Zuschüsse Sachsenheim verliert Förderung

Von Michaela Glemser
„Dass etwas schiefgelaufen ist, ist uns klar“, sagte Bürgermeister Holger Albrich. Foto: Martin Kalb/Martin Kalb

Fast 400.000 Euro zugesagte Zuschüsse für die Unterkünfte „Steingrube“ werden wohl nicht fließen.

In der „Steingrube“ entstehen zwei Wohngebäude für die Anschlussunterbringung von geflüchteten Menschen. In dem Antrag, den die Verantwortlichen der Stadtverwaltung für eine Förderung aus dem Sofortprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ des Landes Baden-Württemberg gestellt hatten, wurden die Baukosten auf rund 3,11 Millionen Euro beziffert. Im Mai 2023 ging auch ein entsprechender Zuwendungsbescheid über insgesamt 399.305 Euro bei der Stadtverwaltung Sachsenheim ein. Allerdings war dieser Zuschuss an die Bedingung geknüpft, dass ein Baubeginn für das Vorhaben innerhalb von neun Monaten nach der Förderzusage erfolgen mus – also bis spätestens 11. Februar 2024 .

Tatsächlich starteten die Bauarbeiten in der „Steingrube“ aber erst am 3. Juni 2024 und damit deutlich nach dem mit der Förderung verknüpften Termin. Daher ging am 7. November des vergangenen Jahres ein Widerruf des Zuschussbescheids bei der Stadtverwaltung Sachsenheim ein und damit müssen zusätzlich fast 400.000 Euro aus der Stadtkasse bezahlt werden.

Widerspruch eingelegt

Zwar war Bürgermeister Holger Albrich in einem Gespräch mit der Staatssekretärin Andrea Lindlohr vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg um Schadensbegrenzung bemüht, doch geändert hat es am Widerruf der Förderzusage nichts. Die Verantwortlichen der Stadtverwaltung haben daher im Januar dieses Jahres Widerspruch gegen diese Rücknahme der Förderzusage eingelegt, dessen Bearbeitung in der Regel vier bis sechs Monate dauert und über den bisher noch nicht entschieden wurde. Albrich hat aber wenig Hoffnung, dass dieser Widerspruch tatsächlich Erfolg hat, wie er in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich machte.

In dieser Sitzung mussten die Verantwortlichen der Stadtverwaltung, aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Ratsfraktionen, ihre gestellten Förderanträge zu den Unterkünften in der „Steingrube“ öffentlich vorstellen, nachdem sie im Februar dieses Jahres die Ratsmitglieder nur nichtöffentlichen über den Rückruf des Zuschusses informiert hatten.

„Dass etwas schiefgelaufen ist, ist uns klar und dies haben wir auch so dargestellt. Uns bleiben als weitere Optionen noch eine Klage gegen den Widerruf der Fördermittel vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart oder unsere Eigenschadenversicherung“, sagte Albrich. Diese Versicherung übernimmt unter entsprechenden Voraussetzungen Schäden am eigenen Vermögen der Gemeinde.

„Das ist unser Versäumnis“

Daran hatte die Gemeinderätin Jutta Glöckle von der SPD aber erhebliche Zweifel, denn schließlich sei der Schaden durch ein eigenes Verschulden der Stadt zustande gekommen. Zudem fragte Glöckle, warum nicht rechtzeitig eine Verlängerung der Förderzusage beantragt worden sei, da bereits vor 1,5 Jahren zu erkennen gewesen sei, dass der für den Zuschuss notwendige Baubeginn nicht eingehalten werden könne. „Das ist unser Versäumnis“, gestand Albrich ein. Gemeinderat Florian Essig verwies darauf, dass sein einziger Vorwurf an die Stadtverwaltung die mangelnde Kommunikation über die Förderung und ihren Widerruf in Richtung der Gemeinderäte sei. Albrich bekräftigte nochmals, dass die Verantwortlichen der Stadtverwaltung nichts vertuschen wollten.

Unglücklich sei auch, dass zunächst ein Förderantrag aus dem Ausgleichstock im Jahr 2024 gestellt worden war, obwohl die Förderung von Wohnraum, gemäß einer Verwaltungsvorschrift, mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock ausgeschlossen ist. Am 23. Mai 2023 bei Baubeschluss war von einer Bauzeit von 1,5 Jahren für die Unterkünfte ausgegangen worden, wobei im November 2023 bereits bekannt war, dass ein Beginn der Rohbauarbeiten erst ab frühestens Mitte April 2024 möglich sei.   Michaela Glemser

 
 
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