Kreis Ludwigsburg Windkraft – eine Frage des Standorts

Von John Patrick Mikisch
Das einzige Windrad im Kreis steht in Ingersheim. Doch bald könnten sich weit mehr Rotoren drehen. Foto: /Martin Kalb

Im vergangenen Jahr hat die Region Stuttgart ihre Planungen für den Ausbau der Windenergie im Kreis vorgestellt. Jetzt liegen die Stellungnahmen von Städten und Gemeinden vor.

Rund zwei Dutzend Vorranggebiete hatte der Verband Region Stuttgart (VRS) voriges Jahr für die Windenergieplanung im Kreis ausgeschrieben. Damit soll die Vorgabe des seit 2023 gültigen Wind-an-Land-Gesetz erfüllt werden. Es schreibt vor, dass Flächenländer wie Baden-Württemberg bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen ausweisen.

Bislang ist das Land davon weit entfernt, entsprechend hoch offenbar der Handlungsdruck. Nach Ende der Auslegefrist der VRS-Planungen Mitte Dezember ist bis 2. Februar Zeit, Stellungnahmen beim Verband einzureichen. Mit Weihnachten, Jahreswechsel sowie den Haushaltsberatungen in den Gemeinderäten ein durchaus sportlicher Zeitrahmen für die Städte und Gemeinden.

Vaihingen: Ja zu vier Standorten

So kommt der Gemeinderat der Stadt Vaihingen erst am 7. Februar zusammen, um die Stellungnahme der Stadt zu beraten. Um die Frist einzuhalten, behilft sich die Stadt mit einer vorläufigen Stellungnahme, die nach der Sitzung des Technischen Ausschusses am 29. Januar ist. Die Stadt weist mit zehn Vorranggebieten die höchste Dichte möglicher Standorte im Kreis Ludwigsburg aus. Sie umfassen eine Fläche von 229 Hektar oder 3,2 Prozent der Gemarkungsfläche.

Für folgende Vorranggebiete gibt die Stadt nach erfolgreicher Prüfung von Ausschlusskriterien wie etwa dem Naturschutz generell grünes Licht: LB-17 (Gewann Großer Fleckenwald) und LB-16 B (Bereich Weitfeld). Da die beiden Gebiete räumlich aneinander anschließen, bieten sie sich aus Sicht der Stadt eine Konzentration von Windkraftanlagen an. Keine grundsätzlichen Einwände bestehen auch bei den Vorranggebieten LB-10 (Gewann Maischen / Mehlbaum) sowie LB-09 (Gewann Hartwald/Rübholz).

Ablehnend äußert sich die Stadt zu den übrigen sechs Vorranggebieten. Beim LB-16 A (Gewann Hoher Markstein) verweist die Stadt auf die Nutzung des Gebiets als Segelflugplatz. Das Vorranggebiet LB-13 B (Gewann Winterrain / Unteres Pulverdinger Holz) sei mit 2,4 Hektar zu klein für eine wirtschaftliche Nutzung. Zudem gebe es dort „windkraftsensible Fledermaus- und Vogelarten“; auch die Sichtachse zum Vaihinger Wahrzeichen Schloss Kaltenstein sei beeinträchtigt.

Letzteres gelte auch für das Vorranggebiet LB-13 A (Gewann Binsenbrünnele) sowie LB-12 B (Gewann Kreuz) und LB-12 A (Gewann Auricher Weg / Kegeläcker), wo es zudem zu Beeinträchtigungen der „engen Sichtbeziehung“ zu den terrassierten Steillagen bei Roßwag käme.

Für das Vorranggebiet LB-13 C (Gewann Unteres Pulverdinger Holz) fällt das Votum gemischt aus. Dagegen spricht aus Vaihinger Sicht der hohe landwirtschaftliche Wert sowie die Nähe zu einem geschützten Flora-Fauna-Habitat. Der Vaihinger Anteil am Vorranggebiet betrage zudem nur drei Hektar. Eine Ausweisung der Fläche als Windkraftfläche mache daher nur Sinn, wenn die Stadt Markgröningen zwingend daran festhalte. Der Abstimmungsprozess dazu sei noch nicht abgeschlossen.

Diskussionen um LB-16

Die Stadt Markgröningen hat bereits deutlich gemacht, dass sie den Ausweisungen der vier Vorranggebiete auf ihrer Gemarkung zustimmt. Dies betrifft neben dem gemeinsamen Vorranggebiet LB-13 C auch den Markgröninger Anteil am LB-07 in Eberdingen und die beiden Flächen LB-08 südlich der B 10 zwischen Hardthof und Schwieberdingen sowie LB-14 zwischen Talhausen und dem Muckenschlupf. Für das Vorranggebiet LB-08 regt die Stadt zudem an, eine Erweiterung um Flächen im städtischen Besitz zu prüfen.

Noch einmal untersuchen lassen möchte die Stadt Markgröningen auch das Vorranggebiet LB-16. Das befindet sich auf Oberriexinger Grund. Hier sei zu überprüfen, ob der Abstand zwischen möglichen Windkraftanlagen und Wohnungen überall eingehalten werde. Die Nachbarn aus Oberriexingen haben hingegen schon Zustimmung zum Regionalplan signalisiert.

Das Vorranggebiet grenzt an den Gewerbepark Eichwald, der wiederum auf Sachsenheimer Gemarkung liegt. Der Zweckverband Eichwald (ZVE) plant dort bereits seit längerem den Bau von zwei Windrädern und stimmt der VRS-Planung ausdrücklich zu. Wie auch Oberriexingen bittet der ZVE, eine Ausdehnung des Vorranggebiets LB-16 nach Norden und Osten zu prüfen. Dadurch werde das Landschaftsbild weniger beeinträchtigt und die Emissionen begrenzt.

Sachsenheim stimmt zudem dem LB-18 zu; dieses liegt zu zwei Dritteln auf eigener Gemarkung und zu einem Drittel auf Löchgauer Seite. Dort gibt es allerdings Bedenken wegen des Abstands zur künftigen Wohnbebauung im Baugebiet Alleenfeld II. Die Gemeinden wollen sich bei der weiteren Entwicklung eng abstimmen. Ähnliche Bedenken gibt es in Freudental auch beim Vorranggebiet LB-19, das ganz überwiegend auf Erligheimer Gemarkung liegt. Die Stadt bittet den Verband in ihrer Stellungnahme daher noch einmal um die Abstandsprüfung in den beiden Vorranggebieten.

Die Gemeinde Erligheim will der Erschließung keine Steine in den Weg legen, hat aber unter anderem Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Standorts angemeldet. Ein finaler Entscheid des Gemeinderats lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

Bönnigheim will mehr

Diesen Bedenken schließt sich auch die Stadt Bönnigheim an, die ebenfalls zwei Hektar am LB-19 hält. Dasselbe gilt für das lediglich vier Hektar große LB-21. Die Stadt schlägt stattdessen vor, den Standort Rotenberg/Saukopf (LB-X03) als Vorranggebiet auszuweisen. Dieser sei bereits 2013 von potenziellen Investoren als gut geeignet befunden worden.

 
 
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