Ingersheim Zweifach-Bankräuber soll neun Jahre in Haft

Von Bernd Winckler
Für zwei Banküberfälle in Ingersheim und Korntal-Münchingen muss sich ein 31-Jähriger vor Gericht verantworten. Foto: /Oliver Bürkle

Der 31-Jährige entschuldigte sich bei den Bankmitarbeiterinnen. Das Urteil soll am 29. April gesprochen werden.

Der 31-Jährige, der in Korntal-Münchingen und in Ingersheim mit Messerdrohung zwei Filialen der Ludwigsburger Kreissparkasse überfiel und nahezu 200 000 Euro Beute machte, soll nach dem Antrag des Staatsanwalts dafür neun Jahre hinter Gitter. Das Urteil soll allerdings erst am 29. April verkündet werden.

Der Staatsanwalt betonte in seinem gestrigen Plädoyer noch einmal die Professionalität des Angeklagten bei den jeweiligen Tatausführungen. Der 31-Jährige sei bei der Bank bereits bekannt, er war dort in Ausbildung und hatte sich genau die Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich der Tresorkammern gemerkt. Nur so war es ihm möglich, bei dem ersten Überfall am 28. Juli letzten Jahres auf die Filiale in Korntal-Münchingen diese Sicherheitstechniken auszutricksen, als er mit Messerdrohung die beiden anwesenden Bankmitarbeiterinnen in den Tresor dirigierte und sich mit 89 000 Euro Beute bediente.

Bankmitarbeiterinnen leiden unter Langzeitfolgen

Der Ankläger betonte besonders, dass nicht nur diese beiden Mitarbeiterinnen durch das vorgehaltene Messer und die Tatausführung sehr geschockt sind und heute noch an den psychischen Langzeitfolgen leiden. Auch der zweite Überfall am 19. September letzten Jahres auf die Bankfiliale in Ingersheim habe der Angeklagte „mit erheblicher krimineller Energie“ durchgeführt. Hier betrug die Beute 110 000 Euro. Die damals dort anwesende Mitarbeiterin habe heute noch Schlafstörungen und ist in Behandlung, sagt der Staatsanwalt.

Zwar habe der Angeklagte hinsichtlich der beiden „besonders schweren räuberischen Erpressungen, verbunden in einem Fall des Menschenraubes“ ein umfassendes Geständnis abgelegt. Doch das Gericht müsse bei der Urteilsfindung und Strafzumessung auch an die Folgen der Opfer denken. Für den ersten Überfall beantragte der Ankläger eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Den zweiten Überfall in Ingersheim, so sein Antrag, müsse mit einer Freiheitsstrafe von sieben Jahre gesühnt werden. Beide Strafen zusammengezogen ergeben nach seiner Berechnung neun Jahre.

Verteidigung verweist auf Zeichen der Reue

Nicht ganz einverstanden mit dieser Strafhöhe war der Verteidiger des 31-Jährigen. Er meinte, das Gericht müsse vor allem das Geständnis des Mandanten mehr berücksichtigen und auch bedenken, dass der überwiegende Schaden wieder gutgemacht worden sei. Zudem, so der Verteidiger, habe der Angeklagte bereits 10 000 Euro Schmerzensgeld an die Ingersheimer Bankangestellte überweisen lassen, als Zeichen seiner Reue. Eine Strafe im weit nach unten angesiedelten Bereich möge das Gericht verhängen und dabei einen „minderschweren Fall“ annehmen.

An diesem gestrigen letzten Verhandlungstag nahm der Angeklagte selbst noch die Gelegenheit wahr, sich mündlich bei den Bankmitarbeiterinnen für das Geschehene zu entschuldigen.

Es tue ihm leid und er wünschte den Opfern, dass sie die Geschehnisse gesundheitlich überwinden. Das jedem Angeklagten zustehende sogenannte „letzte Wort“ mussten die Richter allerdings auf den 29. April verschieben. Das sind mehr als die dafür nötigen zehn Tage Unterbrechung. Nach einem letzten Wort des Angeklagten darf ein Prozess nicht länger als zehn Tage ausgesetzt sein. Mit dieser Feststellung vertagte die Strafkammer den Fall auf den 29. April, zum „letzten Wort“ des Angeklagten und der dann folgenden Urteilsverkündung.

Der Prozess vor der Stuttgarter Wirtschaftsstrafkammer gegen den 31-Jährigen wegen Sozialbetrug geht indessen am kommenden Montag, 15. April weiter. Bernd Winckler

 
 
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