Wie die Pflegeheime mit der Testplficht für Besucher umgehen Die Heime und die Testpflicht

Von Uwe Mollenkopf
Eine Altenpflegerin testet am Eingang zu einem Pflegeheim eine Besucherin. Foto: dpa

Laut der neuesten Verordnung sind Tests für Besucher von Pflegeheimen verbindlich. Das bringt neue Herausforderungen.

Seit dieser Woche gelten für Besucher von Pflegeheimen – und Krankenhäusern – verschärfte Bestimmungen. Laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes haben sie nur noch nach einem vorherigen negativen Antigentest und mit einer FFP2-Maske Zutritt. So sollen die Heimbewohner vor einer Infektion mit Covid-19 geschützt werden. In der Praxis bringt das neue Probleme mit sich.

Droht Isolation?

Ein Bietigheimer, dessen Mutter im Seniorenheim Haus Caspar in Bietigheim-Bissingen lebt, zeigte sich erschrocken, als er erfuhr, dass das Heim jetzt von jedem Besucher einen schriftlich nachzuweisenden, aktuellen und negativen Corona-Test verlange: Der Antigen-Schnelltest (PoC) koste in der Corona-Schwerpunktpraxis 50 Euro, der klassische PCR-Test 140 Euro, so der Mann, der seine Mutter zwei bis drei Mal pro Woche besucht. Die Krankenkasse übernehme die Kosten nicht. Wie könne er als Rentner weiterhin seine Mutter regelmäßig besuchen, ohne selbst in finanzielle Probleme zu geraten? Eine Frage, die nicht nur ihn betreffe. „Werden die Bewohner der Pflegeheime in diesem Lockdown wieder in die Isolation verdammt – weil sich kaum ein Besucher im Monat 400 Euro für Tests leisten kann?“

Wie Gabriele Feuerbacher, die Leiterin des Hauses Caspar in Bietigheim-Bissingen, auf BZ-Anfrage mitteilte, will man das jedoch vermeiden. Das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner und Mitarbeiter stehe trotz der Herausforderungen durch die Pandemie an erster Stelle. Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten, insbesondere der Personalsituation und der zur Verfügung stehenden Anzahl an Tests, sei es machbar, dass Besucher einmal pro Woche zu den vorgegebenen Zeiten im Haus Caspar getestet werden könnten. „Da der Test 48 Stunden gültig ist, sind zwei Besuche in diesem Zeitfenster möglich“, so Feuerbacher.

Für weitere Besuche müssten dann allerdings weitere Tests durch den Hausarzt oder die Schwerpunktpraxis auf eigene Kosten durchgeführt werden. Diese Vorgehensweise sei mit dem Gesundheitsamt abgestimmt worden.

In Stuttgart hat die Stadt 30 000 kostenlose Schnelltests für Besucher von Alten‐ und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt. 300 000 Euro wurden dafür in die Hand genommen. Laut Martin Thronberens, Pressesprecher der Stadt Stuttgart, wurden entsprechende Gutscheine an alle Stuttgarter Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausgegeben wurden, die Bedarf gemeldet haben – insgesamt 67 Einrichtungen. Von diesen erhalten die Besucher die Gutscheine. „Stand heute wurden circa 6000 Testungen aus diesem Kontingent durchgeführt. Weitere Planungen hängen von weiteren Maßnahmen des Landes und des Bundes ab“, so der Sprecher.

Ein Beispiel für die Stadt Bietigheim-Bissingen? Nach Auskunft von Sprecherin Anette Hochmuth muss der Sachverhalt derzeit jedoch erst noch geprüft werden. Man sei bisher davon ausgegangen, dass dies Sache der Heime sei.

Kostenlose Schnelltests

Tatsächlich werden vielerorts von den Einrichtungen kostenlose Schnelltests für Besucher ohne Einschränkungen angeboten – etwa bei den Kleeblatt-Pflegeheimen im Kreis. Laut Geschäftsführer Stefan Ebert haben die Kleeblatt-Heime schon seit November die Möglichkeit genutzt, großzügig Schnelltests einzusetzen, zunächst zum Testen von Bewohnern und Mitarbeitern. Gemäß der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums können 30 Stück pro Bewohner pro Monat beantragt werden, die alle refinanziert werden, also für die Heime kostenfrei sind. Später wurde das Test-Angebot auch auf Besucher ausgedehnt, auch wenn diese zunächst noch die Wahl zwischen Test und FFP-2-Maske hatten, so Ebert.

Nun, da beides, Maske und Test, für die Besucher Pflicht sind, gilt, dass alle Besucher bei jedem Besuch mit einem kostenlosen Schnelltest kontrolliert werden und dann einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz erhalten. Die Beschaffung der Tests sei kein Problem, berichtet der Geschäftsführer. Was die Durchführung anbelangt, so werde in den Kleeblatt-Heimen durch eigenes Personal oder Ehrenamtliche, die darin geschult wurden, getestet.

Ebenso verfährt auch die Evangelische Heimstifung in ihren Einrichtungen. Besuchern werden der Schnelltest wie auch die FFP2-Maske kostenlos zur Verfügung gestellt, heißt es auf der Homepage.

In der Pro-Seniore-Residenz in Bietigheim-Bissingen wird man ebenfalls auf das Coronavirus getestet. Auch hier werden die dazu notwendigen Testmodule aus dem Kontingent entnommen, das den Bewohnern von den Kostenträgern der Pflege gemäß Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums  zur Verfügung gestellt wird und derzeit 30 pro Bewohner und Monat umfasst, teilt Pressesprecher Peter Müller mit. FFP2-Masken müssen die Besucher aber selbst mitbringen. Am Wochenende werde aber nicht getestet, vor allem um die Mitarbeiter in der Pflege zu entlasten, so Müller. Dann seien auch grundsätzlich keine Besuche auf den Wohnbereichen möglich, sondern ausschließlich in den Besuchsbereichen im Erdgeschoss.

Neue Testmöglichkeiten?

Wie Pascal Murmann, Sprecher des Sozialminsteriums des Landes, auf BZ-Anfrage klarstellt, gibt es keine Pflicht der Einrichtungen, Besucher zu testen. „Eine solche könnte weder über das Infektionsschutzgesetz noch heimrechtlich begründet werden.“ Wenn eine Einrichtung keine Tests anbiete, müssten sich die Besucher außerhalb der Einrichtung testen lassen. Murmann zufolge arbeitet das Land aber derzeit intensiv an neuen Testmöglichkeiten für Besucher von Alten- und Pflegeheimen, „so dass auch unter den Prämissen der aktuellen Corona-Verordnung Besuche weiter möglich sind“.

 
 
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