Wie es am Montag in Ludwigsburg weitergeht Beschränkte Öffnung möglich

Von Susanne Mathes
Lockerungen gibt es für Blumenläden und Gärtnereien – unter anderem. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Bis Sonntagnachmittag war die Coronaverordnung des Landes nicht veröffentlicht. Jetzt ist klarer, was von Montag an erlaubt ist und was nicht.

Kreis Ludwigsburg - Im Landkreis Ludwigsburg ist von dieser Woche an die beschränkte Öffnung des Einzelhandels („Click and meet“) und des Kulturbereichs möglich. Zusätzliche Lockerungen sind außerdem zum Beispiel für Buchhandlungen, Gärtnereien, Blumenläden und Baumärkte vorgesehen. Auch körpernahe Dienstleistungen und bestimmte Angebote des Amateur- und Individualsports sind wieder erlaubt; von jetzt an sind zudem wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich.

Diese Lockerung ergeben sich aus der neuen Coronaverordnung des Landes, die erst am Sonntagnachmittag vorlag, an diesem Montag in Kraft tritt und den Landkreisen Lockerungen je nach Höhe des kreisweiten Inzidenzwertes ermöglicht. Am Sonntag lag die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis bei 50,2 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.

Das Ziel: unter den Schwellenwert kommen

„Wenn wir weiterhin achtsam sind und uns an die Abstands- und Hygieneregeln halten, bin ich zuversichtlich, dass wir weitere Öffnungsschritte zeitnah veranlassen können“, erklärte der Landrat Dietmar Allgaier am Sonntagnachmittag. Die Coronaverordnung sehe vor, dass bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 weitere wesentliche Lockerungen möglich seien. Die Sieben-Tage-Inzidenz habe im Kreis zuletzt wochenlang teils deutlich unter 50 gelegen, er sehe also eine gewisse Verstetigung, sagte Allgaier. Zuletzt war die Zahl aber wieder über die 50-er-Marke geklettert, wenn auch knapp.

Der Landrat ruft die Bürger dazu auf, weiterhin Vorsicht und Vernunft walten zu lassen. Dann könne man möglicherweise wieder unter den Wert von 50 kommen. Um eine Stabilität im Sinne der Coronaverordnung zu erreichen, muss der Wert an fünf aufeinanderfolgende Tagen unter 50 liegen. Eine genaue Übersicht über die abgestuften Lockerungsschritte gibt es auf der Homepage des Landes.

 
 
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