Hessigheim Gemeinde will Steillagen fördern

Von Jürgen Kunz
Der Hessigheimer Wengerter Hermann Eisele genießt die Aussicht in einem Weinberg bei den Felsengärten. Foto: /Martin Kalb

Auf Initiative von Bürgermeister Pilz verabschiedete der Gemeinderat eine Förderrichtlinie für die Hessigheimer Steillagen. Das Landratsamt wurde einbezogen, um deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Eine Arbeitsgruppe erarbeitete in den vergangenen Monaten Vorschläge zur rechtssicheren Förderung der Hessigheimer Steillagen. Der Gemeinderat hat dafür für einen Zeitraum von fünf Jahren 150 000 Euro bereitgestellt. In seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag , 18. April, hat das Gremium mehrheitlich eine Förderrichtlinie für Hilfen beim Erhalt der Steillagen mehrheitlich verabschiedet. Seit Freitag liegt die Förderrichtlinie beim Landratsamt vor, mit der Bitte diese zu prüfen, da eine solche Zuschussgewährung nur im Rahmen des geltenden Rechts, insbesondere der einschlägigen Bestimmungen des Europäischen Wettbewerbsrechts, zulässig ist. „Landrat Allgaier hat eine umgehende Prüfung in Aussicht gestellt“, sagt Bürgermeister Günther Pilz gegenüber der BZ.

„Kräfte bündeln“

Die Gespräche im Vorfeld hatten, so Pilz, im Prinzip alle denselben Tenor: Gemeinsam die Kräfte zu bündeln, um baldmöglichst eine Hilfe für die Wengerter zum Erhalt der Steillagen anbieten zu können. Die Förderrichtlinie Hessigheim sieht nun vor, Eigentümer und Pächter von Flurstücken auf Gemarkung Hessigheim am Wurmberg und Mühlberg, die bislang als Weinberge bewirtschaftet wurden, bei der Neuanlage oder Veredelung mit Rebsorten entsprechend den Empfehlungen des Projekts „Steile Weine“ zu fördern, aber auch für die Bepflanzung einer bereits gerodeten Rebfläche mit alternativen Pflanzenarten wie etwa Feigen, Oliven oder Kaki oder nach Maßgabe der Grundsätze der Permakultur, soweit diese Bepflanzung mit dem angrenzenden Weinbau kompatibel ist.

Die Gemeinde hat ein Budget von je 30 000 Euro für die Jahre 2024 bis 2028. Sie hat Aussicht auf eine Aufstockung des Budgets durch den Landkreis, wie es in der Hessigheimer Förderrichtlinie heißt. „Das Ganze läuft sehr einvernehmlich und konstruktiv ab, wir ziehen alle an einem Strang“, betont Hessigheimer Bürgermeister.

Laut Pilz habe ihm Landrat Dietmar Allgaier zugesagt, „sobald eine rechtskonforme Förderrichtlinie entworfen ist, die Behandlung im Kreistag mit dem Ziel, den Förderbetrag der Gemeinde in gleicher Höhe über die gesamte Laufzeit seitens des Landkreises aufzustocken“.

2024 als Pilotjahr

Nach dem Beschluss des Hessigheimer Gemeinderats, gilt 2024 als Pilotjahr, für das der Landkreis 30 000 Euro konkret in Aussicht gestellt habe, sodass insgesamt 60 000 Euro zur Verfügung stehen. Im Pilotjahr gehe es um den akuten Handlungsbedarf als Reaktion auf die Flächenstilllegungen und Rodungen nach dem Herbst 2023. Die Gemeinde fordert deshalb für die erste Runde der Zuschussgewährung die Eigentümer und Pächter der betroffenen Flurstücke auf, entsprechende Anträge zu stellen.

Eine konkrete finanzielle Zusage vom Landkreis gebe es nicht, wie Dr. Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamts, auf Nachfrage der BZ erklärt: „Korrekt ist, dass der Landrat gesagt hat, wenn die Förderrichtlinie durch das Landratsamt geprüft wurde und diese auch rechtskonform in dieser Form durch das Landratsamt genehmigt wird, könne er sich vorstellen, dem Kreistag eine Co-Finanzierung vorzuschlagen, um die Steillagenbewirtschaftung attraktiver zu machen.“ Eine solch umgehende rechtliche Prüfung (siehe Infokasten) bedürfe Sorgfalt, insbesondere bei einer komplexen Rechtslage wie in diesem Fall. „Wir gehen davon aus, dass wir die Prüfung innerhalb von zwei Wochen abschließen können“, merkt der Pressesprecher an.

 
 
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