Bauen und Planen das Ausmaß und den Umfang. Die örtliche Bauleitung, einschließlich Aufmaß und Abrechnung, liegt beim städtischen Fachbereich Bauen und Planen.

Wie es in den Sitzungsunterlagen abschließend heißt, habe das Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt, dass das Gelände nach den Rettungsgrabungen „archäologiefrei“ sein werde und nicht weiter untersucht werden wird. Eine Ausnahme müsse gemacht werden, wenn Befunde von „europäischer Bedeutung“ wie etwa ein Keltengrab in Hochdorf, zutage treten würden. Dieses werde von der zuständigen Gebietsreferentin  Dr. Dorothee Brenner zu nahezu 100 Prozent ausgeschlossen.

 
 
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