Wie Städte und Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg auf Probleme mit Jugendlichen reagieren Wachdienst und Vorschriften

Von BZ-Redaktion
Zustände wie die diese führten in Ludwigsbur zum Verbot, auf dem Akademiehof zu verweilen.⇥ Foto: Simon Granville

Nächtliche Partys, Musik und achtlos entsorgter Müll: Wie Städte und Gemeinden auf Probleme mit Jugendlichen reagieren.

Nächtliche Partys, laute Musik und achtlos entsorgter Müll: Das verursacht große Probleme auf dem Gelände der Filmakademie in Ludwigsburg. Die Stadt Ludwigsburg hat deshalb wie berichtet ein Verweilverbot erlassen. Andere Städte und Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg kämpfen mit ähnlichen Problemen, wenn auch nicht im selben Außmaß wie Ludwigsburg. Wie reagieren sie darauf?

Oberriexingen: Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Klagen von Anwohnern oder Mitarbeitern der kommunalen Bauhöfe über Verstöße auf öffentlichen Plätzen. So häuften sich auch Beschwerden am Sport- und Freizeitgelände „Mühlstraße“ und dem Schulhof der Grundschule in Oberriexingen. „Bisher rufen wir bei Verstößen immer die Polizeikräfte dazu, die uns nun geraten haben, eine Benutzungsordnung für das Sport- und Freizeitgelände sowie den Schulhof zu erlassen“, erläuterte Bürgermeister Frank Wittendorfer kürzlich im Gemeinderat.

Ab diesem Donnerstag soll deshalb die Benutzung des Kleinspielfelds, des Beach-Volleyballfelds und der Tischtennisplatte mit den jeweils angrenzenden Sitzgelegenheiten sowie der Boule-Bahn auf dem Sport- und Freizeitgelände „Mühlstraße“ von November bis März nur noch täglich von 9 bis 20 Uhr erlaubt sein. In den Sommermonaten, von April bis Oktober, stehen die Anlagen täglich von 9 bis 21.30 Uhr für die Nutzer offen.

 Auch anfallender Müll soll von den Nutzern ordnungsgemäß entsorgt oder wieder mitgenommen werden. Auf der Sportanlage sind zudem Alkohol und das Rauchen generell verboten. Hunde dürfen auf den Durchgangswegen mitgeführt werden und sind anzuleinen, schreibt die Benutzungsordnung vor.

Auf dem Areal der Grundschule in Oberriexingen, wo in der Vergangenheit immer wieder Skater für Unruhe unter den Anwohnern sorgten, gilt künftig ebenfalls eine Benutzungsordnung. Außerhalb des Schulbetriebs sind auf dem Gelände nur noch von 9 bis 20 Uhr und während des Schulbetriebs von Montag bis Freitag von 16 bis 20 Uhr außerschulische Aktivitäten erlaubt. Auf dem Schulareal sind das Rauchen sowie Alkohol ebenfalls untersagt. „Ich glaube, dass auch durch diese Regeln keinerlei Gefahr besteht, dass sich Kinder und Jugendliche in der Stadt nicht mehr frei bewegen können“, erklärte Bürgermeister Wittendorfer.

Sersheim: In der Nachbargemeinde ist die Ausarbeitung einer Benutzungsordnung noch nicht so weit fortgeschritten. „Auch bei uns gab es natürlich in der Vergangenheit Klagen von Anwohnern über Ruhestörungen oder herumliegenden Müll. Seit wir aber einen Sicherheitsdienst beauftragt haben, haben wir diese Probleme ganz gut in den Griff bekommen“, berichtet der Sersheimer Hauptamtsleiter Matthias Gruber. Für das örtliche Sportgelände soll aber künftig eine Benutzungsordnung erlassen werden, da dort eine Pumptrack-Anlage und Outdoor-Spielgeräte geplant sind. 

Sachsenheim: In Sachsenheim gibt es für die Schulhöfe noch keine Benutzungsordnung, das Thema stehe jedoch für die nahe Zukunft auf der Agenda, so Pressesprecherin Nicole Raichle. Gelegentlich habe man mit Müllablagerungen oder kleineren Sachbeschädigungen zu tun, am häufigsten treten jedoch Graffiti-Verunreinigungen auf. 

Grundsätzlich gebe es in Sachsenheim keine größeren Probleme mit Jugendlichen. Im Sommer sind nach Auskunft von Raichle rund ums Schloss und im Schlosspark abends und in den Nachtstunden Personengruppen aufgefallen, die die Nachtruhe störten. Durch vermehrte Polizei- und Wachdienst-Kontrollen habe sich die Lage beruhigt. Gleiches gelte auch für den Schulcampus.

Die Stadt Sachsenheim hat einen privaten Wachdienst engagiert, der an verschiedenen Tagen im gesamten Stadtgebiet patroulliert. Ein Schwerpunkt ist der Schulcampus. Die jährlichen Kosten für den Wachdienst belaufen sich auf etwa 45 000 Euro. Beschwerden über Lärm oder Müll seien über die Jahre fast gleich geblieben.

 
 
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