Wohnungsbau in Freudental Dachgauben lösen Änderung des Bebauungsplans aus

Von Gabriele Szczegulski
Die Regelungen für den Einbau von Dachgauben für das Gebiet „Kirchhofäcker – Gartenstraße“ wird geändert, um so die Möglichkeit für neuen Wohnraum in bestehenden Gebäuden zu ermöglichen. Foto: /Martin Kalb

Um den Weg zur Schaffung von neuem Wohnraum in Bestandsgebäuden zu erleichtern, gelten neue Regeln für das Gebiet „Kirchhofäcker“.

Wohnraum ist knapp, auch in Freudental. Damit mehr Wohnungen geschaffen werden können, ändert die Gemeinde nun den Bebauungsplan aus dem Jahr 2022 für das Gebiet „Kirchhofäcker – Gartenstraße“. Damit soll eine zeitgemäße Bebauung im Bestandsgebiet ermöglicht werden, die sich harmonisch in das Plangebiet einfügt, aber schonend mit dem Flächenverbrauch umgeht.

Schonender Umgang mit Flächenverbrauch

Auslöser war eine konkrete Anfrage eines Hauseigentümers zur Errichtung einer Dachgaube, die nicht dem bisherigen Bebauungsplan entsprochen hätte. Andreas Tiefau vom Planungsbüro KMB stellte die Änderungen des Bebauungsplans am Mittwoch dem Gemeinderat vor, der diesen einstimmig bewilligte und der nun im beschleunigten Verfahren genehmigt werden soll.

Für das gesamte Bebauungsplangebiet sollen die Festsetzungen einheitlich erweitert werden, um Eigentümern den Umbau ihres Dachgeschosses zu ermöglichen. zudem dient die Bebauungsplanänderung, so Bürgermeister Alexander Fleig und Andreas Tiefau, insgesamt dazu, die Innenentwicklung und den Flächenverbrauch schonend zu entwickeln. Es soll eine bessere Ausnutzung des Bestands erzielt werden, so Tiefau.

Künftig können so größere Dachgauben und auch mehrere als bisher in ein Dachgeschoss eingebaut werden. Es durften im bisherigen Bebauungsplan nur 40 Prozent der Dachfläche mit Fenstern bedeckt werden, nun 60 Prozent. Zudem entfällt die Festsetzung zur Größe von Dachaufbauten und auch die Art der Dachgauben darf nun frei gewählt werden. Bisher durften nur rechteckige Dachgauben eingebaut werden. Die zulässigen Dachausschnitte für Gauben werden von 3,5 Meter auf 5 Meter erhöht. Quergiebel dürfen maximal 1,5 Meter herausragen.

Festgesetzt wird auch eine offene Bauweise, um Hausformen wie Reihen- und Kettenhäuser auf noch freien Flächen zu ermöglichen. Dennoch, so Fleig, soll der Charakter des gewachsenen Bestandsgebiets sich nicht verändern.

Zudem wird in dem neuen Bebauungsplan festgesetzt, dass die Beleuchtung der Häuser insektenfreundlich sein muss. Zum Schutz vor Lärm an der Pforzheimer Straße sind laut Bebauungsplan Schallschutzmaßnahmen umzusetzen. Dies, so Bürgermeister Alexander Fleig, sei aber auch Inhalt des zu beschließenden Lärmaktionsplans, der in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats diskutiert wird.

Drei Parkplätze in der Pforzheimer Straße fallen weg

In einem weiteren Punkt der Tagesordnung, in dem es um die Verkehrsschau in Freudental durch die Verkehrsbehörde des Landratamts ging, wurde zudem beschlossen, dass die drei Parkflächen in der Pforzheimer Straße, die zu Hauptverkehrszeiten einen langen Rückstau der Fahrzeuge auslösen, wegfallen. Dafür werden in der Gartenstraße vor dem ehemaligen Gebäude der VR-Bank, das Eigentum der Gemeinde ist, drei öffentliche Parkplätze ausgewiesen.

 
 
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