Walheim Gemeinderat lehnt Heizkraftwerk ab

Von Jonathan Lung
Im Kohlekraftwerk der EnBW lagert derzeit noch Kohle. Foto: /Martin Kalb

Das Gremium hat sich mit neun Stimmen und einer Enthaltung gegen die geplante Klärschlammverbrennung ausgesprochen. Drei Gründe waren dafür ausschlaggebend.

Die EnBW plant in Walheim die Errichtung eines Klärschlammheizkraftwerks. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Monoverbrennung zur ausschließlichen Verbrennung von kommunalem Klärschlamm. Die Anlage ist für maximal 180 000 Tonnen entwässerten Klärschlamm sowie 5000 Tonnen trockenen Klärschlamm ausgelegt. Die Inbetriebnahme ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen.

Gegen das Projekt regt sich Widerstand, etwa durch die die Initiative „Bürger im Neckartal“ (die BZ berichtete). Nun positionierte sich in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag auch der Gemeinderat klar gegen das Projekt: mit neun Ja-Stimmen und einer Enthaltung erteilte er sein Einvernehmen zu dem Projekt nach Paragraf 36 Baugesetzbuch nicht.

Drei Gründe, die dagegen sprechen

Drei Gründe waren für das Gremium ausschlaggebend: Erstens liegt das Baugrundstück im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und ist als Versorgungsanlage mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ ausgewiesen. Eine Abfallversorgung ist von dieser Ausweisung nicht gedeckt. Zweitens ist die Erschließung nicht gesichert und das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Drittens wurde auf die Stellungnahme des Rechtsanwalts vom 14. Februar verwiesen. Eine von neun der zwölf Gemeinderäten vorgelegte Stellungnahme bezeichnete zusätzlich zu den Ablehnungsgründen die Verbrennung von Klärschlamm als „sowohl aus Klimaschutzgründen, als auch im Hinblick auf die Schadstofffreisetzung keine nachhaltige Lösung für die Zukunft.“

Keine Abwasserleitung

Auch das Verkehrskonzept der Anlage entspreche den Klimaschutzvorgaben nicht: Da keine Abwasserleitung vorhanden ist, müssten drei Lkw parallel fünfmal täglich von Montag bis Freitag die Verbrennungsgase (Brüden) abtransportieren – die mehrachsigen Lastwagen würden eine erhebliche Mehrbelastung darstellen, zudem würden Gleisanlagen und Schiffsanlegestelle nicht miteinbezogen.

Belastung für die Anwohner

Die Belastung der Anwohner an der zu dicht am Wohngebiet geplanten Anlage durch Schall-, CO2- und Feinstaubemissionen spräche ebenso wie eine zusätzliche Bebauung der Landschaft des Neckartals, eine wahrscheinliche Abwertung der Grundstückspreise und ein nicht vorhandenes Abwärmekonzept gegen das Projekt. Die Abgabe der Wärme werde, so die Stellungnahme, zu einer Erwärmung des Neckartals führen.

In einer kleinen Gemeinde wie Walheim sei die Verbrennung von Klärschlamm unsinnig, finden die Gemeinderäte, sie fordern von der EnBW stattdessen die Errichtung einer solchen Anlage in der Nähe einer Großkläranlage und die Verbrennung von vorgetrocknetem Schlamm, sodass der Verkehrsbedarf gemindert würde. Das Vertrauen in den Energieversorger sei durch die mehrfache Umbenennung der Anlage (Klärschlammverbrennungsanlage, -Verwertungsanlage, -Heizkraftwerk) schon erschüttert worden, die Gemeinderäte warfen ihm das ausschließliche Ziel der Gewinnmaximierung am Walheimer Standort vor: „Aus objektiver und rechtlicher Sicht spricht nichts für die Anlage.“ Aktuell laufen die Genehmigungsverfahren für das Projekt.

Bis einschließlich Dienstag, 26. März, kann die Öffentlichkeit noch Einwände vorbringen.

 
 
- Anzeige -